Rückerstattung und Entschädigung: Air Dolomiti
Passagiere, deren Air Dolomiti Flüge sich um mehr als drei Stunden verspäten oder komplett ausgefallen sind, können eine Entschädigung von bis zu {{ec261_compensation}} erhalten. Grundlage für eine solche Schadensersatzforderung ist die europäische Verordnung über die Fluggastrechte EG 261. Die genaue Höhe der Entschädigung richtet sich nach Flugstrecke.
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Die Verordnung ist anwendbar auf alle Flüge, die in einem Land der EU gestartet sind oder dort ankommen. Für Fluggesellschaften, die ihren Sitz in einem EU-Land haben, gilt die Vorschrift auch für Flüge, die außerhalb der EU starten. Da Air Dolomiti ihren Geschäftssitz in Italien hat, kommen die Regelungen der EG 261 voll zur Anwendung.
Voraussetzungen für eine Entschädigung nach EG 261:
Flugverspätung von mehr als drei Stunden am Bestimmungsort
Annullierung von Flügen mit weniger als 14 Tagen Vorwarnung
Kurzfristige Änderung der Flugzeiten durch die Airline
Verweigerung der Beförderung bei Überbuchung trotz gültigen Tickets
Streik durch das eigene Personal der Air Dolomiti
Wie kann AirHelp helfen, bei Air Dolomiti eine Entschädigung durchzusetzen?
Grundsätzlich können Passagiere natürlich auch direkt bei der Airline eine Entschädigung beantragen. Allerdings stoßen Verbraucher immer wieder auf bürokratische Hürden oder wissen nicht, in welchen Fällen ihnen überhaupt eine Entschädigung zusteht. Lange Bearbeitungszeiten, eine Ablehnung oder sogar der Gang vor Gericht sind Faktoren, die viele Passagiere davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Einfacher ist es, direkt bei AirHelp prüfen zu lassen, ob die Flugstörung die Voraussetzungen gemäß EG 261 erfüllt.
Doch das ist nur der erste Schritt, denn AirHelp übernimmt auch gleich die Durchsetzung der Forderung im Namen der Kunden – und das völlig ohne Kostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall wird eine prozentuale Provision von der Entschädigungszahlung abgezogen. Selbst dann, wenn der Fall gerichtlich geklärt werden muss, entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Verbraucher.
Betreuungsleistungen sind bei Flugverspätungen immer zu erbringen
Auch dann, wenn die Flugstörung keinen Schadensersatzanspruch gemäß der Fluggastrechte-Verordnung EG Nr. 261/2004 begründet, muss Air Dolomiti bei Verzögerungen angemessene Betreuungsleistungen erbringen. Dazu zählen vor allem Getränke und Snacks, aber bei längeren Wartezeiten auch vollwertige Mahlzeiten und sogar eine Hotelübernachtung, wenn sich die Verzögerung über Nacht hinzieht.
In diesem Fall steht den Passagieren auch der kostenlose Transport zwischen Flughafen und Hotel (und zurück) zu. Sollte die Airline ihrer Verpflichtung nicht nachkommen und keine Betreuungsleistungen erbringen, können die Fluggäste entsprechende Kosten im angemessenen Rahmen später zurückfordern. Dazu müssen allerdings alle relevanten Belege und Rechnungen vorgelegt werden.
Welche Air Dolomiti-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?
Abgedeckt durch EG 261 | |
---|---|
Flüge ab EU-Flughäfen | ✔️ Ja |
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen | ✔️ Ja |
Was tun bei einer Flugverspätung mit Air Dolomiti?
Bei einer Verspätung eines Air Dolomiti Flugs von mindestens drei Stunden, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Flugdistanz.
Sollten Sie von einer Verspätung eines Air Dolomiti Fluges betroffen sein, lassen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung schnell und einfach von AirHelp prüfen.
Wie hoch ist die Air Dolomiti Entschädigung bei Flugverspätung?
Sofern die Voraussetzungen gemäß Fluggastrechte-Verordnung EG 261 für eine Entschädigung wegen Flugverspätung oder Annullierung erfüllt sind, kann jeder Passagier bis zu 600€ erhalten. Die genaue Höhe der möglichen Entschädigung hängt jedoch von der Dauer der Flugverspätung sowie der Flugstrecke ab. Entscheidend ist außerdem stets die Ankunftszeit am endgültigen Zielort der Reise, nicht etwa die Abflugzeit oder Verspätungen beim Umstieg.
Überblick über mögliche Entschädigungssummen:
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Alle Flüge bis 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Bei kompletten Flugausfällen bzw. Nichtankunft am Zielort gelten jeweils die maximal möglichen Entschädigungssummen für Verspätungen. Eine solche Nichtankunft kann beispielsweise dann eintreten, wenn das Flugzeug wegen einer Störung im Flugverkehr an einem anderen Ort landen muss und die Reise nicht fortgesetzt werden kann.
Verspäteter oder annullierter Flug mit Air Dolomiti? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht
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Air Dolomiti Entschädigung bei Flugausfall
Im Falle einer Flugannullierung durch Air Dolomiti sind die europäischen Fluggastrechte eindeutig: Air Dolomiti muss eine alternative Transportmöglichkeit zu Ihrem Zielort anbieten oder eine Rückerstattung, wenn Sie dies bevorzugen.
Wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrer Abreise über die Annullierung informiert wurden, können Sie möglicherweise eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person fordern.
Wenn Air Dolomiti Flüge annulliert, wird normalerweise versucht, Passagiere sofort und kostenlos auf einen anderen Flug umzubuchen. Sie können um weitere Änderungen bitten, wenn der Alternativflug Ihnen nicht passt oder wenn Sie die Reise unter diesen Umständen nicht mehr antreten möchten.
Wenn die Airline Sie auf einen anderen Flug umbuchen kann, der zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Das ist gerecht, da Sie am Ende mit nur minimaler Beeinträchtigung an Ihr Ziel gelangen. In vielen Fällen haben jedoch Passagiere, deren Flug in letzter Minute annulliert wurde, Air Dolomiti gegenüber berechtigte Ansprüche auf eine Flugentschädigung.
Gibt es auch bei Überbuchung von Air Dolomiti eine Entschädigung?
Auch bei einer Nichtbeförderung durch Air Dolomiti steht Ihnen eine Entschädigung zu. Von einer Überbuchung ist dann die Rede, wenn die Fluggesellschaft mehr Sitzplätze verkauft, als tatsächlich zur Verfügung stehen. In den meisten Fällen ist das kein Problem, da erfahrungsgemäß einige Fluggäste nicht erscheinen. Mit dieser Praxis wollen Fluggesellschaften sicherstellen, dass ihre Flugzeuge möglichst voll ausgelastet sind, wenn sie abheben. Dies spart der Airline Kosten. Wenn jedoch alle Passagiere am Gate erscheinen und einchecken möchten, können bei einer Überbuchung nicht alle mitgenommen werden.
Die Fluggesellschaft bittet dann in der Regel um freiwilligen Verzicht auf den Sitzplatz und versüßt diesen mit Gutscheinen oder Upgrades für künftige Flügen. Allerdings haben Passagiere ein Recht auf Beförderung, wenn sie über ein gültiges Flugticket verfügen. Wer nicht freiwillig verzichten möchte, sollte dies gegenüber dem Airline-Personal klar äußern und nach Möglichkeit schriftlich bestätigen lassen. Im Fall einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung stehen den Betroffenen ähnliche Entschädigungen zu wie bei Flugausfall oder Verspätung.
Wichtig: Wer freiwillig auf den Sitzplatz verzichtet und einen Gutschein oder andere Angebote der Fluggesellschaft akzeptiert, kann nachträglich keine Entschädigung mehr durchsetzen. Da ein Schadensersatz von bis zu 600€ möglich ist, sollten Sie gut überlegen, ob sich der freiwillige Verzicht wirklich lohnt.
Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.
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Wie lange besteht ein möglicher Anspruch gegen Air Dolomiti?
Generell sieht die europäische Verordnung EG Nr. 261/2004 keine Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche vor. Allerdings können die einzelnen EU-Länder in ihren Gesetzen eigene Fristen festlegen. In Deutschland besteht gemäß BGB eine Verjährungsfrist für derartige Forderungen von drei Jahren, wobei in anderen Ländern auch deutlich längere Zeiträume gelten können.
In jedem Fall bedeutet dies, dass Passagiere genügend Zeit haben, um ihren Anspruch zu prüfen und einzufordern.
Übrigens: Sollte Air Dolomiti eine Rückforderung bereits abgelehnt haben, kann es sich dennoch lohnen, die Daten durch AirHelp kostenlos prüfen zu lassen. Immerhin besteht keinerlei Kostenrisiko für Verbraucher.
Wann muss Air Dolomiti keine Entschädigung gemäß EG 261 zahlen?
Airlines sind nur dann verpflichtet, eine Entschädigung wegen Flugverspätung oder Flugausfall zu zahlen, wenn sie auch für die Störung verantwortlich sind. Höhere Gewalt oder sogenannte außergewöhnliche Umstände schließen eine Entschädigung grundsätzlich aus. Darunter fallen beispielsweise folgende Ereignisse:
Streik am Flughafen oder bei den Fluglotsen
Schlechtes Wetter
Medizinische Notfälle oder Unfälle
Sicherheitsprobleme (z. B. durch Anschläge oder Sabotage)
Naturereignisse
Politische Unruhen mit Auswirkungen auf den Flugverkehr
Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung allerdings nur dann verweigern, wenn die außergewöhnlichen Umstände weder vorhersehbar noch vermeidbar waren. Ausdrücklich nicht zu den Fällen höherer Gewalt zählen Verspätungen oder Annullierungen wegen technischer Probleme am Flugzeug. Hierfür ist die Fluggesellschaft voll haftbar.
Das gilt ebenso für Pilotenstreiks oder Streiks des Kabinenpersonals. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Air Dolomiti Flüge für eine Entschädigung in Betracht kommen, können Sie Ihren Fall unkompliziert und völlig kostenlos bei AirHelp prüfen lassen.
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Welche Nachweise müssen für eine Air Dolomiti Entschädigung vorliegen?
Grundsätzlich können Art und Zahl der benötigten Nachweise je nach Einzelfall variieren. Im Rahmen der kostenlosen Prüfung durch AirHelp wird auch ermittelt, welche Belege erforderlich sind. Passagiere können aber auch vorsorglich bestimmte Informationen sammeln, wenn sie von einer Flugverspätung oder Annullierung von Air Dolomiti Flügen betroffen sind. Wichtig sind vor allem:
Die sechsstellige Flugnummer (steht auf der Buchungsbestätigung und anderen Unterlagen)
Die ursprünglich geplanten Flugzeiten
E-Ticket bzw. Bordkarte der gebuchten Verbindung
Da für eine mögliche Entschädigung die Ankunft am Zielflughafen entscheidend ist, sollten Passagiere die genaue Ankunftszeit vor Ort protokollieren. Dies kann beispielsweise durch Fotos von Informationstafeln am Flughafen oder ähnliche Beweise erfolgen. Als sinnvoll hat sich außerdem erwiesen, das Personal der Airline um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, aus der Dauer und Ursache der Flugstörung hervorgehen.
Tipp: Falls die Informationen nicht vorliegen, kann eine Prüfung bei AirHelp von protokollierten Flugverspätungen und Annullierungen häufig auch später noch klären, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Wie sieht es mit Entschädigungen bei Geschäftsreisen mit Air Dolomiti aus?
Haben Sie eine Verspätung von mehr als 3 Stunden oder wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug von Air Dolomiti gestrichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Unabhängig vom Reisezweck: Privat oder geschäftlich spielt keine Rolle.
Pauschalreise oder Einzelbuchung: Beides ist irrelevant.
Wichtige Bedingung: Die Annullierung muss von der Fluggesellschaft verursacht sein.
Welche Regeln gelten bei Pauschalreisen mit Air Dolomiti?
Auch bei Pauschalreisen kann Ihnen eine Entschädigung zustehen wenn sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel ankommen, oder Ihr Flug annulliert wurde. Allerdings müssen Sie sich in diesem Fall oft an den Reiseveranstalter und nicht direkt bei der Airline melden.
Wissenswertes zu Air Dolomiti
Im Jahre 1991 wurde das Unternehmen in Italien gegründet und führte zunächst mit Turboprop-Maschinen Kurzstreckenflüge in der Alpenregion durch. 2003 wurde Air Dolomiti von Lufthansa mehrheitlich übernommen, agiert aber weitgehend eigenständig. Heute führt die Airline rund 450 Flüge pro Woche zu Zielen in Italien und Mitteleuropa durch und wird hauptsächlich von Geschäftsreisenden genutzt (Stand 2024). Der Verwaltungssitz befindet sich in Villafranca di Verona, wodurch die Airline der europäischen Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 unterliegt.
Zu Air Dolomiti Kontakt aufnehmen
Die Air Dolomiti Hotline steht montags bis freitags zwischen 8 Uhr 30 und 20 Uhr sowie sonntags zwischen 9 und 17 Uhr unter der Rufnummer +49 089 97580497 zur Verfügung. Dort werden allerdings nur allgemeine Anfragen zu Flugzeiten und Tarifen behandelt. Kam es zu einer Flugverspätung oder sollte Air Dolomiti das Gepäck verloren haben, kann man über die Formulare der Website Kontakt aufnehmen.
Air Dolomiti FAQs
Wie viel Freigepäck ist bei Flügen mit Air Dolomiti erlaubt?
Die Freigepäckmenge ist vom gebuchten Tarif und dem Passagierstatus abhängig. In der Buchungsklasse Economy Light gilt: 1 Handgepäckstück mit maximal 8 kg. Economy Classic/Flex bedeutet: 1 Handgepäckstück bis 8 kg und 1 Stück Freigepäck mit 23 kg sind erlaubt. In der Kategorie Business Saver/Flex dürfen es 2 Handgepäckstücke mit je 8 kg sein, bei Business Saver außerdem 2 Stück Freigepäck, je bis zu 32 kg.
Bekomme ich eine Entschädigung bei Streik?
Passagiere erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn das eigene Personal der Airline in den Streik tritt. Dies wäre beispielsweise bei einem Pilotenstreik der Fall. Bei Streiks des Flughafenpersonals oder anderer Dienstleister haftet die Fluggesellschaft hingegen nicht.
Kann ich auch nachträglich eine Entschädigung bekommen?
Eine Entschädigungsforderung gemäß EG 261 kann in Deutschland bis zu drei Jahre nach der Flugstörung eingereicht werden. In anderen Ländern der EU gelten eventuell längere Fristen. Ihren Anspruch können Sie kostenlos von AirHelp prüfen lassen.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
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18.12.2024 | 13:15 | EN8855 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 13:15 | EN8855 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
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18.12.2024 | 13:15 | EN8855 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 13:15 | EN8855 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 13:15 | EN8855 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 09:00 | EN8853 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 09:00 | EN8853 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.12.2024 | 09:00 | EN8853 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
15.12.2024 | 19:05 | EN8859 | Air Dolomiti | Florence (FLR) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
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