Flugumleitung Entschädigung: Ihre Rechte

Diese Situation möchten vermutlich die meisten Flugreisenden vermeiden: Der eigene Flug wird umgeleitet und muss auf einen anderen Flughafen ausweichen, wodurch sich die Ankunftszeit oft massiv verzögert. Wenn es zu einer Flugumleitung kommt, sind viele Passagiere verunsichert, ob sie für die Unannehmlichkeiten eine Entschädigung von der Fluggesellschaft fordern können.

AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und fordert die Ihnen zustehende Entschädigungszahlung bei der Fluggesellschaft ein, wenn Sie anspruchsberechtigt sind.

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Steht mir eine Flugumleitung Entschädigung zu?

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie als Passagier umfangreiche Rechte haben, die Sie auf Flugreisen schützen. Diese Rechte sind in der EU-Verordnung EG 261/ 2004 verankert. Wurde Ihr Flug umgeleitet und die Ankunftszeit am Zielort verzögert sich deshalb um mehr als drei Stunden, haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €. Dies ist der Fall, da eine Flugumleitung gemäß EU-Verordnung als Flugausfall zählt. Es gibt jedoch noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen Entschädigung zusteht.

Die Voraussetzungen im Überblick: Ihnen steht bei einer Flugumleitung Entschädigung zu, wenn…

  • Sie aufgrund der Umleitung an Ihrem Ziel mehr als 3 Stunden später als geplant ankommen.

  • Sie am Flughafen rechtzeitig eingecheckt haben (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).

  • Die Verspätung aufgrund der Umleitung nicht länger als drei Jahre her ist.

  • Die Verantwortung für die Umleitung des Fluges bei der Fluggesellschaft liegt (z.B. aufgrund einer erkrankten Crew oder einer technischen Störung).

  • Der Flug innerhalb der EU gestartet ist (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet ist (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).


Wie viel Flugumleitung Entschädigung steht Ihnen zu?

Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Flugumleitung zusteht, hängt von Ihrem Ausmaß Ihrer Verspätung am ursprünglichen Zielflughafen ab sowie von der Flugdistanz Ihrer ursprünglich gebuchten Verbindung. In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.

Weniger als 3 Stunden Verspätung3–4 Stunden VerspätungMehr als 4 Stunden VerspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0 €300 €600 €600 €Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km

Weshalb kommt es zu Flugumleitungen?

Vielleicht fragen Sie sich inzwischen, weshalb es überhaupt zu Flugumleitungen kommt. Flüge werden aus vielen verschiedenen Gründen umgeleitet, z.B. aufgrund einer Flughafensperrung, Notarzteinsätzen oder im Falle eines Unwetters. Die häufigste Ursache für eine Flugumleitung ist jedoch ein einsetzendes Nachtflugverbot, aufgrund dessen der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr angeflogen werden darf.


Flugumleitungen aufgrund eines Nachtflugverbots

Eine der häufigsten Ursachen für eine Flugumleitung ist, dass der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots erreicht werden kann und der Flieger deshalb auf einen anderen Flughafen ausweichen muss. Denn Nachtflugverbote variieren von Flughafen zu Flughafen, und werden meist aufgrund von Widerstand der Anwohner verordnet. Meist gilt deshalb für große Flughäfen in der Nähe von dicht besiedelten Großstädten ein besonders strenges Nachtflugverbot. So kann es vorkommen, dass ein abendlicher Flug zwar nur leicht verspätet ist, aber trotzdem sein Ziel nicht vor Beginn des dort einsetzenden Nachtflugverbots erreicht. In so einem Fall wird meist versucht, den Flug auf einen Flughafen in der Nähe umzuleiten, der ein weniger strenges Nachtflugverbot hat.

Kann der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots erreicht werden, muss der Flieger deshalb umgeleitet werden und auf einen anderen Flughafen ausweichen.


Außergewöhnliche Umstände: Keine Entschädigung bei Flugumleitung

Ob Ihnen bei einer Flugumleitung Entschädigung zusteht, hängt außerdem davon ab, weshalb der Flug umgeleitet wurde. Sind sogenannte außergewöhnliche Umstände für die Umleitung verantwortlich, haftet die Fluggesellschaft nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Notarzteinsätze oder Flughafensperrungen, Streiks der Flugsicherung, politische Unruhen oder Terroranschläge am ursprünglichen Zielflughafen. In solchen Fällen liegen die Ursachen für die Umleitung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft. Ist der Flug allerdings aufgrund von technischen Problemen oder anderen Fehlern der Fluggesellschaft verspätet und muss daher umgeleitet werden, steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 € zu. Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen umgeleitet wurde oder nicht.

Wird Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen umgeleitet, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

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Ihr Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen

Ersatzbeförderung

Wenn Ihr Flug umgeleitet wurde, haben Sie in jedem Fall Anspruch auf Ersatzbeförderung. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft dafür sorgen muss, dass Sie Ihren ursprünglichen Zielort erreichen, und zwar mit Bahn, Bus oder einem Taxi. Kümmert sich die Fluggesellschaft nicht um die Organisation, können Sie sich selbst eine Beförderung zum Zielort buchen. Heben Sie alle Belege und Quittungen auf, um die Kosten für die Alternativbeförderung von der Fluggesellschaft zurückerstattet zu bekommen.

Betreuungsleistungen

Außerdem muss die Fluggesellschaft, während Sie warten, für Ihr leibliches Wohl sorgen und Sie mit Mahlzeiten und Erfrischungsgetränken versorgen. Außerdem muss Sie Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, zum Beispiel zwei Telefonate oder E-Mails. Zwar mag das aus heutiger Sicht, da die meisten vermutlich ohnehin Ihr Smartphone bei sich haben, seltsam anmuten, jedoch ist die EU-Verordnung eben aus dem Jahr 2004.

Eventuell muss Ihnen die Fluggesellschaft auch ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Nachtflugverbots auf einen Flug am nächsten Morgen warten müssen.


AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug umgeleitet wurde

Sie haben inzwischen vielleicht den Eindruck, dass es ziemlich kompliziert sein kann, eine Entschädigung bei einer Flugumleitung einzufordern. Das ist es auch, wenn Sie es alleine mit der Fluggesellschaft aufnehmen, die naturgemäß kein finanzielles Interesse hat, Sie zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Airline Ihre Entschädigungsforderung einfach ignoriert oder ablehnt, auch wenn Sie im Recht sind. Mit AirHelp hingegen können Sie den Papierkram und die Auseinandersetzung mit der Airline einfach unseren Rechtsexperten überlassen. Lehnen Sie sich zurück, während wir Ihre rechtmäßige Entschädigung für Sie einfordern. Zudem besteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie, da AirHelp nur im Erfolgsfall eine Provision erhebt.

AirHelp…

  • Ist das erfolgreichste Unternehmen für Fluggastrechte.

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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