Rückerstattung und Entschädigung für Flugverspätungen oder Flugausfälle in Frankfurt
Am Flughafen festzuhängen, ist der Alptraum für Reisende. Wir helfen Ihnen, falls Sie davon betroffen waren. Wenn Sie eine Verspätung am Frankfurt Flughafen oder eine Flugannullierung hatten, erläutert Ihnen AirHelp Ihre Rechte und sagt Ihnen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Ihnen können bis zu €600 pro Person zustehen, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Geben Sie Ihre Fluginformationen in unseren benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner ein und erfahren Sie sofort, was Ihnen zusteht.
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Als größter deutscher Verkehrsflughafen hat der Flughafen Frankfurt am Main (FRA) auch das höchste Passagieraufkommen in Deutschland zu verzeichnen. Das führt schon rein statistisch zu einer höheren Zahl von Verspätungen am Flughafen Frankfurt und Flugausfällen aus den unterschiedlichsten Gründen. Passagiere, die durch eine Störung des Flugverkehrs von einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einem kompletten Flugausfall betroffen sind, können pro Person eine Entschädigung von bis zu 600€ geltend machen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Fluggesellschaft nach den Vorgaben der Europäischen Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 für die Verzögerung bzw. den Flugausfall verantwortlich ist. Ob Ihr Flug für eine Entschädigung in Frage kommt, können Sie ganz einfach und kostenlos von AirHelp prüfen lassen. Sollten die Voraussetzungen gegeben sein, übernimmt AirHelp auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei der Fluggesellschaft. Ein Kostenrisiko besteht dabei nicht, denn nur im Erfolgsfall wird eine anteilige Provision fällig, die von Ihrer Entschädigung abgezogen wird.
Flugausfälle Flughafen Frankfurt: In diesen Fällen ist eine Entschädigung möglich
Gibt es am Flughafen Frankfurt aktuelle Flugausfälle oder Verspätungen, steht Ihnen gemäß der Verordnung EG 261 eine Entschädigung zu, wenn die Airline für die Flugstörung verantwortlich ist und:
Der Abflug vom Flughafen Frankfurt stattfinden sollte
Der Flug innerhalb der EU gestartet ist und in Frankfurt ankommen sollte
Der Flug außerhalb der EU gestartet ist, in Frankfurt ankommen sollte und die Fluggesellschaft ihren Geschäftssitz in der EU hat
Die Flugverspätung mehr als drei Stunden beträgt oder das Ziel aufgrund einer Annullierung nie erreicht wurde
Der Flug kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) von der Airline abgesagt wurde
Wann besteht kein Entschädigungsanspruch für Flugausfälle oder Verspätungen
Die Fluggastrechte-Verordnung sieht eine Entschädigung nur dann vor, wenn die Airline die Umstände rechtzeitig vorhersehen und vermeiden konnte. Dies ist nicht der Fall bei höherer Gewalt beziehungsweise sogenannten außergewöhnlichen Umständen. Dazu zählen beispielsweise:
Schlechte Wetterbedingungen
Medizinische Notfälle
Sicherheitsvorfälle
Politische Unruhen, Terrorismus, Krieg
Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben)
Streiks durch Flughafenpersonal oder die Flugsicherung
Gut zu wissen: Technische Defekte am Flugzeug zählen eindeutig nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Außerdem gilt stets die Einschränkung der Vermeidbarkeit und Vorhersehbarkeit. War die Flugstörung rechtzeitig absehbar und vermeidbar, muss die Fluggesellschaft eventuell auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn eigentlich außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Schutz von Flugreisenden am Flughafen Frankfurt
Weil der Flughafen FrankfurtFRA innerhalb der EU liegt, sind Reisende aus der ganzen Welt mit großer Wahrscheinlichkeit durch ein Gesetz geschützt, das als EU-Richtlinie Nr. 261/2004 bekannt ist.
Praktisch bedeutet das: Wenn Sie von einer Flugverspätung, Stornierung oder Überbuchung am Flughafen Frankfurt betroffen waren, dann haben Sie Rechte! Im Gesetz sind die Zuwendungen beschrieben, die Fluggesellschaften bieten müssen. Ist die Fluggesellschaft verantwortlich für die Verzögerung, dann legt EG 261 die Höhe der Entschädigung fest, die Passagieren zusteht – bis zu €600 pro Person. Normalerweise haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Dabei ist es egal, wo Sie leben. Entscheidend ist lediglich, wo Sie geflogen sind und ob es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.
Sind Sie nach EG 261 geschützt?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Frankfurt an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Frankfurt von innerhalb der EU | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Frankfurt von außerhalb der EU | Ja | Nein |
War Ihr Flug am Flughafen Frankfurt verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen
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Frankfurt airport Streik - was tun?
Kommt es durch das Personal am Frankfurt Airport zum Streik, ist die Fluggesellschaft nicht zur Entschädigungszahlung verpflichtet. Anders sieht es jedoch aus, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Airline selbst in den Streik treten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Piloten, Flugbegleiter oder das Bodenpersonal der Airline die Arbeit niederlegen.
Tipp: Wenn ein Streik angekündigt wurde, sollten Sie sich noch vor Antritt der Reise darüber informieren, wie am Flughafen Frankfurt die aktuelle Situation ist. Für allgemeine Anfragen und Auskünfte hat der Flughafen Frankfurt die Telefonnummer
+49 180 6372 4636 eingerichtet. Hier bekommen Fluggäste von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 16:15 Uhr Antworten.
Weitere Kontaktmöglichkeiten der Flughafen Frankfurt Information von FRAPORT:
E-Mail: [email protected]
Entschädigung für Flugannullierungen am Flughafen Frankfurt
EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Passagieren bei Flugannullierungen am Flughafen Frankfurt. Ihre Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Ersatzflug an Ihren Zielflughafen anzubieten – oder eine Erstattung, je nachdem, was Sie bevorzugen.
Außerdem kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu €600 zustehen, wenn die Stornierung weniger als 2 Wochen vor der Abreise bekanntgegeben wurde.
Es gibt ein paar wichtige Ausnahmen wie etwa, wenn die Fluggesellschaft einen Ersatzflug für Sie gefunden hat, der zu einer vergleichbaren Zeit wie Ihr ursprünglicher Flug ankommt. Oder wenn der Flughafen Frankfurt die Flüge storniert hat und nicht die Fluggesellschaft – denn dann war die Fluggesellschaft faktisch nicht für die Stornierung verantwortlich. Derartige Beispiele gelten als außergewöhnliche Umstände und umfassen Situationen wie Streiks bei der Flugverkehrskontrolle, unsichere Flugbedingungen am Flughafen Frankfurt oder was immer sonst noch außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt.
Mehr über Ihren Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugausfall lesen Sie hier.
Flugverspätung oder Stornierung am Frankfurt? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu €250 pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu €400 pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu €400 pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu €600 pro Person |
Es gibt einige Ausnahmefälle, die berücksichtigt werden müssen. Am einfachsten stellen Sie fest, was Ihnen zusteht, indem Sie unsere kostenlose Entschädigungsprüfung durchführen.
Verspätungen am Flughafen Frankfurt – das können Sie tun
Es versteht sich von selbst, dass Verspätungen oder Flugannullierungen alles andere als ideal sind. Aber es ist vielleicht beruhigend zu wissen, was Sie tun sollten, wenn Sie davon betroffen sind:
Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannullierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf. Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.* Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.
Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.
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Wie kann AirHelp nach Verspätungen und Flugausfällen in Frankfurt weiterhelfen?
Obwohl die Fluggastrechte in der Europäischen Union durch die Verordnung EG Nr. 261/2004 gut geschützt sind, kann es bei der Durchsetzung zu Hindernissen kommen. Manchmal lehnt eine Fluggesellschaft die Anfrage ab, obwohl die Passagiere eigentlich anspruchsberechtigt sind. Viele Fluggäste verzichten dann aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands auf die Entschädigung. In diesen und anderen Fällen kann AirHelp Ihre Ansprüche kostenlos überprüfen. Eine wichtige Voraussetzung ist bekanntlich der Abflug innerhalb der EU, was zwangsläufig bereits erfüllt ist, wenn sich am Flughafen Frankfurt der Abflug verzögert hat.
Welche Informationen werden bei Verspätungen und Flugausfällen am Flughafen Frankfurt benötigt?
Für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen gemäß EG 261 sind je nach Einzelfall unterschiedliche Nachweise vorzulegen. Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wird von AirHelp individuell geprüft. Generell kann man jedoch sagen, dass es sinnvoll ist, bestimmte Beweise zu sichern, wenn am Flughafen Frankfurt eine Störung eintritt, durch die sich der Abflug oder die Ankunft um mehr als drei Stunden verzögern oder der Flug komplett annulliert werden muss.
Dazu zählen beispielsweise:
Die sechsstellige Flugnummer (auf dem Ticket oder der Buchungsbestätigung zu finden)
Die Bordkarte oder das elektronische Ticket
Screenshots von Benachrichtigungen in der Airline-App oder von E-Mails, in denen die Verzögerung ersichtlich ist
Fotos von Abflugtafeln für Abflüge oder Ankünfte in Frankfurt Terminal 2 und 1
Tipp: Sie können das Personal der Fluggesellschaft darum bitten, eine schriftliche Bescheinigung auszustellen, aus der Ursache und Dauer der Flugstörung hervorgehen.
Flugverspätungen am Flughafen Frankfurt – welche Ansprüche bestehen?
Bei einer Verzögerung von mehr als drei Stunden am endgültigen Zielort können Sie eine Entschädigung von der Airline verlangen, wenn die sonstigen Voraussetzungen nach EG 261 gegeben sind. Entscheidend ist die Dauer der Verzögerung und die Länge der Flugstrecke. Nicht relevant ist hingegen eine Verspätung beim Abflug oder beim Umsteigen. Nur die Ankunftszeit am Zielort der Reise zählt, weswegen Sie die genaue Verspätung dort nach Möglichkeit protokollieren sollten.
Diese Entschädigungen stehen Ihnen möglicherweise bei einem Flugausfall in Frankfurt oder einer entsprechenden Verspätung von mindestens drei Stunden zu:
Bis maximal 1.500 km Flugdistanz: 250€
Flugdistanz über 1.500 km (innerhalb der EU): 400€
Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 km: 400€ (gilt für Flüge in oder aus der EU)
Flugdistanz über 3.500 km außerhalb der EU: 300€ bei Verspätung zwischen drei und vier Stunden; 600€ bei Verspätung über vier Stunden
Kommt es zu einem kompletten Flugausfall, durch den Sie Ihr Ziel überhaupt nicht erreichen, gilt das Gleiche wie bei einer Verspätung von über vier Stunden. Eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung kommt einem Flugausfall gleich. Allerdings dürfen Sie keine Gutscheine oder andere Leistungen der Airline annehmen, wenn damit ein freiwilliger Verzicht auf die mögliche Entschädigung verbunden ist.
Sonstige Rechte bei Flugausfällen in Frankfurt
Auch dann, wenn Ihre Fluggesellschaft wegen außergewöhnlicher Umstände nicht zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet ist, besteht gegenüber den Passagieren die Verpflichtung, bestimmte Betreuungsleistungen zu erbringen. Dazu zählen beispielsweise:
Angemessene Verpflegung (Speisen bzw. Snacks und Getränke) während der Wartezeit
Hotelunterbringung (bei Wartezeiten über Nacht)
Transfer vom Frankfurt am Main Airport zum Hotel und zurück
Zugang zu Kommunikationsmitteln, falls erforderlich (z. B. Faxgerät, Telefon, E-Mail)
Wichtig: Sollte die Fluggesellschaft dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können Sie gegen Vorlage entsprechender Belege die Erstattung entstandener Kosten verlangen. Diese müssen sich natürlich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
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Mehr über den FRA Flughafen Frankfurt
Der Flughafen Frankfurt, auch bekannt als Frankfurt am Main Airport, ist Deutschlands größter Flughafen und einer der wichtigsten internationalen Flughäfen der Welt. Er liegt etwa 12 km südwestlich der Frankfurter Innenstadt und wird von Fraport betrieben. Der Flughafen verfügt über zwei große Passagierterminals und vier Start- und Landebahnen. Er ist das wichtigste Drehkreuz der Lufthansa und bedient weltweit über 300 Ziele.
Anfahrt zum Flughafen Frankfurt (FRA)
Der Flughafen Frankfurt ist hervorragend angebunden:
Zug: Regional- und Fernbahnhöfe bieten schnelle Verbindungen in die Innenstadt und andere Städte.
Auto: Über die Autobahnen A3 und A5 gut erreichbar, mit vielen Parkmöglichkeiten.
Bus: Mehrere Buslinien verbinden den Flughafen mit Frankfurt und der Region.
Restaurants im Flughafen Frankfurt
Am Flughafen Frankfurt gibt es zahlreiche Restaurants und Cafés:
Schnellrestaurants: McDonald's, Burger King
Cafés: Starbucks, Coffee Fellows
Gehobene Küche: Käfer's, Hausmann's
Wo Übernachten am Flughafen Frankfurt?
Für Übernachtungen am FRA airport gibt es viele Optionen:
Direkt am Flughafen: Hilton Frankfurt Airport, Sheraton Frankfurt Airport Hotel
In der Nähe: Holiday Inn Frankfurt Airport, Meininger Hotel Frankfurt Main.
FAQs zum Airport Frankfurt
Wo kann ich am Flughafen Frankfurt vor Abflug parken?
Parkmöglichkeiten gibt es direkt vor den Terminals (für Kurzparker) sowie in den diversen Parkhäusern. Wer allzu hohe Gebühren vermeiden möchte, kann sein Auto auch bei einem der vielen Parkflächenanbieter im Umland sicher abstellen. In der Regel bieten diese dann auch einen Shuttleservice für die Passagiere an.
Wie lange kann ich eine Entschädigung nachträglich einfordern, wenn sich am Flughafen Frankfurt die Ankunft verzögert hat?
Sofern die sonstigen Voraussetzungen für eine Entschädigung gemäß EG 261 gegeben sind, haben Sie in Deutschland drei Jahre Zeit, um Ihre Ansprüche anzumelden. In anderen Ländern gelten eventuell andere Fristen.
Was kostet mich der Service von AirHelp?
Die Prüfung Ihres Anspruchs auf Entschädigung ist bei AirHelp komplett kostenlos und unkompliziert. Kosten entstehen nur im Erfolgsfall und werden prozentual nach der Höhe der jeweiligen Entschädigung berechnet.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
---|---|---|---|---|---|---|
19.11.2024 | 17:00 | LH54 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Hanover (HAJ) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 16:15 | LH1088 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Marseille (MRS) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 16:15 | LH1056 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Nantes (NTE) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 16:15 | LH1088 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Marseille (MRS) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 16:05 | LH898 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Bordeaux (BOD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 16:05 | LH898 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Bordeaux (BOD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
19.11.2024 | 15:45 | LH190 | Lufthansa | Frankfurt (FRA) Berlin (BER) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
LH54
•Lufthansa
Frankfurt
••Hanover
FRA
HAJ
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
17:00
- Annulliert
LH1088
•Lufthansa
Frankfurt
••Marseille
FRA
MRS
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
16:15
- Annulliert
LH1056
•Lufthansa
Frankfurt
••Nantes
FRA
NTE
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
16:15
- Annulliert
LH1088
•Lufthansa
Frankfurt
••Marseille
FRA
MRS
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
16:15
- Annulliert
LH898
•Lufthansa
Frankfurt
••Bordeaux
FRA
BOD
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
16:05
- Annulliert
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Frankfurt
••Bordeaux
FRA
BOD
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
16:05
- Annulliert
LH190
•Lufthansa
Frankfurt
••Berlin
FRA
BER
Jetzt Anspruch prüfen19.11.2024
15:45
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