Rückerstattung und Entschädigung: Croatia Airlines

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Wenn Sie glauben, dass Ihnen möglicherweise eine Entschädigung für eine Verspätung von Croatia Airlines oder eine Entschädigung für eine Annullierung von Croatia Airlines zusteht, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir können Ihnen Ihre Rechte als Fluggast erklären und bieten die notwendigen Ressourcen, mit den Sie bis zu 600 € Entschädigung pro Fluggast erhalten können.

Nach unseren Daten der aktuellen Flüge von Croatia Airlines gab es 366 Abflüge in den letzten 24 Stunden, von denen 69.95% pünktlich abgeflogen sind.

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Croatia Airlines: Flugverspätungen heute

Obwohl es sich bei Croatia Airlines nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, unterliegt sie bei jedem Flug in Europa europäischen Vorschriften. Dies ist eine gute Nachricht für jeden Fluggast, der von einer Flugannullierung betroffen ist, da bei einer kurzfristigen Annullierung eines Flugs, der in Europa startet, womöglich eine angemessene Entschädigung von Croatia Airlines gefordert werden kann.

Bei jeder Annullierung durch Croatia Airlines wird Ihnen entweder ein Alternativflug zu Ihrem Zielflughafen oder eine vollständige Rückerstattung angeboten, wenn Sie dies bevorzugen. Wenn ein Flug jedoch weniger als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug von einem europäischen Flughafen annulliert wurde, haben Passagiere gemäß EU-Recht möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person.

Wenn Croatia Airlines Ihnen einen alternativen Flug mit sehr ähnlicher Ankunftszeit wie Ihr ursprünglicher Flug anbieten konnte, steht Ihnen leider keine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft wäre auch dann von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände die Annullierung erforderlich gemacht haben. Dieser Begriff beinhaltet alles, was außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, z. B. schlechtes Wetter, ein medizinischer Notfall oder irgendeine Störung am Flughafen, die für Beeinträchtigungen sorgt.

Da es diese Ausnahmen gibt, können Sie am einfachsten überprüfen, ob Sie eine von Croatia Airlines Flugentschädigung wegen Stornierung fordern können, indem Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner verwenden.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Croatia Airlines? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Croatia Airlines Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Ihr Flug von einem europäischen Flughafen gestartet ist und Verspätung hatte, sollten Sie prüfen, ob Croatia Airlines Ihnen womöglich eine Entschädigung für die Flugverspätung schuldet. Grund dafür ist ein EU-Recht, das Fluggästen ermöglicht, bei Verspätungen von 3 Stunden oder mehr unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung pro Person von der Fluggesellschaft zu fordern.

Es spielt keine Rolle, wohin Sie geflogen sind – es zählt nur Ihre Ankunftszeit. Für die Entschädigung ist die Uhrzeit, zu der Sie Ihren Zielflughafen erreicht haben, von Bedeutung, und nicht die Abflugzeit. Das heißt, selbst wenn Sie eigentlich pünktlich gestartet sind, aber mehr als 3 Stunden zu spät am Zielflughafen angekommen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung.

Ein wichtige Ausnahme bilden Flugverspätungen von Croatia Airlines, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurden. Dies bezieht sich auf Situationen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss nehmen kann. Häufige Beispiele sind Verspätungen durch schlechtes Wetter oder einen Streik der Flugsicherung. Da die Fluggesellschaft diese Verspätungen nicht verhindern kann, wird in solchen Fällen keine Entschädigung gezahlt.

Wenn die Verspätung jedoch auf einen Umstand zurückzuführen ist, auf den Einfluss genommen werden kann – beispielsweise ein Streik des Croatia Airlines-Personals oder ein Wartungsproblem – können Sie eine Forderung auf Entschädigung für die Verspätung von Croatia Airlines einreichen.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Welche Fluggastrechte sind durch EU-Bestimmungen abgedeckt?

Die europäischen Fluggastrechte, zusammen gefasst unter EG 261, gehören zu den umfassendsten der Welt. Ziel ist, dass Fluggesellschaften wie Croatia Airlines ihre Passagiere angemessen betreuen und diese im Falle von Reisebeeinträchtigungen durch Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen entsprechend entschädigen.

Alle Passagiere, deren Abflughafen innerhalb Europas liegt, sind durch die EU-Verordnung EG 261 geschützt. Da es sich bei Croatia Airlines jedoch nicht um eine europäische Fluggesellschaft handelt, muss sie keine Entschädigung nach EG 261 zahlen, wenn sie außerhalb Europas fliegt, oder sogar für Flüge nach Europa, wenn der Abflughafen außerhalb der EU liegt.

Welche Croatia Airlines-Flüge werden durch EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-Flughäfen✔️ Ja
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommen❌ Nein

Höhe der Flugentschädigung durch Croatia Airlines?

EntfernungEntschädigung
Alle Flüge bis 1.500 kmBis zu 250 € pro Person
Flüge innerhalb der EU über 1.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 kmBis zu 400 € pro Person
Flüge außerhalb der EU über 3.500 kmBis zu 600 € pro Person

Werte in der Tabelle in € gemäß EG 261

Alle zahlenden Passagiere werden durch EG 261 gleichermaßen geschützt. Es spielt keine Rolle, woher ein Fluggast stammt, ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt oder wie viel für das Ticket bezahlt wurde – die Entschädigungsbeträge sind gleich.

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich darauf auswirken können, wie viel Entschädigung im Einzelfall gefordert werden kann. AirHelp hilft Ihnen bei der Überprüfung Ihrer möglichen Entschädigung. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Entschädigungsrechner.


Über Croatia Airlines

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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