Flug Verspätung: So erhalten Sie Ihre Entschädigung

Wer häufiger mit dem Flugzeug reist, hat es sicher schon einmal erlebt: Der Flieger hat Verspätung. Während eine Flug Verspätung von einigen Minuten häufig vorkommt und so hinzunehmen ist, sind Verspätungen von mehreren Stunden sehr ärgerlich und können die gesamte Reise beeinträchtigen. Deshalb nimmt die EU-Verordnung EG 261 die Fluggesellschaften in die Pflicht und schreibt vor, dass Passagieren bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € zusteht. AirHelp erklärt Ihnen, was Sie bei einer Verspätung von mehreren Stunden tun können und hilft Ihnen, Ihren Entschädigungsanspruch durchzusetzen.

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Das sollten Sie bei einer Flug Verspätung tun

Sie kommen sich vielleicht etwas hilflos vor, wenn Sie am Flughafen sitzen und darauf warten, dass Ihr verspäteter Flug endlich aufgerufen wird. Verständlich, aber das müssen Sie nicht! Es gibt eine Menge, was Sie noch am Flughafen tun können, um sicherzugehen, dass Sie für die Verspätung angemessen entschädigt werden. Denn auch wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, müssen Sie bei Ihrer Forderung mit Widerstand der Fluggesellschaft rechnen. Wir haben eine Checkliste für Sie zusammengestellt, mit der Sie bestens vorbereitet sind, sollte Ihr Flug verspätet sein.

Sehen Sie selbst, was Sie während der Wartezeit tun sollten.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket sowie Ihre Buchungsbestätigung auf.

  • Lassen Sie sich die Ursache der Verspätung vom Bodenpersonal der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen.

  • Notieren Sie sich Ihre tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen.

  • Unterschreiben Sie nichts und akzeptieren Sie keine Angebote, wenn Sie dadurch auf Ihre Fluggastrechte verzichten.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie entschädigungsberechtigt sind.


Weshalb bei einer Verspätung jede Minute zählt

Sie sollten wissen, dass Sie erst ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei wird die Verspätungsdauer anhand der Ankunftszeit am Zielflughafen und nicht der Abflugzeit bestimmt. Es kann sein, dass mehrere Hundert Euro Entschädigung von einigen Minuten abhängen. Deshalb sollten Sie Ihre Ankunftszeit notieren.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, wie Sie die exakte Ankunftszeit bestimmen können. Nun, der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Ankunftszeit als den Zeitpunkt beschrieben, zu dem das Flugzeug sein endgültiges Ziel erreicht hat und eine seiner Türen bereits geöffnet ist. Das bedeutet, dass falls Sie ewig auf dem Rollfeld stehen und die Türen noch nicht geöffnet sind, das zu der Verspätungsdauer zählt.

Ihr verspäteter Flug liegt schon eine Weile zurück und Sie können sich nicht mehr erinnern, um wie viel er verspätet war? Keine Sorge, wir erklären Ihnen, wie Sie die Dauer Ihrer Verspätung nachträglich ermitteln können.


Auf welchen Strecken gilt die EU-Verordnung?

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung 261 nur im EU-Luftraum oder nur für EU-Staatsbürger gilt. Das stimmt jedoch nicht. Zunächst einmal gilt die Verordnung unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Außerdem ist nicht nur der Luftraum der Europäischen Union abgedeckt, sondern auch Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“.

Aber das ist nicht alles: Startet Ihr Flug von einem europäischen Flughafen, ist er ebenfalls von der EU-Verordnung geschützt, unabhängig vom Zielflughafen. Selbst wenn der Flug außerhalb der EU startet, aber von einer Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der EU durchgeführt würde, ist er abgedeckt.

Das hört sich vielleicht etwas verwirrend an, deshalb haben wir Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen können, ob Ihr Flug von der Verordnung geschützt ist.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Flug Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Es ist zwar nicht sonderlich häufig, aber es kommt vor: Ein Flug verspätet sich aufgrund eines Sturms, politischen Unruhen oder einem medizinischen Notfall an Bord. In solchen Situationen haftet die Fluggesellschaft nicht, da sie die Verspätung nicht hätte verhindern können. Daher steht Passagieren keine Entschädigung zu, wenn Ihr Flug aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt verspätet ist. Das gilt auch bei Streiks von Mitarbeitern des Flughafens oder der Flugsicherung.

Anders sieht es aus, wenn die Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken, wie etwa das Kabinenpersonal oder die Piloten. Denn solche Streiks sind meist ein Druckmittel in Tarifverhandlungen mit der Fluggesellschaft und können daher von dieser verhindert werden. Das gilt auch für technische Defekte am Flugzeug, die trotz regelmäßiger Wartung auftreten können und nicht als höhere Gewalt gelten.

Falls Sie mehr über die außergewöhnlichen Umstände erfahren möchten oder sich fragen, ab wann schlechtes Wetter als höhere Gewalt zählt, besuchen Sie gerne unsere Seiten dazu.


Airline oder AirHelp?

Zwar schützt die EU-Fluggastrechteverordnung Sie auf Reisen, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaften besonders geneigt sind, Sie zu entschädigen. Im Gegenteil, da die Entschädigungssumme den Ticketpreis meist weit übersteigt. Daher kann es vorkommen, dass Ihre Forderung einfach ignoriert oder mit Ausreden abgelehnt wird.

Deshalb hat AirHelp es sich zur Aufgabe gemacht, die Rechte von Flugreisenden durchzusetzen und Ihnen zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu verhelfen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein und wir prüfen innerhalb von wenigen Minuten, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Falls ja, kümmern wir uns um die Kommunikation mit der Airline und die juristischen Feinheiten. Für Sie besteht kein finanzielles Risiko, denn AirHelp erhebt nur Gebühren, wenn die Forderung erfolgreich ist.

AirHelp…

  • Ist der weltweit größte Verfechter von Fluggastrechten

  • Nutzt innovative Technologie für jede Forderung

  • Übernimmt die Bürokratie für Sie

  • Beeinflusst die Gesetzeslage zugunsten der Flugreisenden

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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