Erstattung, Rückerstattung und Entschädigung: Sas Scandinavian Airlines

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Niemand hört gerne, dass sich sein Flug verspätet oder, noch schlimmer, ausfällt. Wenn Ihnen das jedoch passiert ist, könnten Sie möglicherweise Ihr Geld zurückerhalten und bis zu 600 € Entschädigung pro Person für die Sas Scandinavian Airlines-Verspätung bzw. für die Sas Scandinavian Airlines-Annullierung zu fordern. Wir berechnen, wie hoch Ihre Entschädigung gemäß der europäischen Verordnung EG 261 ausfallen könnte und machen die Forderung zum Kinderspiel.

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Sas Scandinavian Airlines Entschädigung bei Flugannullierungen

Wenn Sie erfahren haben, dass Ihre geplante Reise mit Sas Scandinavian Airlines von einer Flugannullierung betroffen ist, lohnt es sich, die europäischen Fluggastrechte nach EG 261 zu kennen.

Um die Fluggesellschaften davon abzuhalten, Flüge in letzter Minute zu stornieren, führte Europa eine Reihe von Fluggastrechten ein, die als EG 261 bekannt sind. In den Abschnitten zur Annullierung von Flügen heißt es, dass eine Fluggesellschaft wie Sas Scandinavian Airlines, die einen Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, jedem betroffenen Passagier eine Entschädigung von bis zu 600 € zahlen muss.

Da sich die Gesetze darauf konzentrieren, Beeinträchtigungen für Passagiere zu vermeiden, muss Sas Scandinavian Airlines keine Entschädigung für die Annullierung zahlen, wenn Ihnen ein Ersatzflug angeboten wird, der fast zur gleichen Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug am Zielflughafen ankommt.

Sas Scandinavian Airlines muss auch dann keine Entschädigung zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, die die Stornierung erforderlich gemacht haben. Manchmal werden Fluggesellschaften zum Beispiel durch einen Zwischenfall am Flughafen oder durch schlechtes Wetter dazu gezwungen, Flüge zu annullieren. Da die Fluggesellschaft nicht für das Problem verantwortlich ist, muss sie keine Entschädigung zahlen. Dennoch muss sie ihren Passagieren einen Ersatzflug oder eine volle Rückerstattung anbieten.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Sas Scandinavian Airlines? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Sas Scandinavian Airlines Entschädigung bei Flugverspätung

Die europäischen Fluggastrechte helfen Reisenden auch bei Flugverspätungen. Wenn Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielflughafen gelandet ist, sollten Sie prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zusteht.

Es lohnt sich zu prüfen, wodurch die Flugverspätung bei Sas Scandinavian Airlines verursacht wurde. Die Fluggesellschaften müssen eine Entschädigung zahlen, wenn sie für die Verspätung verantwortlich sind. Wenn die Verzögerung jedoch durch eine unvermeidbare Situation verursacht wurde, die außerhalb ihrer Kontrolle lag,wird keine Entschädigung fällig.

Wenn die Verspätung beispielsweise auf ein technisches oder ein Betriebsproblem zurückzuführen ist, haben alle verspäteten Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung von Sas Scandinavian Airlines für diese Flugverspätung. Wenn der Grund jedoch ein Zwischenfall am Flughafen, ein Streik des Flugsicherungspersonals oder schlechtes Wetter auf der Strecke war, schuldet die Fluggesellschaft Ihnen keine Entschädigung.

AirHelp hilft Ihnen, das Einreichen einer Forderung auf Entschädigung für die Verspätung bei Sas Scandinavian Airlines so leicht wie möglich zu gestalten. Unser Entschädigungsrechner gibt an, wie viel Ihnen möglicherweise zusteht. Darüber hinaus verfügen wir über eine der weltweit größten Datenbanken für Flugstatistiken und können damit Ihre Forderung stützen. Und noch etwas ist zu beachten: Sie können in der Regel auch Entschädigung für Flüge fordern, die bis zu 3 Jahre zurück liegen.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Was besagen die Fluggastrechte der EU?

Da das Unternehmen Sas Scandinavian Airlines seinen Hauptsitz in Europa hat, erhalten Passagiere aufgrund der EU-Verordnung EG 261 umfassenden Schutz und volle Fluggastrechte.

Alle Sas Scandinavian Airlines-Flüge, die von europäischen Flughäfen abfliegen oder an diesen landen, fallen unter EG 261. Das bedeutet, dass Fluggäste im Fall von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen damit rechnen können, dass man sich angemessen um sie kümmert. In einigen Situationen haben sie, wenn sie sich dazu entscheiden, den Flug nicht mehr anzutreten, neben einer vollständigen Ticketrückerstattung zudem Anrecht auf eine Entschädigung. Passagiere können jederzeit ihr Geld zurückfordern, wenn ihnen im Falle einer Annullierung oder Überbuchung kein geeigneter Ersatzflug angeboten wird.

Fluggäste haben auch das Recht, Entschädigung für vergangene Flüge zu fordern – häufig bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Welche Sas Scandinavian Airlines-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-Flughäfen ✔️ Ja
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen ✔️ Ja

Höhe der Flugentschädigung durch Sas Scandinavian Airlines?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.


Über Sas Scandinavian Airlines

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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