Warum weigert sich Lufthansa, Tausenden von Fluggästen Entschädigung zu zahlen?
Das weltweite Reisechaos des Jahres 2020 mag alles in den Schatten gestellt haben, was zuvor war. Dennoch war 2019 ein schwieriges Jahr für viele Fluggäste. Zwischen März und November 2019 führte eine Reihe von Streiks des Lufthansa-Personals dazu, dass rund 1.650 Flüge annulliert wurden, wodurch circa 214.000 Fluggäste gestrandet und gezwungen waren, ihre Reisepläne zu ändern oder aufzugeben.
Trotz klarer EU-Gesetze, die Fluggäste dazu berechtigen, bis zu 600 € pro Person für diese Art von Beeinträchtigung zu fordern, hat Lufthansa sich bisher geweigert, Tausenden von Fluggästen eine Entschädigung zu zahlen, inklusive 4.500 Fluggästen, die AirHelp um Unterstützung gebeten haben.
Lesen Sie weiter, um mehr über die Hintergründe und Ihre Rechte zu erfahren – und über AirHelps Engagement, Fluggästen zu ihrer gerechten Entschädigung zu verhelfen.
Waren Sie vom Lufthansa-Streik betroffen? Prüfen Sie, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und holen Sie sich für die Forderung Unterstützung von AirHelp.
Informationen zu den Lufthansa-Streiks 2019
Der Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) e. V. hat im Jahr 2019 eine Reihe von Streiks begonnen, im Streit mit der Fluggesellschaft über Spesen und Zulagen der Flugbesatzung. UFO wollte darüber hinaus bessere Karrieremöglichkeiten für Saisonkräfte erzielen.
Nachdem Streiks im März und Oktober nicht zum gewünschten Ergebnis in den Verhandlungen geführt hatten, fand der größte Streik vom 6. bis 9. November 2019 statt. Dieser Streik führte dazu, dass Lufthansa bis zu 1.500 Flüge annullieren musste, wodurch rund 200.000 Fluggäste ihre Reisepläne ändern oder aufgeben mussten.
Was besagt das Gesetz?
Fluggäste, die innerhalb der EU reisen, werden durch Verordnung EG 261 geschützt, eins der stärksten Fluggastrechte der Welt.
Aus der Verordnung geht klar hervor, dass Fluggesellschaften verantwortlich sind, ihren Fluggästen bei Flugverspätungen oder-annullierungen grundlegende Versorgung zu bieten. Und wenn die Fluggesellschaft Flüge um mehr als 3 Stunden verspätet oder einen Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, stehen den Fluggästen zudem bis zu 600 € Entschädigung zu.
Das Gesetz macht allerdings eine Ausnahme bei außergewöhnlichen Umständen. Das bedeutet: Liegt die Beeinträchtigung außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft, wie z. B. ein Sturm oder eine Naturkatastrophe, so muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Einige Fluggesellschaften behaupten, dass sie im Falle eines Personalstreiks ebenfalls keine Entschädigung zahlen müssten. Sie argumentieren, dass die Streiks nicht in ihrer Kontrolle lägen und somit unter die Definition eines außergewöhnlichen Umstandes fielen.
AirHelps Sieg beim Europäischen Gerichtshof
AirHelp war mit dieser Argumentation nicht einverstanden. Als die skandinavische Fluggesellschaft SAS sich im Jahr 2018 weigerte, Passagieren eine Entschädigung zu zahlen, setzten wir uns für die Fluggastrechte ein.
Wir brachten die Angelegenheit vor Gericht und der Fall wurde schließlich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen, der höchsten Instanz der EU. Am 23. März 2021 verkündete das Gericht sein Urteil: AirHelp bekam Recht. Streiks des Personals von Fluggesellschaften sind kein außergewöhnlicher Umstand, und Fluggäste sind daher berechtigt, eine Entschädigung zu fordern.
Dieses Urteil stellt einen großen Sieg für Fluggastrechte dar. Es findet nicht nur Anwendung für die Opfer des SAS-Streiks, sondern gilt auch für alle anderen vergangenen und künftigen Streiks des Personals von EU-Fluggesellschaften.
Lufthansa steht nicht über dem Gesetz
Trotz der Entscheidung des EuGH argumentiert Lufthansa, dass sie – da sie alles in ihrer Macht Stehende tat, um den Streik zu verhindern, das Personal aber dennoch streikte – von der Zahlung einer Entschädigung an die Fluggäste befreit sein sollte.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung jedoch klargestellt, dass sämtliche Streiks von Personal, ohne Ausnahme, nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen werden können. Streiks müssen von Unternehmen als reguläre Aktivität eingeplant werden und liegen daher immer innerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaft.
Bereits durch ein früheres Urteil des EuGH aus dem Jahr 2018 wurde bestätigt, dass bei sogenannten wilden Streiks – das sind unangekündigte, spontane Streiks – Anspruch auf Entschädigung besteht.
Die Botschaft ist klar: Fluggesellschaften müssen Streiks einkalkulieren und die betroffenen Fluggäste entschädigen.
Wir kämpfen weiterhin für Fluggastrechte
Lufthansas Weigerung, das EuGH-Urteil zu akzeptieren, ist höchst ungewöhnlich. Wir von AirHelp sind jedoch bereit, wie schon beim SAS-Streik, die schärfsten rechtlichen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Fluggäste respektiert werden und sie das Geld erhalten, das ihnen zusteht.
AirHelp unterstützt bereits 4.500 Fluggäste mit ihrer Forderung und vermittelt sie an spezialisierte Rechtsvertreter, die ihre Forderung vor deutsche Gerichte bringen. Und das alles auf der Basis „Keine Entschädigung, keine Gebühr“, damit die betroffenen Fluggäste sicher sein können, dass für sie kein Risiko besteht.
Christian Nielson, Chief Legal Officer bei AirHelp, sagt:
„Lufthansas Taktik ist nicht nur eine höchst ungewöhnliche Praxis, sondern unterstreicht auch den Unwillen des Unternehmens, Fluggäste für seine eigenen Versäumnisse zu entschädigen. Diese Weigerung, Fluggastrechte zu respektieren, ist besonders enttäuschend vor dem Hintergrund, dass deutsche Steuerzahler, viele von ihnen selbst Fluggäste, Milliarden gezahlten haben, um Lufthansa während der Pandemie über Wasser zu halten. Doch nach unserem Sieg vor dem EuGH ist die Situation eindeutig. Letztendlich muss Lufthansa den betroffenen Kunden Entschädigung zahlen.“
Wenn Sie eine*r der betroffenen Fluggäste sind, kommt die gute Nachricht für Sie noch nicht zu spät. Mit AirHelps kostenloser Anspruchsprüfung können Sie herausfinden, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, und unser Team aus Experten unterstützt Sie gern bei der Forderung.
85 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Gehören Sie nicht dazu.
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