Rückerstattung und Entschädigung: Transavia

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Wenn Sie glauben, dass Ihnen möglicherweise eine Entschädigung für eine Verspätung von Transavia oder eine Entschädigung für eine Annullierung von Transavia zusteht, dann sind Sie bei uns genau richtig. Gern klären wir Sie über Ihre Fluggastrechte auf und zeigen Ihnen, was Sie im Fall einer Verspätung oder Annullierung tun können. Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person zustehen. Mit unserem Entschädigungsrechner können Sie schnell selbst überprüfen, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Im nächsten Schritt stellen Sie dann die Forderung.

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Transavia Entschädigung bei Flugverspätung

Während Fluggesellschaften wie Transavia alle Anstrengungen unternehmen, um ihre angekündigten Flugpläne einzuhalten, kommt es trotzdem manchmal zu Flugverspätungen. Die gute Nachricht für Reisende ist, dass es Fluggastrechte gibt, um Sie und Ihre Reisepläne zu schützen, sollte es zu Flugverspätungen bei Transavia kommen.

Laut einem EU-Recht, das als EG 261 bekannt ist, können Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben, wenn sie durch das Verschulden einer Fluggesellschaft mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden an ihrem Zielflughafen ankommen.

Es gibt jedoch einige außergewöhnliche Umstände, die Fluggesellschaften von der Zahlung einer Entschädigung befreien können. Dazu zählen Situationen wie schlechtes Wetter oder Probleme am Flughafen. Ist die Verspätung jedoch auf technische Probleme oder einen Streik der Mitarbeiter der Fluggesellschaft zurückzuführen, steht Ihnen gemäß EG 261 wahrscheinlich eine Entschädigung zu.

Darüber hinaus haben Sie normalerweise bis zu 3 Jahre Zeit, um bei Transavia eine Entschädigung für einen verspäteten Flug zu fordern. Alles, was Sie tun müssen, ist Ihre Flugdaten einzugeben. Unser benutzerfreundlicher Entschädigungsrechner zeigt Ihnen, ob Sie Anspruch auf geldliche Entschädigung haben. Unser Expertenteam hilft Ihnen dann gerne bei der Forderung weiter.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Transavia? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Transavia Entschädigung bei Flugausfall

Im Falle einer Flugannullierung durch Transavia sind die europäischen Fluggastrechte eindeutig: Transavia muss eine alternative Transportmöglichkeit zu Ihrem Zielort anbieten oder eine Rückerstattung, wenn Sie dies bevorzugen.

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrer Abreise über die Annullierung informiert wurden, können Sie möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person fordern.

Wenn Transavia Flüge annulliert, wird normalerweise versucht, Passagiere sofort und kostenlos auf einen anderen Flug umzubuchen. Sie können um weitere Änderungen bitten, wenn der Alternativflug Ihnen nicht passt oder wenn Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr antreten möchten.

Wenn Transavia Sie auf einen anderen Flug umbuchen kann, der zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Das ist gerecht, da Sie am Ende mit nur minimaler Beeinträchtigung an Ihr Ziel gelangen. In vielen Fällen haben jedoch Passagiere, deren Flug in letzter Minute annulliert wurde, Transavia gegenüber berechtigte Ansprüche auf eine Flugentschädigung.

Es sei denn, die Stornierung wurde durch ein Ereignis verursacht, das außerhalb der Kontrolle von Transavia liegt – etwa schlechte Wetterbedingungen oder ein Zwischenfall am Flughafen. Diese Ereignisse werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

Mehr Infos zu Entschädigung bei Flugausfall finden Sie hier.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Flugentschädigung und Fluggastrechte

Da das Unternehmen Transavia seinen Hauptsitz in der EU hat, sind fast alle von ihm angebotenen Flüge durch die Verordnung EG 261 geschützt, eines der weltweit umfassendsten Gesetze zu Fluggastrechten.

Die Verordnung EG 261 räumt Fluggästen das Recht auf Entschädigung ein, wenn ihr Flug verspätet war, annulliert oder überbucht wurde, und die Passiere selbst dabei keine Schuld trifft. Passagiere haben auch das Recht, Entschädigung für vergangene Flüge zu fordern – in vielen Fällen bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Welche Transavia-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-Flughäfen ✔️ Ja
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen ✔️ Ja

Höhe der Flugentschädigung durch Transavia?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Es gibt Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie hoch die Entschädigung durch Transavia in Ihrem Fall ausfällt. Am einfachsten stellen Sie fest, wie viel Ihnen zusteht, indem Sie unsere kostenlose Entschädigungsprüfung durchführen.


Über Transavia

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HV5676

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