Lassen Sie sich für Verspätungen und Annullierungen am Flughafen Gran Canaria entschädigen

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Nicht verzweifeln, wenn Sie wegen Flugverspätungen oder Flughafen Gran CanariaStornierungen am Flughafen Gran Canaria am Boden bleiben. Die geltenden Schutzrechte für Fluggäste sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden und an Ihrem Zielflughafen ankommen. Und wir sind da und helfen dabei, dass Sie etwaige Entschädigungen erhalten, auf die Sie wegen Ihrer Verspätung Anspruch haben. Wenn Sie beispielsweise in die EU oder von der EU fliegen, können Ihnen bis zu 600 € pro Person zustehen.

Klicken Sie unten und finden Sie heraus, was genau Ihnen zusteht – und lassen Sie sich von unserem Expertenteam helfen, den Anspruch geltend zu machen.

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Fluggastrechte, die am Flughafen Gran Canaria gelten

Die Fluggastrechte in Europa (ein Gesetz namens EG 261) gehören zu den am gründlichsten erarbeiteten Fluggastrechten, die es gibt – und sie schützen nicht nur Europäer. So sind Sie auch durch EG 261 geschützt, wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU abging oder Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft fliegen.

Auch wenn der Flughafen Flughafen Gran Canaria (LPA) also nicht in der EU liegt, ist dies noch immer eines der nützlichsten Gesetze für Flugreisende. Deshalb sollten Sie es kennen.

Laut EG 261 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn Fluggesellschaften eine Verspätung bei einem Flug verursachen oder diesen stornieren oder überbucht haben. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich festgelegt und kann bis zu 600 € pro Person betragen. Normalerweise können Sie Ansprüche für Flüge in den letzten drei Jahren geltend machen.

Natürlich ist EG 261 nicht das einzige Gesetz hinsichtlich Passagierrechten. Doch leider sind die anderen nicht so umfassend. Lesen Sie mehr über andere globale Rechte mit Gültigkeit am Flughafen Gran Canaria.

Welche Flüge am Flughafen Gran Canaria sind durch EG 261 geschützt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Gran Canaria an ein beliebiges Reiseziel JaJa
Ankünfte am Flughafen Gran Canaria von innerhalb der EU JaNein
Ankünfte am Flughafen Gran Canaria von außerhalb der EU JaNein

Verspäteter oder annullierter Flug am Flughafen Gran Canaria?

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Haben Sie bei Flugproblemen am Flughafen Gran Canaria ein Recht auf Entschädigung?

Egal ob Sie geschäftlich unterwegs sind oder in den Urlaub fliegen, allein oder mit Familie – die EU-Vorschrift EG 261 sorgt dafür, dass alle zahlenden Passagiere bis zu 600 € an Entschädigung geltend machen können, wenn Flüge 3 oder mehr Stunden verspätet sind.

Um herauszufinden, ob aufgrund Ihrer Verspätung ein Anspruch besteht, müssen Sie feststellen, mit welcher Verspätung Ihr Flug am Zielflughafen angekommen ist. Das liegt daran, dass EG 261 darauf basiert, wie groß die Verspätung bei der Ankunft am Zielflughafen im Vergleich zur geplanten Zeit war. Es geht nicht darum, wie viele Stunden Sie wegen Verspätungen am Flughafen Gran Canaria warten mussten.

EG 261 hat zum Ziel, dass Fluggesellschaften Passagiere fair entschädigen, wenn sie diese verspätet ans Ziel transportieren. Deshalb gibt es eine ziemlich wichtige Ausnahme, bei der sie keine Entschädigung leisten müssen: außergewöhnliche Umstände. Hier handelt es sich um Situationen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Zum Beispiel ein Problem am oder unsichere Flugbedingungen. Weil die Fluggesellschaft nicht für diese Umstände verantwortlich ist, muss sie dafür auch nicht Entschädigung leisten. Dennoch muss sie Schritte ergreifen, um verspätete Flüge vom Flughafen Gran Canaria zu vermeiden und zu verhindern, dass Flüge später als nötig abheben.

Erfahren Sie mehr über Flugverspätungs-Entschädigung.


Entschädigung für Flugannullierungen am Flughafen Gran Canaria

Wir wissen, dass es zu einem echten Reisechaos führt, wenn der Gran Canaria International Airport Flüge streicht, besonders wenn dies in letzter Minute geschieht. Deshalb ist es wichtig, die Fluggastrechte wie etwa EG 261 zu kennen. Denn dann wissen Sie, was Ihnen zusteht.

Zunächst muss Ihre Fluggesellschaft Ihnen einen Ersatzflug an Ihren Zielflughafen anbieten – oder eine Erstattung, je nachdem, was Sie bevorzugen.

Wenn der Flug kurzfristig storniert wurde – das heißt unter 14 Tage vor dem geplanten Abflug –, dann könnten Sie einen Anspruch von bis zu 600 € pro Person für die Unannehmlichkeiten haben.

Die Fluggesellschaft kann die Zahlung einer Entschädigung vermeiden, wenn Sie Ihnen einen Ersatzflug anbieten kann, mit dem Sie zu einer sehr ähnlichen Zeit wie ursprünglich geplant ankommen.

Fluggesellschaften müssen außerdem dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie die Stornierung infolge einer Situation vornehmen mussten, die außerhalb ihrer Kontrolle steht. Dies wird als außergewöhnliche Umstände bezeichnet und umfasst Situationen wie unsichere Flugbedingungen und Vorfälle am Flughafen, beispielsweise das Auftauchen von Drohnen oder Streiks des Flughafenpersonals.

Flugverspätung oder Stornierung am Flughafen Gran Canaria? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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EG 261: Wie hoch ist die Entschädigung?

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu 250 € pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EU Bis zu 400 € pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 km Bis zu 400 € pro Person
Über 3.500 km Bis zu 600 € pro Person

Das Gesetz ist komplex und es gibt immer Ausnahmen und Sonderfälle. Wenn Sie also sicher sein möchten, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, dann nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.


Verspätungen am Flughafen Gran Canaria – Das sollten Sie tun

Leider lassen sich Verspätungen oder Stornierungen am Gran Canaria International Airport nicht immer vermeiden – aber wir können Ihnen genau sagen, was Sie tun können, um Ihre Chancen auf eine Entschädigung nach EU-Recht zu erhöhen:

  • Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).

  • Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.

  • Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.

  • Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

  • Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp an

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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Las Palmas (LPA)

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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