Lyon Flughafen: Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung

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LYS

Wenn Ihre Reisepläne durch Probleme wie eine Flugannullierung oder Verspätung am Flughafen Lyon durchkreuzt werden, dann sind Sie sicher froh zu hören, dass es Gesetze gibt, die Reisende schützen. Ein europäisches Gesetz – EG 261 – sorgt dafür, dass Ihnen möglicherweise bis zu 600 € pro Person als Ausgleich für die Beeinträchtigung zustehen. Erfahren Sie, was Ihre Ansprüche sind.

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Ein Flug am Flughafen Lyon hatte eine erhebliche Verspätung, wurde annulliert oder Passagiere wurden gegen Ihren Willen nicht befördert. Nach all diesen unschönen Zwischenfällen kann die Fluggesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung von bis zu 600€ verpflichtet sein. Ob die Voraussetzungen für die Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 vorliegen, prüft AirHelp ohne jegliches finanzielles Risiko. Eine Gebühr von fällt erst dann an, wenn der Anspruch erfolgreich durchgesetzt ist.


Fluggastrechte am Flughafen Lyon

Flughafen Lyon (LYS) liegt innerhalb der Zone, für die EG 261 gilt – das heißt, in einem Land innerhalb der EU und des EWR, sowie in den „Gebieten in äußerster Randlage“. Dazu gehören beispielsweise Guadeloupe, Réunion und die Kanaren. Das bedeutet: Alle Reisenden, die vom Flughafen Lyon abfliegen, könnten einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € haben, wenn Flüge verspätet sind oder gestrichen werden. Und in einigen Fällen auch, wenn es ähnliche Probleme auf Flügen zum Flughafen Lyon gibt.

Falls Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Lyon betroffen sind, haben Sie normalerweise 3 Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen.

Welche Flüge werden von der EG 261 abgedeckt?

RouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Abflüge vom Flughafen Lyon an ein beliebiges ReisezielJaJa
Ankünfte am Flughafen Lyon von innerhalb der EUJa Ja
Ankünfte am Flughafen Lyon von außerhalb der EUJaNein

War Ihr Flug am Flughafen Lyon verspätet oder wurde er storniert? Es kann ein Entschädigungsanspruch bestehen

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Lyon Flughafen Verspätungen: Voraussetzungen für eine Entschädigung

Eine Entschädigung bei Verspätungen am Lyon Flughafen kann Ihnen nach der Fluggastrechteverordnung EU 261/2004 unter anderem in diesen Fällen zustehen:

  • Sie haben den Flug in einem Mitgliedsstaat der EU angetreten.

  • Der Flug startete außerhalb der EU, ist jedoch in der EU gelandet und die Fluggesellschaft hat ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU.

  • Eine Flugverspätung betrug mindestens drei Stunden.

  • Die Annullierung eines Fluges hat die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig vorab angekündigt.

  • Bei einer Nichtbeförderung sind Sie nicht freiwillig von der Teilnahme am Flug zurückgetreten. Insbesondere haben Sie nicht der Annahme eines Gutscheins oder einer Ersatzbeförderung zugestimmt.

  • Die Airline ist für die Flugstörung verantwortlich und kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

  • Die Flugverspätung, der Flugausfall oder die Nichtbeförderung am Flughafen Lyon Saint-Exupéry liegt noch nicht länger als drei Jahre zurück.


Forderung bei Flugannullierung am Flughafen Lyon Saint-Exupéry geltend machen

Ist man von Ausfällen am Lyon Flughafen betroffen, dann wirft das für die Betroffenen Fluggäste eine Menge Fragen auf. Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften für Ihre Passagiere sorgen. Sie müssen sie auch an den gebuchten Zielflughafen befördern, sofern Fluggäste die Reise noch antreten möchten.

Außerdem gilt: Hat die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Abflug gestrichen, könnten Ihnen ebenfalls bis zu 600 € zustehen.

Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass es nach dem EU-Recht ein paar Ausnahmen gibt. 

Ein Beispiel wäre etwa, wenn der Flughafen Lyon Saint-Exupéry Flüge aus Gründen stornieren musste, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bezeichnet man als außergewöhnliche Umstände und hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. 

Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa gefährliche Wetterbedingungen am Flughafen Lyon Saint-Exupéry oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.

Eine Aufschlüsselung der Situationen, die Sie betreffen können, und wie sich diese auf Entschädigungen auswirken, finden Sie hier. Aber mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung können Sie ebenfalls in ein paar Minuten feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Flugstornierung Entschädigungsansprüche haben.


Welche Nachweise sind für die Entschädigung bei Flugproblemen am Flughafen Lyon notwendig?

Liegen Beweise für die Flugunregelmäßigkeiten vor, fällt eine Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs erheblich leichter.

Flugverspätung

Zum Nachweis von Verspätungen und Flugausfällen am Flughafen Lyon Saint-Exupéry dienen bei Flugverspätungen zum Beispiel Fotos von der Anzeigetafel, aus denen die Verzögerung hervorgeht. Da der Anspruch auf Entschädigung wegen einer Flugverspätung auf die Ankunftszeit am Zielflughafen abstellt, sind Aufnahmen der Anzeigetafel am Flughafen Lyon bei der Ankunft wichtig. Bei einem Abflug aus Lyon, muss die Anzeigetafel am Zielflughafen fotografiert werden.

Flugausfall

Bei der Annullierung eines Fluges, die die Fluggesellschaft nicht mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat, sollten die Bordkarte oder das E-Ticket aufbewahrt werden. Auch Screenshots davon oder eine E-Mail, der das E-Ticket beigefügt ist, reichen aus. Besonders hilfreich ist es, wenn Fluggäste versuchen, vom Bodenpersonal am Flughafen eine schriftliche Bestätigung über den Flugausfall mit einer Begründung dafür zu erhalten

Nichtbeförderung

Befördert eine Airline, beispielsweise wegen Überbuchung, einzelne Fluggäste nicht, wird sie möglicherweise versuchen, diese zu einem freiwilligen Verzicht zur Teilnahme am Flug zu bewegen und ihnen als Entschädigung einen Fluggutschein anbieten. Nehmen betroffene Passagiere derartige Angebote an, verzichten sie damit auf den Ausgleichsanspruch, der bis zu 600€ betragen kann. Besser ist es, auf die Beförderung mit dem gebuchten Flug zu bestehen und nicht davon zurückzutreten. Damit bleibt der Ausgleichsanspruch beziehungsweise Ansprüche auf wahlweise entweder eine anderweitige Beförderung auf Kosten der Fluggesellschaft oder die Erstattung des Flugticketpreises erhalten.


Wann bestehen keine Forderungen gegenüber der Airline?

Kommt es am Flughafen Lyon Saint-Exupéry beim Abflug zu Verzögerungen oder einem Flugausfall, den die Airline nicht zu vertreten hat, sind Leistungen nach der EG 261 ausgeschlossen. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Umstände höherer Gewalt. Dazu gehören unter anderem:

  • Ungünstige Witterungsverhältnisse, die einen Start des Flugzeugs nicht zulassen

  • Arzteinsätze wegen eines akut auftretenden medizinischen Notfalls an Bord

  • Streiks des Bodenpersonals am Flughafen oder von Fluglotsen

  • Instabile politische Verhältnisse oder Terrorwarnungen

Streikt das eigene Personal der Airline oder fällt der Flug wegen technischer Defekte am Flugzeug aus, zählt dies nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Erfahrungsgemäß versuchen die Fluggesellschaften zwar in diesen Fällen, höhere Gewalt geltend zu machen. AirHelp verfügt allerdings über ausreichend Erfahrung, um Ansprüche trotzdem durchzusetzen.



Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch bei Flugstörungen am Lyon Flughafen?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung und der Flugroute. Folgende Geldleistungen können Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen maximal geltend machen:

EntfernungEntschädigung
Unter 1.500 km Bis zu €250 pro Person
Über 1.500 km und innerhalb der EUBis zu €400 pro Person
Zwischen 1.500 und 3.500 kmBis zu €400 pro Person
Über 3.500 km Bis zu €600 pro Person

Zwar enthalten die Gesetze eine Menge Ausnahmen und Bedingungen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen aber schnell, wie viel Ihnen zusteht.

Flugverspätung oder Stornierung am Lyon Flughafen? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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Welche Unterstützung bietet AirHelp bei der Durchsetzung einer Entschädigung?

Kam es am Flughafen Lyon beim Abflug wegen einer erheblichen Verspätung, einem Flugausfall oder einer Nichtbeförderung zu Unannehmlichkeiten, prüfen betroffene Fluggäste vorab mit der Eingabe ihrer Flugdaten ins Online-Formular, ob sie dem Grunde nach einen Ersatzanspruch geltend machen können. Ist das der Fall, hilft AirHelp gerne bei der Einforderung der Entschädigung und eventueller weiterer Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.

Flugprobleme am Flughafen Lyon? Prüfen Sie mit AirHelp kostenlos Ihren Entschädigungsanspruch

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Wissenswertes zum Lyon Flughafen

Eröffnet wurde der Flughafen 1975 unter dem Namen Aéroport Lyon-Satolas, den Namen des französischen Schriftstellers Saint-Exupéry erhielt er im Juni 2000. Der Flughafen LYS verfügt über zwei Terminals und ist mit einer Anzahl von jährlich 8 Millionen Fluggästen der viertgrößte Flughafen Frankreichs.

Verkehrsanbindung

Seit der Anbindung an das TGV-Netz ist der 25 Kilometer außerhalb von Lyon gelegene Flughafen seit 1994 bequem mit dem Fernverkehr zu erreichen. 

Vom Lyon Saint-Exupéry Airport zur Innenstadt gelangen Reisende in einer halben Stunde mit dem Rhôneexpress-Tram-Zug-Shuttle. Zusätzlich besteht eine Anbindung in unterschiedliche Stadtteile Lyons mit den Buslinien 47 und 48 sowie mit dem Taxi. 

Für Informationen über Abflüge vom Lyon Flughafen und sonstige Anliegen nehmen Passagiere telefonisch unter +33(0)426 007 007, per Fax unter der Nummer +33(0)4 7222 7471 oder per E-Mail [email protected] mit dem Lyon Flughafen Kontakt auf.

Airlines am Flughafen Lyon Saint-Exupéry

Folgende Fluglinien sind auf dem LYS Flughafen vertreten:

  • Aegean Airlines

  • Aer Lingus

  • Air Algérie

  • Air Arabia

  • Air Canada

  • Air Corsica

  • Air France

  • Air Malta

  • Air Montenegro

  • Air Senegal

  • Air Serbia

  • Air Transat

  • Anadolujet

  • ASL Airlines France

  • Austrian Airlines

  • Blue Air

  • Braathens Regional Airlines: BRA

  • British Airways

  • Brussels Airlines

  • Chalair Aviation

  • easyJet

  • Emirates

  • Eurowings

  • Iberia

  • Iberia Express

  • Jet2.com

  • KLM

  • L' Odyssey

  • Lufthansa

  • Norwegian Airlines

  • Nouvelair

  • Pegasus Airlines

  • Qatar Airways

  • Royal Air Maroc

  • Royal Jordanian

  • Sky Express

  • TAP - Air Portugal

  • Transavia

  • Tunis Air

  • Turkish Airlines

  • Twin Jet

  • Volotea

  • Vueling Airlines

  • Wizz Air


FAQs zur Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten am Lyon Flughafen

Warum sollte man AirHelp mit der Durchsetzung meiner Entschädigung beauftragen?

Mit AirHelp haben Fluggäste einen erfahrenen Partner an der Seite, wenn es um die oft komplizierte Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Fluggesellschaft geht. Es besteht kein finanzielles Risiko, da nur im Erfolgsfall ein bestimmter Prozentsatz von der Entschädigung in Rechnung gestellt wird.

Bekommen Passagiere zusätzlich zur Entschädigung auch die Flugkosten erstattet?

Bei einer Nichtbeförderung gegen den Willen des Fluggastes besteht die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung zum Flugziel und einer Erstattung der Flugkosten. Dasselbe gilt bei einem Flugausfall am Lyon Airport Saint Exupéry oder bei einer Flugverspätung von mehr als fünf Stunden.

Was sind Betreuungsleistungen?

Betreuungsleistungen erbringt eine Fluggesellschaft im Falle eines längeren Aufenthalts am Flughafen wegen Flugverspätungen oder bei annullierten Flügen. Sie umfassen eine angemessene Versorgung mit Essen und Getränken am Flughafen. Wird bei Flugunregelmäßigkeiten ein Aufenthalt am Flughafen Lyon Saint-Exupéry notwendig, übernimmt die Airline auch Kosten für die Hotelübernachtung und den Transfer zwischen der Unterkunft und dem Terminal.

Wann verjähren Ansprüche gegen die Airline?

Die Verjährungsfrist ist in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt. Abweichend von der dreijährigen Verjährungsfrist in Deutschland kann bei einem Abflug aus Frankreich eine abweichende Verjährungsfrist gelten. AirHelp berät Passagiere dazu, welche rechtlichen Regelungen anwendbar sind und ob der Anspruch noch fristgerecht durchgesetzt werden kann.

Welche außergewöhnlichen Umstände schließen eine Entschädigung aus?

Außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn die Airline selbst keinen Einfluss auf den Grund für die Flugstörung hatte und sie nicht hätte verhindern können. Sie kann sich jedoch bei einem Streik des eigenen Personals oder bei einem technischen Defekt am Flugzeug nicht auf höhere Gewalt berufen.

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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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