Rückerstattung und Entschädigung: Avianca

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Es ist frustrierend, wenn Ihre Reisepläne aufgrund einer Flugverspätung oder -annullierung durcheinander gebracht werden. Wenn Ihr Flug an einem europäischen Flughafen gestartet ist, haben wir gute Nachrichten für Sie – Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person von Avianca zustehen. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, Entschädigung für Annullierungen oder Verspätungen von Avianca zu fordern. AirHelp kann schnell überprüfen, wie viel Ihnen womöglich zusteht – und macht die Forderung der Entschädigung bei Avianca zum Kinderspiel!

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Avianca Entschädigung bei Flugverspätung

Jeder Avianca-Flug, der von einem europäischen Flughafen abfliegt, unterliegt europäischem Recht, das Fluggäste bei Flugverspätungen schützt.

Dieses Gesetz, bekannt als EG 261, besagt, dass Fluggesellschaften ihren Fluggästen im Falle einer Verspätung Essen, Getränke und Zugang zu Kommunikation bieten müssen. Sie müssen bei Bedarf auch Unterkunftsmöglichkeiten und Ersatzflüge anbieten.

Wenn Avianca für die Verspätung verantwortlich ist und sollte die Verspätung 3 Stunden oder mehr betragen, steht den Fluggästen laut Gesetz darüber hinaus eine Entschädigung zu. Alle Details finden Sie in unserem Leitfaden zu Entschädigung bei Flugverspätungen.

Wenn Sie also mehr als 3 Stunden zu spät an Ihrem Ziel ankommen, lohnt es sich immer zu prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung von Avianca für die Flugverspätung haben. Ihnen könnten bis zu 600 € pro Person zustehen.

Wir machen die Entschädigungsforderung für Flugverspätungen bei Avianca so einfach wie möglich. Unser Entschädigungsrechner und unseren Experten für Fluggastrechte bestätigen Ihre Gesamtverspätung und stellen sicher, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die Ihren Anspruch beeinträchtigen. Sie können in der Regel Entschädigung für Flüge fordern, die in den vergangenen 3 Jahren erfolgt sind.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Avianca? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Avianca Entschädigung bei Flugannullierungen

In Europa schützt die Verordnung EG 261 alle Passagiere bei Flugannullierungen, insbesondere bei kurzfristigen Stornierungen.

Wenn Avianca Fluggäste weniger als 14 Tage vor dem Abflug ihres Fluges von einem europäischen Flughafen über die Annullierung informiert, haben sie möglicherweise aufgrund der Flugstornierung gegenüber Avianca Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € pro Person.

Es sei denn, es gab wegen außergewöhnlichen Umständen für Avianca keine andere Möglichkeit, als den Flug zu annullieren. Das Gesetz sieht vor, dass Fluggesellschaften nur dann eine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie eine Schuld trifft. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass Passagiere ihren Zielflughafen erreichen bzw. eine vollständige Rückerstattung für ihren Flug erhalten.

Fluggesellschaften wie Avianca müssen außerdem auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn sie einen Alternativflug anbieten können, der zu einem fast gleichen Zeitpunkt ankommt wie der ursprüngliche gebuchte. Die genauen Zeitrahmen sind in unserem Leitfaden zur Entschädigung bei Flugausfall enthalten.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Flugentschädigung und Fluggastrechte

Obwohl es sich bei Avianca nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Abflug von einem europäischen Flughafen den europäischen Gesetzen. Das bedeutet, dass Passagiere, die mit Avianca von einem europäischen Flughafen abfliegen, durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt sind, eines der weltweit umfassendsten Gesetze für Fluggastrechte.

Dadurch haben Passagiere das Recht, eine Entschädigung für Flugverspätungen, für Annullierungen seitens Avianca oder für Überbuchungen zu verlangen, wenn Avianca für das Problem verantwortlich ist.

Leider gilt der gleiche Schutz nicht für Flüge in die andere Richtung. Avianca-Passagiere, die in der EU landen, werden nicht durch EG 261 geschützt, wenn sich der Abflughafen außerhalb der EU befindet. Bei diesen Flügen müssen Sie überprüfen, ob andere Fluggastrechte greifen.

Welche Avianca-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-Flughäfen ✔️ Ja
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen ❌ Nein

Höhe der Flugentschädigung durch Avianca?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.


Über Avianca

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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20.12.2024

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AV8557

Avianca

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20.12.2024

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AV8557

Avianca

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20.12.2024

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AV9261

Avianca

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19.12.2024

23:00

AV9752

Avianca

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AV9752

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AV9765

Avianca

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  • AV8557

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    20.12.2024

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  • AV8557

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    SMR

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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