Entschädigung für Zürich Flugverspätungen und Flugannullierungen
Wenn Ihre Reisepläne durch Probleme wie eine Flugannullierung oder Verspätung am Flughafen Zürich durchkreuzt werden, dann sind Sie sicher froh zu hören, dass es Gesetze gibt, die Reisende schützen. Ein europäisches Gesetz – EG 261 – sorgt dafür, dass Ihnen möglicherweise bis zu 600 € pro Person als Ausgleich für die Beeinträchtigung zustehen. Erfahren Sie, was Ihre Ansprüche sind.
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Fluggastrechte am Flughafen Zürich
Flughafen Zürich (ZRH) liegt innerhalb der Zone, für die EG 261 gilt – das heißt, in einem Land innerhalb der EU und des EWR, sowie in den „Gebieten in äußerster Randlage“. Dazu gehören beispielsweise Guadeloupe, Réunion und die Kanaren. Das bedeutet: Alle Reisenden, die vom Flughafen Zürich abfliegen, könnten einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € haben, wenn Flüge verspätet sind oder gestrichen werden. Und in einigen Fällen auch, wenn es ähnliche Probleme auf Flügen nach Flughafen Zürich gibt.
Falls Sie von einer Verspätung oder Annullierung am Flughafen Zürich betroffen sind, haben Sie normalerweise 3 Jahre Zeit, um eine Forderung geltend zu machen.
Welche Flüge werden von der EG 261 abgedeckt?
Route | EU-Fluggesellschaft | Nicht-EU-Fluggesellschaft |
---|---|---|
Abflüge vom Flughafen Zürich an ein beliebiges Reiseziel | Ja | Ja |
Ankünfte am Flughafen Zürich von innerhalb der EU | Ja | Nein |
Ankünfte am Flughafen Zürich von außerhalb der EU | Ja | Nein |
Sind Sie von Stornierungen am Flughafen Zürich betroffen? Erfahren Sie, welche Entschädigung Ihnen zusteht
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Forderung für Flugannullierung am Flughafen Zürich geltend machen
Wenn man eine Flugannullierung am Flughafen Zürich genauer betrachtet, dann wirft das für die Betroffenen Fluggäste eine Menge Fragen auf. Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften für Ihre Passagiere sorgen. Sie müssen sie auch an den gebuchten Zielflughafen befördern, sofern Fluggäste die Reise noch antreten möchten.
Außerdem gilt: Hat die Fluggesellschaft den Flug innerhalb von 2 Wochen vor dem geplanten Abflug gestrichen, könnten Ihnen ebenfalls bis zu 600 € zustehen.
Passagiere sollten sich allerdings bewusst sein, dass es nach dem EU-Recht ein paar Ausnahmen gibt. Ein Beispiel wäre etwa, wenn der Flughafen Zürich Flüge aus Gründen stornieren musste, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen. Das bezeichnet man als außergewöhnliche Umstände und hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind etwa gefährliche Wetterbedingungen am Flughafen Zürich oder ein Streik der Flugverkehrskontrolle.
Eine Aufschlüsselung der Situationen, die Sie betreffen können, und wie sich diese auf Entschädigungen auswirken, finden Sie hier. Aber mit unserer kostenlosen Entschädigungsprüfung können Sie ebenfalls in ein paar Minuten feststellen, ob Sie aufgrund Ihrer Flugstornierung Entschädigungsansprüche haben.
Entschädigung bei Flugverspätungen von Flughafen Zürich
Es ist nicht nur frustrierend, am Flughafen Zürich mehrere Stunden lang wegen einer Verspätung festzuhängen. Oft kostet das Passagiere auch ihr hart verdientes Geld. Seien es Ausgaben für notwendige Speisen und Getränke beim Warten oder weil Sie schon geplante Aktivitäten wegen der späteren Ankunft am Zielflughafen verpassen. Darum ist es so wichtig, dass Passagiere ihre Ansprüche auf Entschädigung nach EU-Recht kennen – bis zu 600 € pro Person.
Auch wenn Passagiere auf verspäteten Flügen vom Flughafen Zürich die Stunden bis zum Abflug zählen – geht es darum, eine Entschädigung geltend zu machen, dann ist die Verspätung am Zielflughafen wichtig. Ein Recht auf Entschädigung besteht dann, wenn Passagiere 3 oder mehr Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landen.
Fluggäste sollten aber auch eine wichtige Ausnahme kennen: Flugverspätungen infolge außergewöhnlicher Umstände. Wenn die Verspätung des Flugs durch schlechte Wetterbedingungen verursacht wurde, einen Vorfall am Flughafen oder durch Streiks der Flugverkehrskontrolle, dann zahlt die Fluggesellschaft nichts. Schließlich sind das Situationen, auf die sie keinen Einfluss hat.
Flugverspätung oder Stornierung am Flughafen Zürich? Erfahren Sie kostenlos, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Entfernung | Entschädigung |
---|---|
Unter 1.500 km | Bis zu 250 € pro Person |
Über 1.500 km und innerhalb der EU | Bis zu 400 € pro Person |
Zwischen 1.500 und 3.500 km | Bis zu 400 € pro Person |
Über 3.500 km | Bis zu 600 € pro Person |
Zwar enthalten die Gesetze eine Menge Ausnahmen und Bedingungen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, unser kostenloser Entschädigungsrechner verrät Ihnen aber schnell, wie viel Ihnen zusteht.
Stornierung am Flughafen Zürich – das können Sie tun
Eine Verspätung oder Flugannullierung am Flughafen Zürich kann den Urlaub ruinieren. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, falls Ihr Flug betroffen ist:
Sammeln Sie Belege für die Verspätung oder Flugannulierung (z. B. E-Mails von der Fluggesellschaft, Fotos von der Anzeigetafel für Abflüge).
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf.
Fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach, weshalb Ihr Flug beeinträchtigt wurde.
Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Achten Sie darauf, was Ihnen die Fluggesellschaft anbietet – unterzeichnen Sie nichts, mit dem Sie auf Ihre Entschädigungsansprüche verzichten.
Bewahren Sie alle Quittungen auf, die die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Beeinträchtigung belegen.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
---|---|---|---|---|---|---|
17.11.2024 | 18:30 | UX1672 | Air Europa | Zurich (ZRH) Madrid (MAD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
17.11.2024 | 12:50 | LX1674 | Swiss International Air Lines | Zurich (ZRH) Florence (FLR) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
UX1672
•Air Europa
Zurich
••Madrid
ZRH
MAD
Jetzt Anspruch prüfen17.11.2024
18:30
- Annulliert
LX1674
•Swiss International Air Lines
Zurich
••Florence
ZRH
FLR
Jetzt Anspruch prüfen17.11.2024
12:50
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