Kennen Sie Ihre Fluggastrechte Verspätung?
Diesen Moment hat wohl jeder Flugreisende schon erlebt: Man steht am Gate und auf einmal wird angezeigt, dass der eigene Flug verspätet ist. Meistens nur etwa eine halbe Stunde, aber ab und zu auch deutlich mehr. Wenn Sie in den letzten drei Jahren eine Verspätung von über drei Stunden hatten, könnte Ihnen Entschädigung zustehen. Denn als Flugreisender haben Sie bestimmte Fluggastrechte Verspätung, die in der EU-Verordnung 261 2004 festgeschrieben sind. Je nach Flugdistanz könnten Ihnen bis zu 600 € zustehen – es lohnt sich also, Ihren Anspruch zu prüfen.
Steht mir Entschädigung für eine Verspätung zu?
Sie wissen bereits, dass Ihre Verspätung mindestens drei Stunden betragen muss, damit Sie eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern können. Es gibt allerdings noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Sie haben Ihr Ziel mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).
Die Flugstörung ist nicht länger als drei Jahre her.
Die Verantwortung für die Verspätung liegt bei der Fluggesellschaft.
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet ist (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Wie viel Entschädigung steht mir bei Verspätung zu?
Zunächst sollten Sie wissen, dass EU- Fluggastrechteverordnung EG 261 2004 sie als Flugreisenden schützt. Ist Ihr Flug verspätet, haben Sie bestimmte Fluggastrechte bei Verspätung, auf die Sie sich berufen können. Dazu gehört, dass Sie eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern können, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Je nach Dauer der Verspätung und Flugdistanz können das bis zu 600 € sein.
In der folgenden Tabelle sehen Sie, welche Entschädigungssumme Ihnen zustehen könnte.
Weniger als 3 Stunden Verspätung | 3–4 Stunden Verspätung | Mehr als 4 Stunden Verspätung | Nie angekommen | Entfernung |
---|---|---|---|---|
0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
0 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km |
Falls Sie sich nicht mehr sicher sind, um wie viel sich ein Flug in der Vergangenheit verspätet hat und ob Sie dafür Entschädigung einfordern können, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.
Keine Entschädigung bei höherer Gewalt
Eine Entschädigung erhalten Sie allerdings nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verantwortung verantwortlich ist- auch finanziell. Ist die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, politische Unruhen und Terroranschläge.
Häufig werden „technische Schwierigkeiten“ als Verspätungsursache angegeben. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach verkündet, dass diese nicht zu den „außergewöhnlichen Umständen” zählen, da die Fluggesellschaft Einfluss auf diese hat und sie somit verhindern könnte. Das gilt übrigens auch für Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaft, wie z.B. Flugbegleitern oder Piloten.
Weitere Fluggastrechte bei Verspätung
Recht auf Erstattung oder Umleitung
Zusätzlich zu der Entschädigung haben Sie bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden auch noch das Recht auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres ursprünglichen Ticketpreises. Außerdem haben Sie, wenn Sie das möchten, ggf. auch da Recht auf einen Rückflug zum Abflugort.
Recht auf Verpflegung
Während Ihrer Wartezeit muss die Airline Sie mit Verpflegung versorgen. Außerdem muss Sie Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel zwei Telefonate oder E-Mails.
So einfach können Sie Ihre Entschädigung mit AirHelp einfordern
Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings sind die meisten Fluggesellschaften nicht sonderlich gewillt, Sie finanziell zu entschädigen. Deshalb kann es vorkommen, dass Sie von der Fluggesellschaft ignoriert werden, wenn Sie eigenständig eine Entschädigungsforderung schreiben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch ganz einfach mit AirHelp einzufordern. Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, übernehmen wir den Papierkram für Sie und kümmern uns um die Kommunikation mit der Rechtsabteilung der Fluggesellschaft. Sie können sich einfach zurücklehnen, während wir Ihre Entschädigung für Sie fordern.
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