Flugausfälle & Flugverspätung am Flughafen Hamburg

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HAM

Wenn Ihre Reisepläne durch Probleme wie eine Flugannullierung oder Verspätung am Flughafen Hamburg durchkreuzt werden, dann sind Sie sicher froh zu hören, dass es Gesetze gibt, die Reisende schützen. Ein europäisches Gesetz – EG 261 – sorgt dafür, dass Ihnen möglicherweise bis zu 600 € pro Person als Ausgleich für die Beeinträchtigung zustehen. Erfahren Sie, was Ihre Ansprüche sind.

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Flugausfälle in Hamburg kommen immer wieder vor. Der fünftgrößte Flughafen Deutschlands ist der HAM in der Hansestadt Hamburg. Von hier aus werden viele internationale Flugverbindungen bedient. Verspätungen und Annullierungen in Hamburg sind wie auf anderen Flughäfen leider nicht immer zu vermeiden. 

Zum Glück müssen Passagiere sich mit Verzögerungen oder Annullierungen in vielen Fällen nicht mehr einfach abfinden. Dank der Europäischen Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 ist je nach Entfernung, Ursache und Dauer der Verzögerung eine Entschädigung von bis zu 600€ pro Passagier möglich, die von der Fluggesellschaft zu zahlen ist.

Voraussetzung für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs ist jedoch, dass die Airline für die Flugstörung verantwortlich ist. Die genauen Bedingungen sind in der Vorschrift EG 261 geregelt, doch die Durchsetzung ist in der Praxis für den einzelnen Verbraucher oft schwierig. Bürokratische Hürden und lange Bearbeitungszeiten sind nur einige der Probleme, auf die Fluggäste regelmäßig stoßen. Einfacher geht es, wenn Sie Ihren Anspruch kostenlos von AirHelp prüfen lassen.

Nur wenn die Airline tatsächlich eine Entschädigung zahlen muss, wird eine prozentuale Gebühr für AirHelp fällig, die direkt vom Schadensersatz abgezogen wird. Es besteht also kein Risiko für Kunden, selbst wenn AirHelp die Forderung gerichtlich durchsetzen muss. Doch gilt das auch, wenn sich in Hamburg am Flughafen Abflug oder Ankunft wegen Streik verzögern?


Fluggastrechte am Flughafen Hamburg

Flughafen Hamburg (HAM) liegt innerhalb der Zone, für die EG 261 gilt – das heißt, in einem Land innerhalb der EU und des EWR, sowie in den „Gebieten in äußerster Randlage“. Dazu gehören beispielsweise Guadeloupe, Réunion und die Kanaren. Das bedeutet: Alle Reisenden, die vom Flughafen Hamburg abfliegen, könnten einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € haben, wenn Flüge verspätet sind oder gestrichen werden. Und in einigen Fällen auch, wenn es ähnliche Probleme auf Flügen nach Flughafen Hamburg gibt.

Falls Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Hamburg betroffen sind, haben Sie normalerweise 3 Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen.

Welche Flüge werden von der EG 261 abgedeckt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Hamburg an ein beliebiges ReisezielJaJa
Ankünfte am Flughafen Hamburg von innerhalb der EUJa Ja
Ankünfte am Flughafen Hamburg von außerhalb der EUJaNein

War Ihr Flug am Flughafen Hamburg verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen

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Forderung für Flugannullierung am Flughafen Hamburg geltend machen

Wenn man eine Flugannullierung am Flughafen Hamburg genauer betrachtet, dann wirft das für die Betroffenen Fluggäste eine Menge Fragen auf. Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften für Ihre Passagiere sorgen. Sie müssen sie auch an den gebuchten Zielflughafen befördern, sofern Fluggäste die Reise noch antreten möchten.

Außerdem gilt: Hat die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Abflug gestrichen, könnten Ihnen ebenfalls bis zu 600 € zustehen.

Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass es nach dem EU-Recht ein paar Ausnahmen gibt. Ein Beispiel wäre etwa, wenn der Flughafen Hamburg Flüge aus Gründen stornieren musste, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bezeichnet man als außergewöhnliche Umstände und hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa gefährliche Wetterbedingungen am Flughafen Hamburg oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.

Eine Aufschlüsselung der Situationen, die Sie betreffen können, und wie sich diese auf Entschädigungen auswirken, finden Sie hier. Aber mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung können Sie ebenfalls in ein paar Minuten feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Flugstornierung Entschädigungsansprüche haben.


Was tun bei einem Hamburger Flughafen Streik?

Sollte sich der Flug verspäten oder sogar abgesagt werden, weil das Personal der Airline streikt, ist die Entschädigung noch immer kein Selbstläufer. Folgende Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Forderung laut EG 261 erfüllt sein:

  • Die Verspätung am Bestimmungsort der Reise beträgt mehr als drei Stunden.

  • Der Flug wird kurzfristig abgesagt (weniger als 14 Tage, bevor in Hamburg am Flughafen der Abflug geplant ist).


Außerdem muss ein Flug grundsätzlich entweder in einem Land der Europäischen Union gestartet oder in einem Land der Europäischen Union gelandet sein, um unter die Regelungen der Europäischen Fluggastrechteverordnung zu fallen. Dies trifft am Flughafen Hamburg natürlich immer zu.

Sollte der Flug außerhalb der EU gestartet und in Hamburg angekommen sein, gilt die Entschädigungsregel nur dann, wenn die Airline ihren Sitz ebenfalls innerhalb der EU hat. Für Flüge, die vollständig innerhalb der EU stattfinden, ist es hingegen unerheblich, wo die Fluggesellschaft beheimatet ist.


Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen Streik am Hamburger Flughafen

Die Fluggastrechte sind in der Vorschrift EG 261 sehr weitreichend gefasst. Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, in denen die Fluggesellschaft nicht zahlen muss. Diese als außergewöhnliche Umstände bezeichneten Fälle umfassen Ereignisse, die für die Airline weder vorhersehbar noch vermeidbar waren. Beispiele hierfür sind:

  • Unwetter

  • Medizinische Notfälle an Bord oder am Flughafen, die zu einer Verzögerung führen

  • Naturkatastrophen, die die Flugsicherheit beeinflussen

  • Unruhen politischer Art (auch Kriege, Terroranschläge etc.)

  • Sabotage und andere Sicherheitsvorfälle


Auch ein Streik des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung kann zu Annullierungen und Verspätungen im Flugverkehr führen. Für einen reinen Flughafenstreik in Hamburg ist die Fluggesellschaft allerdings prinzipiell nicht verantwortlich zu machen. Wenn hingegen das eigene Personal der Airline streiken sollte, zählt dies ausdrücklich nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.

Bei einem Pilotenstreik, einem Flugbegleiterstreik oder bei Streik des Bodenpersonals Ihrer Fluggesellschaft bestehen gute Chancen, dennoch eine Entschädigung zu bekommen. Kommt es am HAM Airport zu Verspätungen oder Flugausfällen, sollten Sie im Zweifel immer mögliche Ansprüche von AirHelp prüfen lassen.


Betreuungsleistungen am Hamburger Flughafen bei Streik

Sollte ein Hamburg Airport Streik die Wartezeit für Sicherheitskontrollen, Einchecken oder Boarding verlängern, stehen betroffenen Passagieren grundsätzlich immer Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft zu. Dies gilt unabhängig davon, ob die Airline für die Flugstörung tatsächlich verantwortlich ist oder nicht. Während der Wartezeit haben Passagiere Anspruch auf:

  • Angemessene Verpflegung wie Getränke, Snacks oder auch weitere Speisen (je nach Wartezeit)

  • Unterbringung in einem Hotelzimmer (bei Verzögerungen über Nacht)

  • Zugang zu Lademöglichkeiten für das Handy und ggf. Nutzung anderer Kommunikationsmittel (zum Beispiel Telefon oder Faxgerät)

Bei einer Hotelübernachtung muss die Airline außerdem den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernehmen. Das gilt natürlich auch für den Rückweg am nächsten Tag. Falls die Airline ihrer Verpflichtung nicht nachkommt und keine Betreuungsleistungen erbringt, können Fluggäste angemessene Mehrkosten gegen Vorlage der entsprechenden Belege später zurückfordern.


Entschädigung bei Flugverspätungen von Flughafen Hamburg

Es ist nicht nur frustrierend, am Flughafen Hamburg mehrere Stunden lang wegen einer Verspätung festzuhängen. Oft kostet das Passagiere auch ihr hart verdientes Geld. Seien es Ausgaben für notwendige Speisen und Getränke beim Warten oder weil Sie schon geplante Aktivitäten wegen der späteren Ankunft am Zielflughafen verpassen. Darum ist es so wichtig, dass Passagiere ihre Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht kennen – bis zu 600 € pro Person.

Auch wenn Passagiere auf verspäteten Flügen vom Flughafen Hamburg die Stunden bis zum Abflug zählen – geht es darum, eine Entschädigung geltend zu machen, dann ist die Verspätung am Zielflughafen wichtig. Ein Recht auf Entschädigung besteht dann, wenn Passagiere 3 oder mehr Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landen.

Fluggäste sollten aber auch eine wichtige Ausnahme kennen: Flugverspätungen infolge außergewöhnlicher Umstände. Wenn die Verspätung des Flugs durch schlechte Wetterbedingungen verursacht wurde, einen Vorfall am Flughafen oder durch Streiks der Flugverkehrskontrolle, dann zahlt die Fluggesellschaft nichts. Schließlich sind das Situationen, auf die sie keinen Einfluss hat.


Wie hoch ist die Entschädigung?

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu €250 pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EUBis zu €400 pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 kmBis zu €400 pro Person
Über 3.500 km Bis zu €600 pro Person

Zwar enthalten die Gesetze eine Menge Ausnahmen und Bedingungen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen aber schnell, wie viel Ihnen zusteht.

Flugverspätung oder Stornierung am Hamburger Flughafen? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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Wie hilft AirHelp bei Entschädigungen für verspätete Flüge oder Annullierungen?

AirHelp unterstützt Passagiere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung bei verspäteten oder annullierten Flügen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004. 

AirHelp prüft zunächst kostenlos, ob ein Anspruch besteht, und übernimmt dann den gesamten Prozess, einschließlich der Kommunikation mit der Fluggesellschaft und, falls notwendig, rechtlicher Schritte. 

Passagiere können je nach Flugstrecke Entschädigungen zwischen 250 € und 600 € erhalten. AirHelp arbeitet auf Erfolgsbasis, das heißt, es fallen nur Gebühren an, wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wird. Dank Expertise und Technologie kann AirHelp effizient und effektiv Entschädigungen einfordern, was den Passagieren viel Stress und Aufwand erspart​.

Flugprobleme am Flughafen Hamburg? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch

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Infos zum Hamburger Flughafen

Der Flughafen Hamburg, offiziell als Flughafen Hamburg „Helmut Schmidt“ bekannt, ist der älteste noch in Betrieb befindliche internationale Flughafen der Welt. Er liegt etwa 8,5 km nördlich der Hamburger Innenstadt im Stadtteil Fuhlsbüttel und dient als Drehkreuz für Eurowings und als wichtiger Standort für Condor.

Anfahrt zum Flughafen Hamburg

Der Flughafen ist gut erreichbar:

  • Zug: Die S-Bahn-Linie S1 verbindet den Flughafen direkt mit dem Hamburger Hauptbahnhof.

  • Auto: Der Flughafen liegt in der Nähe der Autobahn A7 und bietet zahlreiche Parkmöglichkeiten.

  • Bus: Mehrere Buslinien verbinden den Flughafen mit verschiedenen Teilen Hamburgs.

Restaurants Flughafen Hamburg

Der Flughafen Hamburg bietet eine Vielzahl an gastronomischen Optionen:

  • Schnellrestaurants: McDonald's, Burger King

  • Cafés: Starbucks, Marché Mövenpick

  • Restaurants: Panini, Gosch Sylt

Übernachten am Flughafen Hamburg

Es gibt mehrere Übernachtungsmöglichkeiten am Flughafen:

  • Direkt am Flughafen: Radisson Blu Hotel

  • In der Nähe: Courtyard by Marriott Hamburg Airport, Leonardo Inn Hotel Hamburg Airport

Verhalten bei Streik am Hamburg Flughafen

Je nach Ursache des Streiks kann es sinnvoll sein, direkt mit dem Flughafen Hamburg Kontakt aufzunehmen. Hier kann man Ihnen am schnellsten sagen, wie die aktuelle Lage ist. Bei einem Fluglotsenstreik kann es beispielsweise sein, dass der Hamburg Airport vom Streik gar nicht betroffen ist, weil eine andere Region Deutschlands bestreikt wird.

  • Fluginfo Hamburg Airport: https://www.hamburg-airport.de/de/abfliegen-ankommen/mein-flugplan 

  • E-Mail: [email protected]

  • Tel.: +49 (0)40 50 75-0

  • Fax: +49 (0)40 50 75-12 34


FAQ zum Hamburger Flughafen

Wie lange muss ich vor Abflug am Flughafen Hamburg sein?

Das hängt in erster Linie von der Airline ab. Die Check-in-Schalter öffnen zu unterschiedlichen Zeiten. Üblicherweise kann ca. zwei bis drei Stunden vor Abflug eingecheckt werden. Manche Fluggesellschaften bieten auch einen Check-in am Vorabend an. Ist ein Streik angekündigt, sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig bei der Airline erkundigen, ob die Anfahrt zum Flughafen überhaupt sinnvoll ist.

Bekomme ich eine Entschädigung, wenn sich der Abflug am Hamburg Airport verzögert?

Entscheidend für eine mögliche Entschädigung gemäß EG 261 ist die tatsächliche Ankunftszeit am Zielflughafen. Haben sich Flüge mit Ziel Flughafen Hamburg Ankünfte um mindestens drei Stunden verzögert, besteht möglicherweise ein Entschädigungsanspruch gegen die Airline.

Wo kann ich nachprüfen, ob es am Flughafen Hamburg Flüge mit Verspätungen gab, der in der Vergangenheit liegt?

Wenn Ihr Flug bereits einige Zeit zurückliegt, können Sie kostenlos von AirHelp prüfen lassen, ob Ihnen möglicherweise eine Entschädigung zusteht. Idealerweise sollten Sie die sechsstellige Flugnummer bereithalten, die auf der Buchungsbestätigung, der Boardingkarte oder anderen Unterlagen zum Flug zu finden ist. Damit lässt sich eine mögliche Flugstörung am besten ermitteln.

Wie lange kann ich Entschädigungen nach Flugausfällen in Hamburg geltend machen?

Hatte Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, können Sie nach der Verordnung EG 261 Ihre Forderungen auch nachträglich geltend machen. In Deutschland gilt hierbei für die Verjährung des Anspruchs eine Frist von drei Jahren; in anderen Ländern sind aber auch längere Fristen möglich.

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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