Flugzeitenänderung Entschädigung: Das sollten Sie wissen

Diesen Moment möchte wohl jeder Flugreisende am liebsten vermeiden: Die Fluggesellschaft teilt mit, dass die Flugzeiten für den gebuchten Flug geändert wurden. Entweder im Voraus per E-Mail oder noch schlimmer: erst am Flughafen. Dabei achten die meisten Passagiere bei der Buchung besonders auf die passenden Flugzeiten und entscheiden sich vielleicht sogar bewusst für einen teureren Flug, der zu einer besseren Uhrzeit fliegt. Trotzdem sind Sie nicht hilflos, wenn Ihre Flugzeiten geändert werden, denn Sie könnten Anspruch auf Flugzeitenänderung Entschädigung von bis zu 600 € haben. AirHelp erklärt Ihnen die Rechtslage und hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen.

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Wovon hängt mein Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung ab?

Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung auf der Rechtsgrundlage von der EU-Verordnung EG 261 beruht. Die Verordnung sichert Flugreisenden bestimmte Rechte zu und schützt sie bei Verspätungen, Annullierungen und anderen Flugstörungen.

Ob Sie bei einer Flugzeitenänderung von der Fluggesellschaft Entschädigung einfordern können, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie von der Airline über die Änderung informiert wurden. Auch die Anzahl der Stunden, um die der Flug nach vorne oder nach hinten verlegt wird, muss berücksichtigt werden. Außerdem spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Flug verschoben wird.


Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden

Wenn Sie bis zu sieben Tage vor Abflug von der Flugzeitenänderung informiert wurden und der Flug mehr als eine Stunde früher startet oder mehr als zwei Stunden später am Zielort landet, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigungszahlung. Diese hängt von der Flugdistanz ab.

Hat die Airline Ihnen acht bis vierzehn Tage im Voraus mitgeteilt, dass Ihr Flug verschoben wird und der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Ziel ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Jedoch steht Ihnen in diesem Fall nur 50% der Entschädigungssumme zu.

Hat die Fluggesellschaft Sie allerdings bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Änderung Ihrer Flugzeiten informiert, besteht kein Anspruch auf Flugzeitenänderung Entschädigung.


Hat die Fluggesellschaft die Flugzeitenänderung deutlich mitgeteilt?

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen deutlich mitzuteilen, dass Ihr Flug verschoben wird. Das bedeutet, dass Sie entweder schriftlich per E-Mail oder SMS in Kenntnis gesetzt werden müssen oder die Fluggesellschaft Sie anrufen muss. Es reicht nicht, Ihnen zum Beispiel eine Benachrichtigung über eine App zu senden, die sofort wieder verschwindet.

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Flugzeitenänderung oder Flugverspätung?

Sicher ist es ärgerlich, im Vorhinein per E-Mail zu erfahren, dass der eigene Flug verschoben wird. Aber noch viel nervenaufreibender ist es, wenn einem die Flugzeitenänderung erst am Flughafen auf dem Bildschirm angezeigt wird. Sie fragen sich vielleicht:

„Woher soll ich wissen, ob es sich überhaupt um eine Flugzeitenänderung handelt und nicht um eine Verspätung?“

Gute Frage. Es ist nicht immer leicht zu unterscheiden, aber es gibt einige Anhaltspunkte. Wird der Flug zum Beispiel kurzfristig vorverlegt oder die Flugnummer geändert, kann man meist von einer Änderung der Flugzeiten ausgehen. Ändert sich die Flugnummer allerdings nicht, und der Flug wird kurzfristig auf eine spätere Abflugzeit verlegt, handelt es sich wohl eher um eine Verspätung. Es kann vorkommen, dass die Airline versucht, eine Flugzeitenänderung als Verspätung zu tarnen, um etwa bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie deshalb mit AirHelp prüfen, ob Sie eine Flug verschoben Entschädigung verlangen können.


Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Sind außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Ursache für die Flugzeitenänderung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie keine Flug verschoben Entschädigung fordern können.

Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, politische Unruhen und Terroranschläge.


So hilft AirHelp Ihnen bei einer Flugzeitenänderung

Sie haben vielleicht den Eindruck, dass es kompliziert ist, für eine Änderung der Flugzeiten Entschädigung zu verlangen. Das ist es auch, wenn Sie versuchen, Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern. Denn die hat selbstverständlich kein großes Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen und so kann es vorkommen, dass Ihre Forderung abgelehnt oder einfach ignoriert wird. Mit AirHelp hingegen können Sie die Kommunikation mit der Airline einfach uns überlassen. Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, fordern wir Ihre Flug verschoben Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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