Entschädigung bei Flugausfällen und Verspätungen am Flughafen Edinburgh
Wenn Ihre Reisepläne durch Probleme wie eine Flugannullierung oder Verspätung am Flughafen Edinburgh durchkreuzt werden, dann sind Sie sicher froh zu hören, dass es Gesetze gibt, die Reisende schützen. Ein europäisches Gesetz – EG 261 – sorgt dafür, dass Ihnen möglicherweise bis zu 600 € pro Person als Ausgleich für die Beeinträchtigung zustehen. Erfahren Sie, was Ihre Ansprüche sind.
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Edinburgh ist mit mehr als 12 Millionen Fluggästen im Jahr der wichtigste Flughafen in Schottland. Auf dem sechstgrößten Airport Großbritanniens operieren internationale Airlines sowie Billigfluganbieter wie easyJet und Ryanair. Kommt es am Flughafen zu Verspätungen oder Flugausfällen, können Passagiere unter Umständen eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten.
Grundlage hierfür ist die europäische Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004. Obwohl Schottland nach dem Brexit nicht mehr innerhalb der EU liegt, besteht nach den Regeln der EG 261 dennoch ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn:
nach Abflug aus einem EU-Land am Flughafen Edinburgh die Ankunft erfolgt ist
oder
am Flughafen Edinburgh EDI der Abflug in ein EU-Land erfolgt und die Airline ihren Geschäftssitz innerhalb der EU hat.
Außerdem muss die Flugverspätung mindestens drei Stunden betragen oder der Flug komplett ausgefallen sein. Auch eine kurzfristige Annullierung (weniger als 14 Tage vor Reiseantritt) berechtigt zu einer Entschädigung. Hat sich am Flughafen Edinburgh der Abflug verzögert, hängt der mögliche Anspruch von der Verspätung am endgültigen Zielort der Reise ab.
Fluggastrechte am Flughafen Edinburgh
Flughafen Edinburgh (EDI) liegt innerhalb der Zone, für die EG 261 gilt – das heißt, in einem Land innerhalb der EU und des EWR, sowie in den „Gebieten in äußerster Randlage“. Dazu gehören beispielsweise Guadeloupe, Réunion und die Kanaren. Das bedeutet: Alle Reisenden, die vom Flughafen Edinburgh abfliegen, könnten einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € haben, wenn Flüge verspätet sind oder gestrichen werden. Und in einigen Fällen auch, wenn es ähnliche Probleme auf Flügen nach Flughafen Edinburgh gibt.
Falls Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Edinburgh betroffen sind, haben Sie normalerweise 3 Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen.
Welche Flüge werden von der EG 261 abgedeckt?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Edinburgh an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Edinburgh von innerhalb der EU | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Edinburgh von außerhalb der EU | Ja | Nein |
War Ihr Flug am Flughafen Edinburgh verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen
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Verspätung am Airport Edinburgh EDI – wie kommt man zu einer Entschädigung?
Der mögliche Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen oder Verspätungen richtet sich grundsätzlich gegen die Fluggesellschaft und nicht gegen den Flughafen. Dementsprechend müssen Passagiere eine Forderung auf Entschädigung gemäß EG 261 bei ihrer Airline einreichen. Dies ist oft zeitraubend und mit bürokratischem Aufwand verbunden.
Viele Fluggäste verzichten allerdings auf eine Forderung, weil sie entweder glauben, keine Chance zu haben, oder das Kostenrisiko einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung fürchten. Hier kann AirHelp weiterhelfen. Nach einer kostenlosen Prüfung der Entschädigungsansprüche setzt AirHelp den Anspruch bei der Fluggesellschaft durch.
Auch bei einer gerichtlichen Klärung gehen Kunden keinerlei Kostenrisiko ein, denn eine Gebühr wird nur im Erfolgsfall fällig. Muss die Airline also eine Entschädigung zahlen, wird ein prozentualer Anteil einbehalten.
Wann gibt es kein Geld für einen verspäteten oder ausgefallenen Edinburgh Flug?
Zunächst müssen die grundlegenden Voraussetzungen für Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung EG 261 erfüllt sein. Ist dies der Fall, muss die Airline aber nur dann zahlen, wenn sie für die Flugstörung verantwortlich ist und diese bei angemessener Vorbereitung hätte vermeiden können.
Grundsätzlich ist die Verspätung am endgültigen Zielort der Reise entscheidend für einen möglichen Anspruch. Verzögerungen beim Abflug oder einem Umstieg auf einen Anschlussflug berechtigen nicht zu einer Entschädigung, wenn die Passagiere mit weniger als drei Stunden Verspätung ihr Ziel erreichen.
Bei höherer Gewalt oder sogenannten außergewöhnlichen Umständen gibt es keine Entschädigung, wenn sich am Flughafen Edinburgh die Ankunft verzögert hat.
Zu diesen Umständen zählen zum Beispiel:
widrige Wetterbedingungen wie Nebel oder starker Wind
medizinische Notfälle an Bord oder am Flughafen
Sicherheitsbedenken, Anschläge oder Sabotage
Kriegsereignisse, die den zivilen Luftverkehr behindern
Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals
Keine außergewöhnlichen Umstände nach der Fluggastrechteverordnung EG 261 sind:
Streiks des Airlinepersonals (z. B. Flugbegleiter, Bodenpersonal, Piloten)
Technische Defekte am Flugzeug
Da die Fluggesellschaft sowohl für den technischen Zustand des Flugzeugs als auch für Streiks ihres eigenen Personals verantwortlich ist, greift hier keine Ausnahmeregelung. Sollte es also am Flughafen Edinburgh zu Verspätungen oder Annullierungen kommen, weil die Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Außerdem kann sich eine Prüfung von Entschädigungsansprüchen auch dann lohnen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Stellt sich heraus, dass die Airline die Umstände rechtzeitig hätte vorhersehen und vermeiden können, muss sie dennoch zahlen.
Wie hoch ist bei Störungen am Flughafen Edinburgh die Entschädigung?
Die Höhe einer möglichen Entschädigung hängt von der Dauer der Verzögerung und der gebuchten Flugstrecke ab. Als Faustregel gilt: je größer die Verspätung und je weiter die Reisestrecke, desto mehr Geld gibt es. Entschädigungen werden generell erst nach einer Verspätung von mindestens drei Stunden gezahlt.
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, egal welche Fluggesellschaft sie durchführt. Außerdem greift sie für alle Flüge, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in der EU landen. Seit dem Brexit wurde die Verordnung EU261 in britisches Recht übernommen. Das bedeutet, dass die gleichen Regeln weiterhin auch für Flüge und Passagiere aus Großbritannien gelten.
Betreuungsleistungen am Flughafen Edinburgh auch ohne Entschädigung
Selbst dann, wenn die Fluggesellschaft aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht zu Schadensersatz verpflichtet ist, hat sie gegenüber ihren Passagieren eine Fürsorgepflicht. Bestimmte Betreuungsleistungen muss die Airline immer erbringen, um die Wartezeit zu überbrücken. Sind in Edinburgh Flüge verspätet oder ausgefallen, hat die Fluggesellschaft die Pflicht
Fluggäste mit angemessenen Snacks und Getränken zu versorgen
bei entsprechender Wartezeit vollwertige Speisen zur Verfügung zu stellen
bei Wartezeiten über Nacht für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zu sorgen
Sollte eine Hotelübernachtung notwendig sein, muss die Airline auch die Kosten für den Transport vom Edinburgh Flughafen in die Stadt bzw. zum Hotel und zurück übernehmen. Falls Sie von der Fluggesellschaft keine Betreuungsleistungen erhalten, können Sie entstandene Kosten im angemessenen Rahmen zurückfordern. Hierfür müssen Sie die entsprechenden Belege und Nachweise vorlegen.
Forderung für Flugannullierung am Flughafen Edinburgh geltend machen
Wenn man eine Flugannullierung am Flughafen Edinburgh genauer betrachtet, dann wirft das für die Betroffenen Fluggäste eine Menge Fragen auf. Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften für Ihre Passagiere sorgen. Sie müssen sie auch an den gebuchten Zielflughafen befördern, sofern Fluggäste die Reise noch antreten möchten.
Außerdem gilt: Hat die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Abflug gestrichen, könnten Ihnen ebenfalls bis zu 600 € zustehen.
Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass es nach dem EU-Recht ein paar Ausnahmen gibt. Ein Beispiel wäre etwa, wenn der Flughafen Edinburgh Flüge aus Gründen stornieren musste, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bezeichnet man als außergewöhnliche Umstände und hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa gefährliche Wetterbedingungen am Flughafen Edinburgh oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.
Eine Aufschlüsselung der Situationen, die Sie betreffen können, und wie sich diese auf Entschädigungen auswirken, finden Sie hier. Aber mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung können Sie ebenfalls in ein paar Minuten feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Flugstornierung Entschädigungsansprüche haben.
Flugverspätung oder Stornierung am Flughafen Edinburgh? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
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Wie hilft Airhelp bei Flugverspätungen am Flughafen Edinburg EDI
Reisende sparen sich viel Zeit und Aufwand, wenn sie sich bei Verspätungen und Flugausfällen am Flughafen Edinburgh direkt an AirHelp wenden. Dort erhalten sie die Unterstützung und den Expertenrat, den sie benötigen.
In einem schnellen Prüfungsverfahren überprüfen wir alle potenziellen Entschädigungsansprüche. Sind diese berechtigt, kümmern wir uns um alle weiteren Schritte zur Durchsetzung.
Kosten entstehen für Fluggäste nur, wenn sie tatsächlich eine Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten. Dadurch gehen Nutzer von AirHelp keinerlei Kostenrisiko ein.
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Wissenswertes zum wichtigsten Flughafen Schottlands
Der Flughafen Edinburgh (Edinburgh Airport) ist der größte Flughafen Schottlands und einer der verkehrsreichsten Flughäfen im Vereinigten Königreich. Er liegt etwa 12 Kilometer westlich des Stadtzentrums von Edinburgh und verzeichnet jährlich über 14 Millionen Passagiere. Der Flughafen verfügt über ein einziges Terminal, das eine Vielzahl von nationalen und internationalen Flügen abwickelt. Dank seiner modernen Infrastruktur und breiten Palette an Dienstleistungen ist der Flughafen Edinburgh ein wichtiger Knotenpunkt für Reisende nach und von Schottland.
Von Einheimischen wird der Flughafen im schottischen Edinburgh häufig noch mit seinem alten Namen Turnhouse bezeichnet. Dieser Name geht auf den ursprünglichen Militärflugplatz RAF Turnhouse zurück, der an gleicher Stelle 1916 errichtet wurde. Seit 1947 wurden zunehmend auch zivile Flüge durchgeführt. Erst 1960 zog sich die Royal Air Force vollständig zurück und die offizielle Bezeichnung wurde in Edinburgh Airport geändert.
Anfahrt zum Flughafen Edinburgh
Der Flughafen Edinburgh ist bequem über verschiedene Verkehrsmittel erreichbar. Die Straßenanbindung ist hervorragend, und über die M8 und M9 ist der Flughafen einfach mit dem Auto zu erreichen. Alternativ bietet der Airlink 100 Bus eine schnelle und direkte Verbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Flughafen, während die Edinburgh Trams eine zuverlässige und regelmäßige Verbindung direkt zum Terminal bieten.
Für Reisende, die mit dem Zug anreisen, liegt der nächste Bahnhof, Edinburgh Gateway, nur eine kurze Tramfahrt entfernt.
Flughafen Edinburgh Information
Der Flughafen in Schottland ist entweder telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Außerdem finden Reisende auf der Website des Edinburgh Airports umfassende Informationen zu den Themen Parken, Check-in, Gepäckaufgabe Barrierefreiheit und mehr.
Flughafen Edinburgh Kontakt:
Telefon: (+44) (0)844 448 8833
E-Mail: [email protected]
Übernachten am Flughafen Edinburgh
Für Reisende, die einen frühen Flug haben oder nach einem späten Flug übernachten möchten, bietet der Flughafen Edinburgh mehrere Übernachtungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Direkt am Flughafen befinden sich Hotels wie das Hampton by Hilton und das DoubleTree by Hilton, die komfortable Unterkünfte und bequemen Zugang zum Terminal bieten. Darüber hinaus gibt es in der näheren Umgebung weitere Hotels, die oft einen Shuttleservice zum und vom Flughafen anbieten.
FAQ zum Flughafen in Edinburgh
Edinburgh liegt nicht in der EU. Gibt es trotzdem eine Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugausfällen nach EG 261?
Wenn Sie mit einem Flug aus der EU mit mehr als drei Stunden Verspätung in Edinburgh ankommen, haben Sie eventuell einen Entschädigungsanspruch. Dies gilt auch, wenn ein Flugzeug aus Edinburgh ein Ziel in der EU mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht und die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat.
Was kostet es, wenn AirHelp meinen Fall übernimmt?
AirHelp prüft Ihren Anspruch auf Entschädigung komplett kostenlos. Nur dann, wenn der Anspruch mit Erfolg durchgesetzt wird und die Airline zahlen muss, wird ein Teil der Entschädigung einbehalten.
Ist eine nachträgliche Entschädigung bei Flugverspätungen in Edinburgh möglich?
Sie haben genug Zeit, um einen Anspruch gegen Ihre Airline anzumelden. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist nach dem BGB drei Jahre; in anderen Ländern können auch längere Fristen gelten.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich einen Gutschein bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung angenommen habe?
Konnten Sie Ihren Flug von Edinburgh in ein EU-Land nicht antreten, weil Ihr Flug überbucht war, steht Ihnen grundsätzlich ebenfalls eine Entschädigung zu. Haben Sie allerdings einen Gutschein angenommen oder ein Upgrade akzeptiert, verzichten Sie in der Regel auf spätere Forderungen gegen die Fluggesellschaft.
Ich habe bei einer Billig-Airline gebucht. Bekomme ich dennoch die volle Entschädigungssumme?
Der Preis des Flugtickets ist nicht relevant für die Höhe einer möglichen Entschädigung. Sie können also auch für ein billiges Flugticket bis zu 600 € Entschädigung erhalten, wenn die Voraussetzungen nach EG 261 vorliegen.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
---|---|---|---|---|---|---|
18.11.2024 | 12:40 | LH963 | Lufthansa | Edinburgh (EDI) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
18.11.2024 | 10:35 | LM323 | Loganair | Edinburgh (EDI) Southampton (SOU) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
18.11.2024 | 10:35 | LM323 | Loganair | Edinburgh (EDI) Southampton (SOU) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
18.11.2024 | 10:35 | LM323 | Loganair | Edinburgh (EDI) Southampton (SOU) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
16.11.2024 | 17:40 | LH1527 | Lufthansa | Edinburgh (EDI) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
15.11.2024 | 12:40 | LH963 | Lufthansa | Edinburgh (EDI) Frankfurt (FRA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
LH963
•Lufthansa
Edinburgh
••Frankfurt
EDI
FRA
Jetzt Anspruch prüfen18.11.2024
12:40
- Verspätet
LM323
•Loganair
Edinburgh
••Southampton
EDI
SOU
Jetzt Anspruch prüfen18.11.2024
10:35
- Verspätet
LM323
•Loganair
Edinburgh
••Southampton
EDI
SOU
Jetzt Anspruch prüfen18.11.2024
10:35
- Verspätet
LM323
•Loganair
Edinburgh
••Southampton
EDI
SOU
Jetzt Anspruch prüfen18.11.2024
10:35
- Annulliert
LH1527
•Lufthansa
Edinburgh
••Frankfurt
EDI
FRA
Jetzt Anspruch prüfen16.11.2024
17:40
- Annulliert
LH963
•Lufthansa
Edinburgh
••Frankfurt
EDI
FRA
Jetzt Anspruch prüfen15.11.2024
12:40
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