Ihr Anspruch auf Entschädigung gegen Fluggesellschaften bei Flugverspätung und Flugausfall

Wenn Sie in den letzten drei Jahren einen annullierten, überbuchten oder verspäteten Flug hatten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von Ihrer Fluggesellschaft. Finden Sie mit unserer Anspruchsprüfung heraus, was Ihnen zusteht.

Hier finden Sie eine Liste der Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, Ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

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Schritte um eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu fordern

Um erfolgreich eine Entschädigung von der Airline zu fordern, folgen Sie diesen einfachen Schritten:

  • Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich den Grund für das Flugproblem von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen.

  • Sammeln Sie Beweise: Sichern Sie alle relevanten Belege auf, darunter Fotos von Anzeigetafeln, Quittungen für Ausgaben wie Verpflegung und Unterkunft sowie Ihre Tickets und Gutscheine.

  • Versorgungsleistungen einfordern: Bestehen Sie darauf, dass Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelunterkunft bereitgestellt werden.

  • Prüfen: Prüfen Sie kostenlos mit AirHelp, ob Ihnen die Fluggesellschaft eine Entschädigung schuldet.

FAQ zum Thema Entschädigung von Fluggesellschaften

Wie schreibe ich die Fluggesellschaft wegen einer Entschädigung an?

Sie ein formelles Anschreiben an die Fluggesellschaft aufsetzen um eine Entschädigung zu fordern. Darin sollten Sie Ihre Flugnummer, das Datum und die genauen Umstände der Verspätung oder Stornierung angeben. Fügen Sie alle relevanten Belege bei, wie Tickets, Quittungen und Fotos. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen für die Antwort. Achten Sie darauf, das Schreiben per Einschreiben zu senden, um den Zugang nachweisen zu können. Einfacher ist es allerdings, Ihren Anspruch mit AirHelp prüfen zu lassen.

Was kann ich tun, wenn mein Koffer verspätet ist und die Fluggesellschaft eine Entschädigung zahlen muss?

Wenn Ihr Koffer verspätet ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für notwendige Ersatzkäufe, die Sie aufgrund der Verspätung tätigen mussten. Bewahren Sie alle Quittungen auf und melden Sie den Vorfall sofort bei der Fluggesellschaft. Sie können dann eine Erstattung für Ihre Ausgaben verlangen, wobei die Höhe der Entschädigung je nach Fall variieren kann.

Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlt?

Wenn die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung verweigert, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht haben. Wenn die Fluggesellschaft weiterhin nicht zahlt, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder gleich AirHelp einschalten. AirHelp setzt sich für Ihre Rechte ein und hilft, die Entschädigung durchzusetzen.

Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung nicht zahlt?

Wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlt, obwohl Sie einen berechtigten Anspruch haben, können Sie die Fluggesellschaft schriftlich mahnen. Setzen Sie eine Frist und drohen Sie rechtliche Schritte an. Wenn dies nicht funktioniert, können Sie auch AirHelp beauftragen um sich für Ihre Fluggastrechte einzusetzen.

Wie funktioniert die Entschädigung bei Flugverspätungen mit einer ausländischen Fluggesellschaft?

Wenn Sie mit einer ausländischen Fluggesellschaft reisen und Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet oder in der EU landet (wenn die Airline in der EU ansässig ist), gelten die EU-Fluggastrechte. Sie können in diesem Fall eine Entschädigung von bis zu 600 € fordern, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.

Gilt eine Entschädigung bei Flugverspätung auch für nicht-EU-Fluggesellschaften?

Ja, Sie können auch bei nicht-EU-Fluggesellschaften eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Startet Ihr Flug jedoch außerhalb der EU mit einer nicht-EU-Fluggesellschaft, gelten die EU-Fluggastrechte nicht.

Wann muss eine Fluggesellschaft Entschädigung zahlen?

Eine Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlen, wenn Sie mit einer in der EU ansässigen Airline fliegen oder Ihr Flug in der EU startet und um mehr als drei Stunden verspätet ist, gestrichen wurde oder Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegen konnten. Die Gründe dafür dürfen nicht unter "außergewöhnliche Umstände" fallen. Dies schließt technische Probleme und Streiks des Airline-Personals in der Regel nicht ein.

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