Flugverspätung Geschäftsreise: Ihre Entschädigung
Kommt es zu einer Flugverspätung Geschäftsreise, ist das für alle Beteiligten besonders ärgerlich, da Folgetermine am Ankunftsort meist eng getaktet sind und durch die Verzögerung der gesamte Terminplan ins Wanken gerät. Von Überstunden und zusätzlichen Reisekosten ganz zu Schweigen. Außerdem sind Arbeitnehmer meist verunsichert, ob Ihnen oder dem Arbeitgeber, der in der Regel den Flug bezahlt hat, die Entschädigung zusteht. AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und wie Sie Ihre Flug Entschädigung Dienstreise erhalten.
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Wem steht die Entschädigung zu?
Grundsätzlich steht gemäß der EU-Verordnung EG 261 die Entschädigung für eine Flugstörung ausschließlich dem Fluggast zu. Immerhin sind Sie als Geschäftsreisender selbst von den Unannehmlichkeiten einer Verzögerung betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, wer Ihr Flugticket bezahlt hat. Vor allem wenn Sie geschäftlich viel fliegen müssen, kann einiges an Entschädigung zusammenkommen, denn bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung bis zu 600 € haben. Diese können Sie ganz einfach und unbürokratisch mit AirHelp einfordern. Wir setzten Ihre Rechte bei einer Verspätung durch.
Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme: Manche Unternehmen legen vertraglich fest, dass ihre Mitarbeiter ihre Entschädigungsansprüche an das Unternehmen abtreten. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie solch eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber unterzeichnet haben, etwa in Ihrem Arbeitsvertrag oder in dem Dienstreiseantrag. Dies ist rechtlich zulässig.
Auch bei einer Flugverspätung auf einer Geschäftsreise kann Ihnen als Fluggast eine Entschädigung zustehen, es sei denn, Sie haben in einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Entschädigungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten.
Entschädigung für eine Verspätung bei einer Geschäftsreise?
Es gibt einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie eine Flug Entschädigung Dienstreise fordern können. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Ihnen Entschädigung zusteht.
Sie sind an Ihrem Ziel mehr als 3 Stunden später als geplant angekommen.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).
Die ist Flugstörung nicht länger als drei Jahre her.
Die Verantwortung für die Flugverspätung Dienstreise liegt bei der Fluggesellschaft.
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Wie viel Entschädigung steht Ihnen für eine Verspätung bei einer Geschäftsreise zu?
Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Flugverspätung Geschäftsreise zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir eine Tabelle erstellt, in der Sie einfach herausfinden können, wie hoch Ihre Entschädigung Flugverspätung ist.
Weniger als 3 Stunden Verspätung | 3–4 Stunden Verspätung | Mehr als 4 Stunden Verspätung | Nie angekommen | Entfernung |
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0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
0 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km |
Keine Entschädigung bei höherer Gewalt
Ist Ihr Flug aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen verspätet, steht Ihnen keine Flyg Entschädigung Dienstreise zu, da die Airline in einem solchen Fall nicht haftet. Zum im Falle von schlechtem Wetter, politischen Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen.
Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass ein technischer Defekt oder auch Streiks des Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten nicht als höhere Gewalt zählen. Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Personalstreiks zu verhindern.
Sind alle geschäftlichen Flüge von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt?
Wenn Ihre Geschäftsreise innerhalb Europas stattfindet, ist sie von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Zusätzlich zum Luftraum der Europäischen Union deckt die EU-Verordnung auch Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ ab.
Aber selbst wenn Sie Ihre Dienstreise von einem Flughafen in der EU aus beginnen, sind Sie von der Verordnung geschützt, unabhängig vom Zielflughafen. Gute Nachrichten also, falls Sie regelmäßig geschäftlich nach Nordamerika oder Asien fliegen. Und es wird noch besser: Selbst wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet, aber mit einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist er von der EU-Verordnung abgedeckt. Das bedeutet, Ihnen könnte bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Flug Entschädigung Dienstreise zustehen.
Reiseroute | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
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Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU | ✔️ Abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU | ❌ Nicht abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
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