Trotz Nachtflugbeschränkung: An diesen deutschen Flughäfen landen besonders viele Flugzeuge spät

Letzte Aktualisierung: 9. Oktober 2018
  • AirHelp analysiert Flugbewegungen an 12 deutschen Flughäfen mit Nachtflugbeschränkung
  • Besonders viele Nachtflug-Bewegungen in Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel
  • In Dortmund und Dresden wird die Nachtflugbeschränkung am häufigsten eingehalten

Berlin, 20. Dezember 2017. Durch die Nachtflugbeschränkungen an Flughäfen sollen Anwohner vor nächtlichem Lärm geschützt werden. Doch an den meisten deutschen Flughäfen werden die Regelungen nicht eingehalten. Das ist das Ergebnis einer Analyse des weltweit führenden Unternehmens für die Durchsetzung von Fluggastrechten, AirHelp (http://bit.ly/nachtflugverbot). Besonders viele nächtliche Passagierflüge gibt es demnach an den Flughäfen Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel. In Dresden und Dortmund wird das Nachtflugverbot am häufigsten eingehalten.

An vielen deutschen Flughäfen gelten unterschiedliche Nachtflugbeschränkungen, die zwischen 22 und 23:30 Uhr einsetzen und zwischen fünf und sechs Uhr enden. Während des Untersuchungszeitraumes von AirHelp im September und Oktober 2017 wurden diese Nachtflugbeschränkungen an vier der zwölf untersuchten Flughäfen kein einziges Mal eingehalten. Besonders viele nächtliche Flugbewegungen gab es am Flughafen Stuttgart, wo es innerhalb von zwei Monaten 435 Landungen und 359 Starts von Passagierflugzeugen während der Nachtflugbeschränkung gab. Auch an den Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt am Main und Berlin-Tegel gab es extrem häufig nächtliche Flugbewegungen.

Nachtflugbeschränkung: Hier wird die Ausnahme zur Regel

Zwar gelten an all diesen Flughäfen auch Ausnahmeregelungen für verspätete und verfrühte Flüge, doch diese verfehlen ihren Sinn, wenn die Ausnahme zur Regel wird. Außerdem gab es während der Untersuchung von AirHelp an all diesen Flughäfen mehrfach Flugbewegungen außerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen. Das gilt auch für die Flughäfen Hamburg und Weeze, wo es ebenfalls vergleichsweise viele Flugbewegungen während der Nachtflugbeschränkung gab.

Dresden und Dortmund: kaum nächtliche Flugbewegungen

An den Flughäfen Dresden und Dortmund wurden die Nachtflugbeschränkungen hingegen oft eingehalten. Am Flughafen Dortmund gab es während des Untersuchungszeitraumes nur neun verspätete Landungen, am Flughafen Dresden waren es sogar nur sechs. Außerdem waren alle dieser verspäteten Landungen innerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen beider Flughäfen. Auch an den Flughäfen Karlsruhe/Baden-Baden, Saarbrücken und Leipzig/Halle gab es während der Untersuchung von AirHelp vergleichsweise wenig nächtliche Flugbewegungen.

Dirk Busse, Marketing-VP von AirHelp, kommentiert die Analyse:

“Die Nachtflugbeschränkungen sollen die Bevölkerung schützen, da Fluglärm erwiesenermaßen gesundheitsschädlich ist. Natürlich sollen Fluggäste bei Verspätungen auch innerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen landen können, um keine Einschränkungen zu haben. Das sollte aber auch eine Ausnahme bleiben. Hier sind die Airlines in der Pflicht, die einen pünktlichen Flugbetrieb gewährleisten müssen. Fluggäste, die von besonders schlimmen Verspätungen betroffen sind, haben unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung seitens der Airline. Wir von AirHelp unterstützen Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und ziehen wenn nötig auch vor Gericht für sie”.

Flugausfälle und -verspätungen können zu einer finanziellen Entschädigung von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätung am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.

Weitere Informationen stehen unter folgendem Link bereit: https://www.airhelp.com/de/ihre-rechte.

Alle relevanten Daten der Untersuchung stehen nachfolgend zur Verfügung:

Flughafen (Code) Nachtflugbeschränkung Anteil Tage ohne Ausnahme (in %) Anzahl Landungen* Anzahl Starts* Ausnahmeregelung**
Stuttgart (STR) 23:00-6:00 Uhr 0 435 359 23:00 – 0:00 Uhr nur Verspätungen
Düsseldorf (DUS) 23:00-6:00 Uhr 0 414 185 23 – 0 und 5 – 6 Uhr nur Verspätungen
Frankfurt am Main (FRA) 23:00-5:00 Uhr 0 202 338 22 – 23 und 5 – 6 Uhr begrenzte Anzahl von Flügen
Berlin-Tegel(TXL) 23:00-6:00 Uhr 0 132 154 23-0 Uhr nur Verspätungen
Weeze (NRN) 22:00-6:00 Uhr 1,6 319 23 22 – 23 und 23 – 23.30 Uhr nur Verspätungen für Home-Based-Carrier
Hamburg (HAM) 23:00-6:00 Uhr 4,9 184 101 23 – 0:00 Uhr nur Verspätungen
Bremen (BRE) 22:30-6:00 Uhr 4,9 124 1 22:30 – 0:00 Uhr nur Verspätungen
Leipzig/Halle (LEJ) 23:30-5:30 Uhr 31,2 21 40
Saarbrücken (SCN) 22:30-6:00 Uhr 57,4 24 3 Verspätete Landungen bis 0:00 Uhr
Karlsruhe/Baden-Baden (FKB) 23:00-6:00 Uhr 57,4 31 1 Verspätete Landungen bis 0:00 Uhr
Dortmund (DTM) 22:00-06:00 Uhr 85,3 9 0 bis 23 Uhr nur Verspätungen; 23 – 23:30 Uhr nur verspätete Landungen (max. 20 Verspätungen/Monat)
Dresden (DRS) 23:30-5:30 Uhr 90,2 6 0 23:30 – 0:00 Uhr und 5:00 – 5:30 Uhr nur Verspätungen

Tabelle 1: Die Nachtflug-Bewegungen an deutschen Flughäfen im September und Oktober 2017 (Zeiten und Ausnahmeregelungen stammen vom Flughafenverband ADV)

*während der Zeit der Nachtflugbeschränkung

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