Entschädigung für Flugverspätungen am Flughafen Zürich

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ZRH

Nicht viele Passagiere sind sich bewusst, dass sie ein Recht auf Entschädigung haben könnten, wenn ihr Flug aufgrund von Flugverspätungen am Flughafen Zürich storniert wird oder verspätet ist. Wenn Ihre Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, muss sie nach EU-Gesetz Passagieren bis zu €600 an Entschädigung zahlen. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Flug die Kriterien erfüllt? Nutzen Sie unser Tool zur Prüfung der Entschädigung, um dies herauszufinden und Ihren Anspruch geltend zu machen.

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Über Fluggastrechte am Flughafen Zürich

Die meisten Fluggäste, die den Flughafen Zürich (ZRH) nutzen, sind durch die europäischen Fluggastrechte (EU-Vorschrift Nr. 261/2004) geschützt. Denn nach EG 261 ist es nicht entscheidend, woher Sie stammen. Sie müssen lediglich von einem EU-Flughafen aus gestartet oder dort mit einer EU-Fluggesellschaft gelandet sein. Diese Vorschriften gelten außerdem für den EWR und die „Gebiete in äußerster Randlage“ wie die Azoren, die kanarischen Inseln und Guadalupe. Das bedeutet: Wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung am Flughafen Zürich verantwortlich ist, steht Ihnen eine Zahlung von bis €600 zu pro Person zu. Das Gesetz gilt auch für Flüge, die in der Vergangenheit verspätet waren oder storniert wurden – normalerweise können Sie Ansprüche für Flüge bis zu 3 Jahre lang geltend machen.

Sind Sie nach EG 261 geschützt?

Route EU-Fluggesellschaft Nicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Zürich an ein beliebiges Reiseziel Ja Ja
Ankünfte am Flughafen Zürich von innerhalb der EU Ja K.A.
Ankünfte am Flughafen Zürich von außerhalb der EU Ja Nein

Verspätung oder Flugausfall Zürich am Flughafen ? Es kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen

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Wann gibt es eine Entschädigung für Flugverspätungen am Flughafen Zürich?

Sie mussten also warten, weil Flüge vom Flughafen Zürich verspätet waren. Ob Sie dabei Anspruch auf eine Entschädigung haben oder nicht hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Zunächst ist zu prüfen, ob die Verspätung am Flughafen Zürich etwas ist, für das Ihre Fluggesellschaft die Verantwortung übernehmen muss. Wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist wie etwa einen unerwarteten Vorfall am Flughafen Zürich oder wenn sich schlechtes Wetter auf die Abflüge auswirkt, dann kann man nicht erwarten, dass die Fluggesellschaft die Verantwortung dafür übernimmt. Solche Situationen liegen außerhalb ihres Einflussbereichs. Es hängt außerdem von der Dauer der Verspätung ab – und bei Ansprüchen kommt es darauf an, wann Sie tatsächlich am Zielflughafen angekommen sind. Nach EG 261 können Sie bis zu €600 geltend machen, wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden später als ursprünglich geplant angekommen ist. Um die Sache klarer zu machen, haben wir ein Tool für die Entschädigungsprüfung entwickelt, das Ihnen schnell Ihre Ansprüche verrät. Sie können auch unsere Seite zu Entschädigungen für Flugverspätungen besuchen.


Entschädigung für Annullierungen am Flughafen Zürich

Wenn es Stornierungen am Flughafen Zürich gibt, sind Passagiere nach der Vorschrift EG 261 geschützt. Egal warum der Flug storniert wurde – die Fluggesellschaft bleibt für ihre Passagiere verantwortlich und muss diesen einen alternativen Transport oder eine Erstattung anbieten. Nachdem das unmittelbare Problem gelöst ist, wie sie zu Ihrem Zielflughafen kommen, sollten Passagiere aber auch herausfinden, ob sie Anspruch auf weitere Entschädigungsleistungen haben. In manchen Fällen können Reisende eine Auszahlung von bis zu €600 pro Person erhalten. Wenn der Flughafen Zürich Flüge storniert hat und nicht Ihre Fluggesellschaft, dann ist eine zusätzliche Auszahlung unwahrscheinlich. Dies hängt mit einer Klausel zu_außergewöhnlichen Umständen_ zusammen. Darin ist festgelegt, dass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen, wenn sie aufgrund von Ereignissen annullieren, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Darunter fallen typischerweise auch Stornierungen aufgrund von Vorfällen am Flughafen und schlechten Wetterbedingungen. Es ist außerdem wichtig, wann Ihr Flug storniert wurde. Es besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem Abflug annulliert hat und nicht in der Lage war, Sie auf einen vergleichbaren Ersatzflug zu buchen. Natürlich enthält das Gesetz noch viele weitere Informationen über Entschädigungen für Flugstornierungen – mehr Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite.

Flugverspätung oder Stornierung am Zürich? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

Entfernung Entschädigung
Unter 1.500 km Bis zu €250 pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EU Bis zu €400 pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 km Bis zu €400 pro Person
Über 3.500 km Bis zu €600 pro Person

Diese Tabelle listet die Höhe der Entschädigung auf, die Ihnen zustehen kann, wenn Ihr Flug eine anspruchsberechtigte Forderung auslöst. Damit sichergestellt wird, dass alle Begleitumstände angemessen berücksichtigt werden, geben Sie bitte die Details in unsere kostenlose Entschädigungsprüfung ein.


Flugverspätungen am Flughafen Zürich – das können Sie tun

Hier ein paar Tipps, was Sie tun sollten, wenn Sie von einer Verspätung am Flughafen Zürich betroffen sind:

  • Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).

  • Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.

  • Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.

  • Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.

  • Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.

Fordern Sie Ihre Entschädigung mithilfe von AirHelp an

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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