So fordern Sie Ihre Flugausfall Entschädigung

Haben Sie in den letzten drei Jahren einen Flugausfall erlebt? Das ist ärgerlich, aber es könnte auch etwas Gutes haben. In vielen Fällen steht Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261 eine Flugausfall Entschädigung zu. Prüfen Sie kostenlos auf AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, fordert unser Team von Rechtsexperten bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung für Sie ein.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Fordern Sie Ihre Entschädigung bei Flugausfall

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Was tun, wenn mein Flug ausfällt?

Wenn Sie gemäß der der EU-Verordnung EG 261 eine Entschädigung einfordern möchten, müssen Sie mit Widerstand seitens der Fluggesellschaft rechnen. Zwar ist das Recht auf Ihrer Seite, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft Interesse daran hat, Sie zu entschädigen. Deshalb sollten Sie Folgendes tun, wenn Ihr Flug ausfällt:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und alle weiteren Reiseunterlagen auf.

  • Erkundigen Sie sich nach der Ursache der Annullierung und lassen Sie sich es sich schriftlich von der Airline bestätigen.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug zum Zielort oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

  • Notieren Sie die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fordern Sie die Fluggesellschaft auf, Ihre Verpflegung bis zur Ankunft zu bezahlen.

  • Unterschreiben Sie nichts und akzeptieren Sie keine Angebote, durch die Sie auf Ihre Rechte verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, falls der Flugausfall Sie zusätzliches Geld kostet.

  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.


Sind alle Flugausfälle entschädigungsberechtigt?

Ja, es sei denn, die Fluggesellschaft teilt Ihnen die Annullierung Ihres Fluges mindestens 14 Tage im Voraus mit. Ausnahme: Die Fluggesellschaft bietet an, Sie umzuleiten. In dem Fall kann sie eine Flugausfall Entschädigung vermeiden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Ankündigung Anforderungen an die Flugumleitung
14 TageKeine
7–13 TageDer Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 TageDer Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Dieselben Regeln gelten auch, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, sondern eine Flugzeitenänderung vornimmt. Der zeitlich verlegte Flug wird in diesem Fall wie ein Ersatzflug betrachtet.

Fordern Sie Ihre Flugausfall Entschädigung ein- bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision)

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Das steht Ihnen bei Flugausfall zu

Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall hängt von mehreren Faktoren ab: der Flugdistanz, der Dauer der Verspätung (im Falle einer Umbuchung auf einen Ersatzflug) sowie davon, ob der Flug innerhalb der EU startet bzw. ankommt. Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt. Sehen Sie selbst:

Weniger als 3 Stunden Verzögerung3–4 Stunden VerzögerungMehr als 4 Stunden VerzögerungNie angekommen Entfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0€300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Beachten Sie: Sollten Sie einen Ersatzflug akzeptieren, reduziert sich Ihre Entschädigungssumme drastisch. Lehnen Sie eine Umbuchung ab, steht Ihnen der Betrag in der Spalte „Nie angekommen“ zu und es werden der Ticketpreis zurückerstattet sowie ggf. die Kosten für einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort übernommen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Umbuchung akzeptieren möchten oder nicht.


Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Sind sogenannte außergewöhnliche Umstände die Ursache für einen Flugausfall, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, extrem widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte. Da Fluggesellschaften keinen Einfluss auf solche Situationen haben, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt. Das trifft auch auf Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen zu.

Erfolgt ein Flugausfall jedoch aufgrund eines Streiks des Personals der jeweiligen Fluggesellschaft, steht Passagieren Entschädigung zu. Unternehmensinterne Streiks z.B. der Flugbegleiter oder Piloten werden meist als Druckmittel bei Tarifverhandlungen eingesetzt, somit hat die Fluggesellschaft Einfluss darauf. Ein technischer Defekt zählt ebenfalls nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt.


Ich habe eine Verbindung mit Umsteigen – wird die gesamte Strecke entschädigt?

Sie wissen bereits, dass die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, unter anderem von der Flugdistanz abhängt. Buchen Sie allerdings eine Flugverbindung mit Umsteigen, wird möglicherweise nur ein Teil der insgesamt zurückgelegten Flugdistanz für Ihre Entschädigung berücksichtigt. Um das zu verhindern, muss Ihre Flugreise folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Flüge müssen zu derselben Buchung gehören, die Tickets dürfen also nicht einzeln gekauft worden sein.

  • Ihre Flugstörung muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein.

Erfüllt Ihr Flug diese Kriterien, werden sowohl der gestörte Flug als auch alle nachfolgenden Etappen bei der erstattungsfähigen Entfernung berücksichtigt. Flugetappen, die vor der Störung erfolgt sind, können ebenfalls einbezogen werden, sofern sie von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die auch für den Flugausfall verantwortlich ist.

Grundsätzlich gilt: Ist eine Fluggesellschaft für einen Einzelflugausfall einer Verbindung mit Umsteigen verantwortlich, muss sie auch für Störungen aller späteren Flüge die Verantwortung zu übernehmen, selbst wenn diese Anschlussflüge von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Trotzdem kommt es vor, dass einige Gerichte in der EU die Verordnung 261 unterschiedlich auslegen und die Flugetappen vor einer Störung bei der Berechnung der entschädigungsberechtigten nicht berücksichtigen. Es ist also etwas kompliziert, deshalb empfehlen wir, dass Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner eingeben, der Ihnen in wenigen Minuten mitteilt, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.

Geben Sie Ihre Flugdaten ein und prüfen Sie Ihren Anspruch auf Flugausfall Entschädigung

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Weitere Rechte bei Flugausfall gemäß EU-Verordnung 261

Anspruch auf Rückerstattung

Unabhängig von einer Entschädigung haben Sie bei einem Flugausfall Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Sie haben außerdem Anspruch auf den frühestmöglichen Alternativ-Transport zu Ihrem Zielort, ein neues Ticket zu Ihrem Zielort für einen späteren Flug Ihrer Wahl und, wenn Sie möchten, einen Rückflug zu Ihrem Abflugort.

Anspruch auf Betreuungsleistungen

Während Sie darauf warten, dass die Fluggesellschaft Sie endlich zu Ihrem Ziel befördert, haben Sie, abhängig von Ihren Flugdaten, Anspruch auf einige kostenfreie Leistungen. Zum Beispiel muss die Fluggesellschaft Sie mit Mahlzeiten und Erfrischungsgetränken versorgen. Außerdem muss Sie Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel zwei Telefonate oder E-Mails. Zwar mag das aus heutiger Sicht, da die meisten vermutlich ohnehin Ihr Smartphone bei sich haben, seltsam anmuten, jedoch ist die EU-Verordnung eben aus dem Jahr 2004.

Wenn Sie aufgrund der Verzögerung übernachten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen ein Hotelzimmer sowie den Transport zum und vom Flughafen zur Verfügung stellen.

Upgrade und Downgrade

Wenn die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug anbietet und dieser ein Upgrade zu ihrem ursprünglich gebuchten Flug darstellt, darf Ihnen die Fluggesellschaft dafür nichts extra berechnen. Ist der alternative Flug jedoch ein Downgrade, können Sie in diesem Fall eine Rückerstattung von 30–75% des ursprünglich gezahlten Preises erhalten.

Weitere Schadensersatzleistungen

Auch wenn Sie gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 entschädigt werden, haben Sie zusätzlich das Recht, weitere Schadensersatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie Ihre Reservierung freiwillig abgegeben haben.


Airlines müssen über die Fluggastrechte informieren

Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Passagiere über ihre Rechte sowie den Inhalt der EU-Verordnung EG 261/2004 zu informieren. Das heißt, dass theoretisch jede Fluggesellschaft an den Check-in-Schaltern Informationen über die Fluggastrechte und Entschädigungsansprüche aushängen muss. Allerdings wird dies in der Praxis manchmal nicht umgesetzt oder zumindest nicht so, dass es für alle deutlich erkennbar ist. Achten Sie bei der nächsten Flugreise ruhig darauf. Falls Sie noch mehr über Ihre Fluggastrechte erfahren wollen, können Sie auch den vollständigen Text der EU-Verordnung nachlesen.

Sichern Sie sich Ihre Entschädigung bei Flugausfall

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


AirHelp oder selbst Klage einreichen?

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein ziemlich nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei Flugausfall von der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie Recht, denn die Fluggesellschaft hat  keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

AirHelp…

  • Ist das erfolgreichste Unternehmen für Fluggastrechte.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.

Sichern Sie sich Ihre Entschädigung bei Flugausfall- bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision)!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

AirHelp ist bekannt aus:

Kronen Zeitung logoHeute logoDer Standard logoKurier logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften