Flugannullierung am Flughafen Frankfurt – wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?
Wenn man von Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Frankfurt erfährt, ist das nicht gerade ein toller Reisebeginn – doch zum Glück sind sie innerhalb der EU durch ein Gesetz namens EG 261 geschützt. Damit wird sichergestellt, dass Sie dennoch an Ihren Zielflughafen gelangen, und außerdem könnten Ihnen bis zu 600€ pro Person als Entschädigung zustehen. Unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen genau, was Ihnen zusteht.
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Ihre Fluggastrechte am Flughafen Frankfurt
Die meisten Passagiere, die den Flughafen Frankfurt (FRA) nutzen, sind durch ein Gesetz namens EU-Richtlinie Nr. 261/2004 geschützt. Das liegt daran, dass EG 261 alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU abdeckt sowie solche von den „Gebieten in äußerster Randlage“ – das sind Orte wie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martinique. Flüge, die am Flughafen Frankfurt landen, sind eventuell ebenfalls durch EG 261 geschützt, je nachdem von wo sie gestartet sind. Alle Details finden Sie in der Tabelle unten. EG 261 schützt nicht nur Europäer. Das Gesetz gilt für alle, die innerhalb seines Gültigkeitsbereichs fliegen. Und normalerweise haben Passagiere bis zu 3 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen – Sie können also auch gleich prüfen, ob Ihnen noch Entschädigung für eine frühere Flugannullierung am Flughafen Frankfurt zusteht.
Sind Sie nach EG 261 geschützt?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Frankfurt an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Frankfurt von innerhalb der EU | Ja | K.A. |
Ankünfte am Flughafen Frankfurt von außerhalb der EU | Ja | Nein |
Wurde Ihr Flug am Flughafen Frankfurt storniert? Verspätung von 3 oder mehr Stunden? Ihnen könnte eine Entschädigung zustehen
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Entschädigungsforderung für Flugannullierung am Flughafen Frankfurt
Als Sie gehört haben, dass der Flughafen Frankfurt Flüge annulliert hat, war Ihr erster Gedanke vermutlich: Wie finde ich eine andere Möglichkeit, mein Ziel zu erreichen? Zum Glück gibt es die Vorschrift EG 261 – Fluggesellschaften müssen Passagieren je nach Wunsch eine alternative Reiseoption oder eine Erstattung anbieten. Wenn Ihr Flug zudem innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum storniert wurde, könnten Sie Ansprüche von bis zu 600€ pro Person haben. Allerdings sollten wir eine Ausnahme erwähnen, die sich auf Frankfurt Flugannullierungen am Flughafen auswirken kann: außergewöhnliche Umstände. Diese Klausel stellt die Fluggesellschaft frei von Entschädigungsforderungen, wenn Flüge aufgrund von Umständen storniert werden, die nicht in ihrer Kontrolle liegen. Dinge wie schlechtes Wetter, Vorfälle am Flughafen Frankfurt und Streiks von Mitarbeitern am Flughafen Frankfurt werden als außergewöhnliche Umstände betrachtet und Passagiere erhalten keine Entschädigung für daraus entstehende Stornierungen. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, finden Sie am einfachsten heraus, wenn Sie Ihre Flugdaten in unser kostenloses Tool zur Entschädigungsprüfung eingeben. Sie können auch unseren umfassenden [Ratgeber zur Entschädigung bei Flugausfall](<https://www.airhelp.com/de-at/flugausfall-entschaedigung/) lesen.
Entschädigung für Frankfurt Verspätungen am Flughafen
EG 261 schützt Reisende auch bei Verspätungen am Flughafen Frankfurt. Wenn der Flug 3 Stunden verspätet ist (oder länger), kann Passagieren eine Entschädigung von bis 600€ zu zustehen. Wenn Sie die Gesamtverspätung ermitteln möchten, vergleichen Sie die Zeit, zu der Sie tatsächlich am Zielflughafen gelandet sind, mit der geplanten Ankunftszeit. Auf diese Weise können Fluggesellschaften bei einem verspäteten Start Zeit während des Fluges gutmachen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, wann Sie gelandet sind, kann AirHelp das für Sie überprüfen – starten Sie Ihre Forderung hier und wir prüfen Ihre Flugdaten anhand unserer umfangreichen und genauen Flugdatenbank als Teil des Anspruchsprozesses – völlig kostenlos. Es gilt allerdings Folgendes zu beachten: Wenn Flüge vom Flughafen Frankfurt aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet waren, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. EG 261 ist in dieser Hinsicht fair gegenüber Fluggesellschaften. Denn diese haben keinen Einfluss auf schlechtes Wetter oder die Auswirkung von Mitarbeiteraktivitäten am Flughafen Frankfurt. Darum sollten sie dafür keine Entschädigungsleistungen zahlen müssen.
Flugverspätung oder Stornierung am Frankfurt? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu 250€ pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu 400€ pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu 400€ pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu 600€ pro Person |
In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben könnten. Es gibt allerdings eine Menge von Sonderfällen und Ausnahmen, die sich auf den Gesamtbetrag auswirken können. Um die Dinge für Passagiere einfach zu machen, haben wir ein Entschädigungstool entwickelt. Damit erfahren Sie, was Ihnen zusteht und können Ihren Anspruch mithilfe von AirHelp geltend machen.
Flugannullierung am Flughafen Frankfurt – das können Sie tun
Wir alle möchten eine Verspätung oder Flugannullierung vermeiden. Wenn Sie aber davon betroffen sind, können Sie Folgendes tun:
Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.
Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.
Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.
Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
---|---|---|---|---|---|---|
02.12.2024 | 10:15 | LH686 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Tel Aviv-Yafo (TLV) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
02.12.2024 | 10:15 | LH686 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Tel Aviv-Yafo (TLV) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
02.12.2024 | 10:15 | LH686 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Tel Aviv-Yafo (TLV) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
02.12.2024 | 10:15 | LH686 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Tel Aviv-Yafo (TLV) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
LH686
•Lufthansa
Frankfurt
••Tel Aviv-Yafo
FRA
TLV
Jetzt Anspruch prüfen02.12.2024
10:15
- Annulliert
LH686
•Lufthansa
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TLV
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10:15
- Annulliert
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10:15
- Annulliert
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Jetzt Anspruch prüfen02.12.2024
10:15
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