Leitfaden zur Rückerstattung und Entschädigung von Sprintair

Waren Sie von Flugverspätungen oder -stornierungen von Sprintair betroffen? Wenn ja, Sie können bis zu 600 € pro Person erhalten.

Laut dem neuesten Pünktlichkeitsbericht zu Sprintair gab es in den letzten 24 Stunden 0 Abflüge, von denen 0.00% pünktlich abgeflogen sind.

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Sprintair: Flugverspätungen heute

Wie viele Flüge hatten heute Verspätung?

  • Unsere neueste Daten zeigen, dass 0 Flüge von Sprintair innerhalb 24 Stunden 3 Stunden oder länger Verspätung hatten.

  • 0.00% der nationalen Flüge hatten länger als 3 Stunden Verspätung. Bei internationalen Flügen waren es 0.00%.

  • Fluggäste, die länger als 3 Stunden spät in ihrem Ankunftsort ankommen, haben die Anspruch auf die Entschädigung. Jetzt Flug prüfen.

Sprintair Entschädigung bei Flugverspätung

Wann immer Sie aufgrund von Sprintair Flugverspätungen warten müssen, sollten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung für Ihre verlorene Zeit haben. Wenn Sprintair für die Verspätung verantwortlich ist, stehen Fluggästen laut EU-Verordnungen bis zu 600 € pro Person zu, wenn ihr Flug 3 Stunden oder mehr Verspätung hatte.

Wenn Sie eine Entschädigung für Flugverspätung fordern, prüft Sprintair, wann der Flug am Zielflughafen angekommen ist. Das liegt daran, dass für die Forderung nach Entschädigung Ihre Ankunftszeit zählt, nicht die Abflugzeit. AirHelp besitzt eine der umfassendsten Datenbanken für Flugstatistiken, sodass wir Entschädigungsforderungen für Flugverspätungen gegenüber Sprintair immer mit der genauen Verspätungszeit begründen können.

Ausnahmen:
Fluggesellschaften wie Sprintair müssen keine Entschädigung zahlen, wenn es einen externen Grund für die Verspätung gab. Das bedeutet, dass bei Verspätungen aufgrund schlechten Wetters, eines Zwischenfalls am Flughafen oder Streiks der Flugsicherung kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Bei solchen Situationen spricht man von außergewöhnlichen Umständen.

Weitere Informationen darüber, wann ein Anspruch besteht und wann nicht, finden Sie auf unserer Seite zu Entschädigung bei Flugverspätungen.

Verspäteter oder annullierter Flug mit Sprintair? Finden Sie heraus, ob Ihnen womöglich eine Entschädigung von bis zu 600 € zusteht

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Sprintair: Heute annullierte Flüge

Wie viele Flüge von Sprintair wurden heute annulliert?

  • Aktuelle Daten zeigen: Sprintair hat 0 in den letzten 24 Stunden annulliert.

  • 0.00% der nationalen Flüge und 0.00% der internationalen Flügen wurden annulliert.

  • Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug annulliert? Ihnen könnte eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen. Hier prüfen.

Entschädigung für Flugannullierungen Sprintair

Im Falle einer Flugannullierung von Sprintair sind die europäischen Fluggastrechte eindeutig: Sprintair muss eine alternative Transportmöglichkeit zu Ihrem Zielort anbieten oder eine Rückerstattung, wenn Sie dies bevorzugen.

Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert werden, können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € pro Person erhalten.

Generell: Wenn Sprintair Flüge annulliert, wird normalerweise versucht, Passagiere direkt und kostenlos auf einen anderen Flug umzubuchen. Wenn Ihnen der angebotene Alternativflug nicht zusagt oder Sie die Reise nicht antreten möchten, können Sie weitere Änderungen verlangen.

Wenn Sprintair Ihnen einen anderen Flug buchen kann, der zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie Ihr ursprünglicher Flug am Ziel ankommt, braucht man Ihnen keine Entschädigung zu zahlen. Dies ist so richtig. Denn so erreichen Sie Ihren Zielflughafen mit möglichst wenig Beeinträchtigungen. In vielen Fällen haben jedoch Passagiere, deren Flug in letzter Minute annulliert wurde, Sprintair gegenüber berechtigte Ansprüche auf eine Flugentschädigung.

Dies gilt nicht, wenn die Annullierung des Fluges durch ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs von Sprintair verursacht wurde, wie z. B. schlechte Wetterbedingungen oder ein Unfall auf dem Flughafen. Diese Ereignisse werden als außergewöhnliche Umstände bezeichnet.

Erfahren Sie hier mehr über Ihr Recht auf Entschädigung bei einem annullierten Flug.

Fordern Sie jetzt eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Ihr Flug innerhalb der letzten drei Jahre verspätet war, annulliert oder überbucht wurde.

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Flugentschädigung und Fluggastrechte

Da das Unternehmen Sprintair seinen Sitz in der EU hat, sind fast alle ihm angebotenen Flüge durch die Verordnung EG 261 geschützt, eines der weltweit umfassendsten Gesetze zu Fluggastrechten.

Die Verordnung EG 261 räumt Fluggästen das Recht auf Entschädigung ein, wenn ihr Flug verspätet war, annulliert oder überbucht wurde, und die Passiere selbst dabei keine Schuld trifft. Fluggäste können auch bei vorherigen Flügen Forderungen einreichen. In den meisten Fällen können Sie auch noch Flüge aus den letzten 3 Jahren geltend machen.

Welche Flüge von Sprintair werden von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Abgedeckt durch EG 261
Flüge ab EU-FlughäfenJa
Flüge, die an EU-Flughäfen ankommenJa

Wie hoch ist die Entschädigung von Sprintair?

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu 250 € pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EU Bis zu 400 € pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 km Bis zu 400 € pro Person
Über 3.500 km Bis zu 600 € pro Person

Die Tabelle zeigt Werte in € gemäß Verordnung EG 261

Wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und besondere Umstände, die sich auf einzelne Forderungen auswirken können, einschließlich der Höhe des fälligen Entschädigungsbetrags. Mit AirHelp ist es einfach, Ihren Anspruch auf eine mögliche Entschädigung hier zu überprüfen.

Flugstatistiken: Verspätungen und Annullierungen von Sprintair

Pünktlichkeit von Sprintair (24 Stunden):

Flüge insgesamt: 0
Pünktliche Flüge: 0
Pünktlichkeitsquote: etwa 0.00% aller Flüge waren pünktlich
Lange Verspätungen (mehr als 3 Stunden): 0
Flugannullierungen: 0

Die angegebene Anzahl der Flüge ist eine Schätzung. Sie basiert auf internen und externen Datenbanken.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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