Flugverspätung Entschädigung Frist: Das sollten Sie wissen
Wer Flugreisen unternimmt, wird früher oder später damit konfrontiert: Der Flieger ist verspätet oder der Flug wurde annulliert. Es kann sogar vorkommen, dass Ihnen aufgrund von Überbuchung die Beförderung verweigert wird. Die wenigsten Flugreisenden wissen, dass sie von bestimmten Fluggastrechten geschützt sind, die in der EU- Verordnung EG 261 2004 verankert sind. Jedoch besteht dabei eine bestimmte Flugverspätung Entschädigung Frist, denn Entschädigungsansprüche sind nicht für immer gültig. Wir von AirHelp haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fluggäste über Ihre Rechte bei Verspätungen und die dazugehörigen Verjährungsfristen aufzuklären.
Verjährungsfristen im Reiserecht: Das sollten Sie wissen
Ein häufiger Irrglaube von Passagieren ist, dass Sie nur im konkreten Moment der Flugverspätung eine Entschädigungszahlung fordern können. Das ist aber nicht so. Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft können auch rückwirkend geltend gemacht werden.
Jetzt wird es jedoch etwas komplizierter: Zwar sind die Fluggastrechte und somit auch die Ansprüche der Flugreisenden in der EU-Verordnung 261 2004 verankert und somit zentral geregelt. Allerdings heißt es in der EU-Verordnung 261 2004: „Das Thema unterliegt dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats in Bezug auf die Klageverjährung“. Das bedeutet, dass die Frist für das Einreichen der Forderung von dem nationalen Recht des Landes abhängt, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.
Die Verjährungsfrist für den Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft bei Flugverspätung variiert je nach Land, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.
Wie berechnet sich die Verjährungsfrist in Deutschland?
In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist Ihres Entschädigungsanspruches drei Jahre. Dabei sollten Sie beachten, dass die Frist erst Ende des Jahres, in dem die Flugverspätung stattfand, zu laufen beginnt. Wenn Sie beispielsweise im März des Jahres 2019 eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden hatten, können Sie bis Ende Dezember 2022 Ihre Entschädigung einfordern. Damit liegt Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ungefähr im Mittelfeld, was die Flugverspätung Entschädigung Frist angeht.
Falls Sie noch mehr über Ihre Fluggastrechte und die entsprechende Flugverspätung Entschädigung Frist erfahren wollen, können Sie auch den vollständigen Text der EU-Verordnung nachlesen.
Die Verjährungsfrist für meine Flugverspätung ist fast abgelaufen, was tun?
Sie sollten nicht verzweifeln, wenn die Frist für Ihre Forderung fast abgelaufen ist. Denn hier kommt AirHelp ins Spiel. Unsere langjährige Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte ermöglicht es uns, Ihre Forderung innerhalb kurzer Zeit zu prüfen und die Fluggesellschaft damit zu konfrontieren. So haben Sie beste Chancen, trotz nahendem Ablauf der Verjährungsfrist Ihre Entschädigung zu erhalten.
Abflugsort oder Ankunftsort: Wessen Verjährungsfrist zählt?
Sie haben bereits erfahren, dass die Frist je nach Land variiert. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, ob Sie Ihre Forderung nach dem Fristenrecht des Landes einreichen sollen, von dem aus sie abgeflogen sind, oder nach dem Recht des Ziellandes. Ganz einfach: Die Entscheidung liegt bei Ihnen, denn beides ist möglich. Es gibt sogar die dritte Möglichkeit, die Fluggesellschaft nach dem Recht an Ihrem Hauptsitz zu belangen.
Nehmen wir als Beispiel einen Flug mit Swiss Air von Frankfurt nach Mailand, der verspätet ist. In dem Fall könnten Sie Ihre Forderung sowohl nach dem Fristenrecht der Schweiz, also am Hauptsitz von Swiss, als auch nach deutschem Recht (Abflugsort) als auch nach dem Fristenrecht von Italien (Ankunftsort) einreichen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Forderung im Zweifel nach dem Recht des Landes mit der längsten Frist einreichen, und so viele Jahre rückwirkend Ihre Entschädigung erhalten können. Prüfen Sie jetzt mit AirHelp, ob Ihnen für vergangene Flüge Entschädigung zustehen könnte.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Ihre Fluggastrechte aufzuklären
Die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, ihre Passagiere über ihre Rechte sowie den Inhalt der EU-Verordnung EG 261/2004 zu informieren. Das heißt, dass theoretisch jede Fluggesellschaft an den Check-in-Schaltern Informationen über die Fluggastrechte und die jeweiligen Fristen der Entschädigungsansprüche aushängen muss. Allerdings wird dies in der Praxis manchmal nicht umgesetzt oder zumindest nicht so, dass es für alle deutlich erkennbar ist. Achten Sie bei der nächsten Flugreise ruhig darauf. Deshalb haben wir von AirHelp es uns zur Aufgabe gemacht, Flugreisende über Ihre Rechte aufzuklären.
So einfach können Sie Ihre Entschädigung mit AirHelp einfordern
Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, wenn Sie eine Verspätung von mehr als drei Stunden hatten und auch alle anderen bereits aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings sind die meisten Fluggesellschaften nicht sonderlich gewillt, Sie finanziell zu entschädigen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie von der Fluggesellschaft ignoriert werden, wenn Sie eigenständig eine Entschädigungsforderung schreiben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch ganz einfach mit AirHelp einzufordern. Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, übernehmen wir den Papierkram für Sie und unsere erfahrenen Rechtsexperten kümmern Sich um die Kommunikation mit der Rechtsabteilung der Fluggesellschaft. Sie können sich einfach zurücklehnen, während wir Ihre Entschädigung für Sie fordern.
Sehen Sie selbst, wie einfach es sein kann.
Schritt 1: Melden Sie uns Ihre Verspätung
Schritt 2: Was ist passiert? Und wie lang war die Verspätung?
Schritt 3: Vergessen Sie nicht die genauen Angaben zu Ihrer Flugreise
AirHelp ist bekannt aus: