Flugverspätung Rechte: Sie sollten nur wissen

Die meisten Flugreisenden werden es kennen: Der eigene Flug hat Verspätung und man sitzt fürs Erste am Flughafen fest. Der einzige Trost ist, dass Ihnen die EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Flugverspätung Rechte zusichert, die Sie in einer solchen Situation schützen. Hat Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung, könnte Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zustehen. AirHelp hilft Ihnen dabei, Ihren Entschädigungsanspruch zu prüfen und Ihre Rechte einzufordern.

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Welche Rechte habe ich bei Flugverspätung?

Es gibt eine Menge Rechte, die in der EU-Verordnung EG 261 verankert sind und Sie auf Flugreisen schützen. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Rechte zusammengestellt, die Sie kennen sollten. So sind Sie bestens vorbereitet, falls Ihr Flug sich verspätet.

Recht auf Entschädigung

Hat Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €, abhängig von der Verspätungsdauer und der Flugdistanz.

Recht auf Rückerstattung

Hat Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, steht Ihnen eine teilweise oder vollständige Rückerstattung Ihres Ticketpreises zu.

Recht auf Betreuungsleistungen (z.B. Verpflegung)

Während Ihrer Wartezeit am Flughafen muss die Fluggesellschaft für Ihre Verpflegung aufkommen. Außerdem muss Sie Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben, etwa zwei Telefonate oder E-Mails. Das hört sich vielleicht etwas seltsam an in Zeiten von Smartphones, allerdings stammt die Verordnung aus dem Jahr 2004. Falls der verspätete Flug erst am nächsten Tag abfliegt, muss die Fluggesellschaft die Kosten für ein Hotelzimmer und den Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück übernehmen.

Diese Rechte gelten unabhängig voneinander.


Steht Ihnen Entschädigung zu?

Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen eine finanzielle Entschädigung seitens der Fluggesellschaft zusteht. Eine davon kennen Sie bereits: Ihr Flug muss mindestens drei Stunden Verspätung haben. Wir haben eine Checkliste für Sie vorbereitet, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, greift AirHelp Ihnen gerne bei Ihrer Forderung unter die Arme.

  • Sie haben Ihr Ziel mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.

  • Sie haben für Ihren Flug pünktlich eingecheckt (nicht später als 45 Minuten vor Abflug).

  • Die Verspätung ist innerhalb der letzten drei Jahre aufgetreten.

  • Die Airline ist für die Flugverspätung verantwortlich.

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (jede Fluggesellschaft möglich) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat).


Entschädigung bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern

Hätten Sie gedacht, dass Sie Ihre Entschädigung für einen verspäteten Flug bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern können? Nun, in Deutschland beträgt die Verjährungsfrist tatsächlich drei Jahre. Falls Sie in den letzten Jahren eine Verspätung hatten, könnte es sich also für Sie lohnen, Ihren Anspruch zu prüfen. Ihre Verspätung liegt schon etwas zurück und Sie erinnern sich nicht mehr an die Verspätungsdauer? Keine Sorge, AirHelp erklärt Ihnen, wie Sie Ihre Verspätung nachträglich herausfinden können.

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Flugreisende müssen über Ihre Rechte informiert werden

Die EU-Verordnung EG 261 besagt, dass die Fluggesellschaften Ihre Passagiere proaktiv über deren Rechte aufklären müssen. Das bedeutet, dass theoretisch an jedem Schalter der Airline ein Aushang über die EU-Verordnung und die damit verbundenen Rechte der Flugreisenden informieren sollte. In der Praxis sieht es leider oft anders aus. Achten Sie bei der nächsten Flugreise ruhig darauf. Deshalb hat AirHelp es sich zur Aufgabe gemacht, Flugreisende über Ihre Rechte bei Verspätung aufzuklären und diese Rechte auch durchzusetzen.

Falls Sie mehr über Ihre Fluggastrechte erfahren wollen, können Sie auch den vollständigen Text der EU-Verordnung lesen.


AirHelp setzt Ihre Flugverspätung Rechte durch

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, wenn Sie eine Verspätung von mehr als drei Stunden erleben. Das bedeutet aber keineswegs, dass die Airlines besonders erfreut darüber sind, Sie zu entschädigen. Im Gegenteil, Sie haben keinerlei finanzielles Interesse daran, vor allem nicht, da die Entschädigungssumme in den meisten Fällen den ursprünglichen Ticketpreis weit übersteigt. Daher kann es vorkommen, dass Ihre Entschädigungsforderung entweder vollständig ignoriert oder sogar abgelehnt wird.

Hier kommt AirHelp ins Spiel.

Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein und wir teilen Ihnen in wenigen Minuten mit, ob Sie entschädigungsberechtigt sind oder nicht. Falls ja, kümmern wir uns um die Kommunikation mit der Airline und deren Rechtsabteilung. Denn aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Umgang mit den Fluggesellschaften wissen wir, welche Ausreden sie auf Lager haben. So sorgen wir dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen gemäß EU-Verordnung zusteht. Für Sie besteht dabei kein finanzielles Risiko, da AirHelp nur Gebühren erhebt, wenn Ihre Klage erfolgreich ist.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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