Flugannullierung am Flughafen Paris Charles de Gaulle – wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

AirHelpAirports
CDG

Wenn man von Annullierungen und Verspätungen am Flughafen Paris Charles de Gaulle erfährt, ist das nicht gerade ein toller Reisebeginn – doch zum Glück sind sie innerhalb der EU durch ein Gesetz namens EG 261 geschützt. Damit wird sichergestellt, dass Sie dennoch an Ihren Zielflughafen gelangen, und außerdem könnten Ihnen bis zu 600€ pro Person als Entschädigung zustehen. Unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen genau, was Ihnen zusteht.

Startflughafen:

Zielflughafen:

Anspruch auf Entschädigung prüfen

oder

Scannen Sie den Barcode auf Ihrer Bordkarte
Bordkarte hochladen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Ihre Fluggastrechte am Flughafen Paris Charles de Gaulle

Die meisten Passagiere, die den Flughafen Paris Charles de Gaulle (CDG) nutzen, sind durch ein Gesetz namens EU-Richtlinie Nr. 261/2004 geschützt. Das liegt daran, dass EG 261 alle Abflüge von Flughäfen innerhalb der EU abdeckt sowie solche von den „Gebieten in äußerster Randlage“ – das sind Orte wie die Kanarischen Inseln, die Azoren und Martinique. Flüge, die am Flughafen Paris Charles de Gaulle landen, sind eventuell ebenfalls durch EG 261 geschützt, je nachdem von wo sie gestartet sind. Alle Details finden Sie in der Tabelle unten. EG 261 schützt nicht nur Europäer. Das Gesetz gilt für alle, die innerhalb seines Gültigkeitsbereichs fliegen. Und normalerweise haben Passagiere bis zu 3 Jahre Zeit, Ansprüche geltend zu machen – Sie können also auch gleich prüfen, ob Ihnen noch Entschädigung für eine frühere Flugannullierung am Flughafen Paris Charles de Gaulle zusteht.

Sind Sie nach EG 261 geschützt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflü;ge vom Flughafen Paris Charles de Gaulle an ein beliebiges ReisezielJaJa
Ankü;nfte am Flughafen Paris Charles de Gaulle von innerhalb der EUJaK.A.
Ankü;nfte am Flughafen Paris Charles de Gaulle von auß;erhalb der EUJaNein

Wurde Ihr Flug am Flughafen Paris Charles de Gaulle storniert? Verspätung von 3 oder mehr Stunden? Ihnen könnte eine Entschädigung zustehen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Entschädigungsforderung für Flugannullierung am Flughafen Paris Charles de Gaulle

Als Sie gehört haben, dass der Flughafen Paris Charles de Gaulle Flüge annulliert hat, war Ihr erster Gedanke vermutlich: Wie finde ich eine andere Möglichkeit, mein Ziel zu erreichen? Zum Glück gibt es die Vorschrift EG 261 – Fluggesellschaften müssen Passagieren je nach Wunsch eine alternative Reiseoption oder eine Erstattung anbieten. Wenn Ihr Flug zudem innerhalb von weniger als 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum storniert wurde, könnten Sie Ansprüche von bis zu 600€ pro Person haben. Allerdings sollten wir eine Ausnahme erwähnen, die sich auf Paris Charles de Gaulle Flugannullierungen am Flughafen auswirken kann: außergewöhnliche Umstände. Diese Klausel stellt die Fluggesellschaft frei von Entschädigungsforderungen, wenn Flüge aufgrund von Umständen storniert werden, die nicht in ihrer Kontrolle liegen. Dinge wie schlechtes Wetter, Vorfälle am Flughafen Paris Charles de Gaulle und Streiks von Mitarbeitern am Flughafen Paris werden als außergewöhnliche Umstände betrachtet und Passagiere erhalten keine Entschädigung für daraus entstehende Stornierungen. Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, finden Sie am einfachsten heraus, wenn Sie Ihre Flugdaten in unser kostenloses Tool zur Entschädigungsprüfung eingeben. Sie können auch unseren umfassenden Ratgeber zur Entschädigung bei Flugausfall lesen.


Entschädigung für Paris Charles de Gaulle Verspätungen am Flughafen

EG 261 schützt Reisende auch bei Verspätungen am Flughafen Paris Charles de Gaulle. Wenn der Flug 3 Stunden verspätet ist (oder länger), kann Passagieren eine Entschädigung von bis 600€ zu zustehen. Wenn Sie die Gesamtverspätung ermitteln möchten, vergleichen Sie die Zeit, zu der Sie tatsächlich am Zielflughafen gelandet sind, mit der geplanten Ankunftszeit. Auf diese Weise können Fluggesellschaften bei einem verspäteten Start Zeit während des Fluges gutmachen. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, wann Sie gelandet sind, kann AirHelp das für Sie überprüfen – starten Sie Ihre Forderung hier und wir prüfen Ihre Flugdaten anhand unserer umfangreichen und genauen Flugdatenbank als Teil des Anspruchsprozesses – völlig kostenlos. Es gilt allerdings Folgendes zu beachten: Wenn Flüge vom Flughafen Paris Charles de Gaulle aufgrund außergewöhnlicher Umstände verspätet waren, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. EG 261 ist in dieser Hinsicht fair gegenüber Fluggesellschaften. Denn diese haben keinen Einfluss auf schlechtes Wetter oder die Auswirkung von Mitarbeiteraktivitäten am Flughafen Paris. Darum sollten sie dafür keine Entschädigungsleistungen zahlen müssen.

Flugverspätung oder Stornierung am Paris Charles de Gaulle? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie hoch ist die Entschädigung?

EntfernungEntschä;digung
Unter 1.500 kmBis zu 250€ pro Person
Ü;ber 1.500 km und innerhalb der EUBis zu 400€ pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 kmBis zu 400€ pro Person
Ü;ber 3.500 kmBis zu 600€ pro Person

In dieser Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben könnten. Es gibt allerdings eine Menge von Sonderfällen und Ausnahmen, die sich auf den Gesamtbetrag auswirken können. Um die Dinge für Passagiere einfach zu machen, haben wir ein Entschädigungstool entwickelt. Damit erfahren Sie, was Ihnen zusteht und können Ihren Anspruch mithilfe von AirHelp geltend machen.


Flugannullierung am Flughafen Paris Charles de Gaulle – das können Sie tun

Wir alle möchten eine Verspätung oder Flugannullierung vermeiden. Wenn Sie aber davon betroffen sind, können Sie Folgendes tun:

  • Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).

  • Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.

  • Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.

  • Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

  • Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp an

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Fluggesellschaft (z. B. Lufthansa)

Startflughafen: (z. B. Frankfurt oder FRA)

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

15.11.2024

07:25

AF1306

Air France

Paris (CDG)

Dusseldorf (DUS)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

22:00

UK22

KLM uk

Paris (CDG)

New Delhi (DEL)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

21:10

WY132

Oman Air

Paris (CDG)

Muscat (MCT)

VerspätetJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

20:30

KL1412

KLM-Royal Dutch Airlines

Paris (CDG)

Amsterdam (AMS)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

20:20

AI2024

Air India

Paris (CDG)

Mumbai (BOM)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

20:20

UK24

KLM uk

Paris (CDG)

Mumbai (BOM)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

14.11.2024

18:15

ME230

Middle East Airlines

Paris (CDG)

Beirut (BEY)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen
  • AF1306

    Air France

    Annulliert

    Paris

    Dusseldorf

    CDG

    DUS

    15.11.2024

    07:25

    Jetzt Anspruch prüfen
  • UK22

    KLM uk

    Annulliert

    Paris

    New Delhi

    CDG

    DEL

    14.11.2024

    22:00

    Jetzt Anspruch prüfen
  • WY132

    Oman Air

    Verspätet

    Paris

    Muscat

    CDG

    MCT

    14.11.2024

    21:10

    Jetzt Anspruch prüfen
  • KL1412

    KLM-Royal Dutch Airlines

    Annulliert

    Paris

    Amsterdam

    CDG

    AMS

    14.11.2024

    20:30

    Jetzt Anspruch prüfen
  • AI2024

    Air India

    Annulliert

    Paris

    Mumbai

    CDG

    BOM

    14.11.2024

    20:20

    Jetzt Anspruch prüfen
  • UK24

    KLM uk

    Annulliert

    Paris

    Mumbai

    CDG

    BOM

    14.11.2024

    20:20

    Jetzt Anspruch prüfen
  • ME230

    Middle East Airlines

    Annulliert

    Paris

    Beirut

    CDG

    BEY

    14.11.2024

    18:15

    Jetzt Anspruch prüfen
Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen

AirHelp ist bekannt aus:

Kronen Zeitung logoHeute logoDer Standard logoKurier logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften