Anschlussflug wegen Verspätung verpasst? Das sind Ihre Rechte

Besteht Ihre Reise aus einem Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, läuft meist alles glatt. Doch nur eine Verspätung kann reichen und sie haben ihren Anschlussflug verpasst.

Die Fluggastrechteverordnung EU 261 räumt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug wegen Verspätungen ein. Mit der Unterstützung von AirHelp klären Sie Ihre Ansprüche und setzen sie gegenüber der Fluggesellschaft durch.

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Verpasster Anschlussflug? So ist die Rechtslage

Wenn Passagiere ihren Anschlussflug wegen eines verspäteten Zubringerfluges verpassen und dadurch 3 oder mehr Stunden verspätet am Endziel ankommen, haben sie nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 €. Zudem erhalten sie Verpflegungsleistungen am Flughafen.

Ihre Fluggastrechte bei verpasstem Anschlussflug wird von der EU-Verordnung EG 261/2004 geschützt. Gemäß der Verordnung steht Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, wenn der Flug annulliert wird, wenn er überbucht ist oder ein Anschlussflug wegen Flugverspätung verpasst wird. Diese Verordnung ist anwendbar auf:

  • Flüge, die aus einem Mitgliedsstaat der EU abfliegen

  • Flüge aus einem Drittstaat in die EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem EU-Land hat

Haben Sie wegen einer Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst, können daraus Ansprüche auf eine Rückerstattung des Ticketpreises und auf Ausgleichsleistungen erwachsen. Diese sind abhängig von der Flugdistanz und betragen bis zu 600 €. Allerdings darf die Fluggesellschaft die Leistungen zum Ausgleich der entstandenen Unannehmlichkeiten um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen einen anderen Flug zur Weiterbeförderung anbietet, der das ursprüngliche Reiseziel erreicht und diese Bedingungen erfüllt:

  • Bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger: Ankunft nicht mehr als zwei Stunden verspätet

  • Bei Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1500 km, bei sonstigen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km: Ankunft nicht mehr als drei Stunden später

  • Bei allen anderen Flügen: nicht mehr als vier Stunden Verzögerung

Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung nur dann gegeben ist, wenn der letzte Flug am endgültigen Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden eintrifft.


Flug verspätet, Anschlussflug verpasst? Was tun

Falls Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist die Sicherung von Beweisen oft der Schlüssel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber der Airline. Denn nur wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen durch ein Verschulden der Fluggesellschaft ein Schaden entstanden ist, kommen Sie in Streitfällen zu Ihrem Recht.

Ist der erste Schreck über den verpassten Flug überwunden, handeln Sie daher besser rasch. Unternehmen Sie folgende Schritte, um Beweise für die Verspätung, die dazu führte, dass Sie den nächsten Flug verpasst haben, zu sichern:

  • Lassen Sie sich die Störung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigeb.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, um die Verspätung zu dokumentieren.

  • Heben Sie Ihre Flugtickets und die Belege Ihrer Ausgaben auf.

  • Fordern Sie Versorgungsleistungen wie Verpflegung und Kommunikationsmittel.

AirHelp nutzt diese Beweismittel dazu, von der Fluggesellschaft die Leistungen einzufordern, die Ihnen zustehen.


Was passiert, wenn mehrere Anschlussflüge verpasst werden?

Schwierig ist die Frage zu klären, welche Ansprüche sich ergeben, wenn Sie eine Flugverbindung mit mehr als einem Zwischenstopp gebucht haben und Sie den ersten und auch nachfolgende Anschlussflüge wegen der Verspätung des ersten Fluges nicht erreichen.

Auch in dieser diffizilen Konstellation stehen Ihnen die Experten von AirHelp zur Seite. Sie ermitteln Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.

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Anschlussflug verpasst durch zu kurze Umsteigezeit

Wenn sie Ihren Anschlussflug wegen zu kurzer Umsteigezeit verpassen, ist das äußerst ärgerlich. Manche Anschlussverbindungen im Flugverkehr sind kritisch, da nur wenig Zeit zum Umsteigen verbleibt. Hat beispielsweise Ihr Flug einen Zwischenstopp von 1 Stunde, kann es sehr knapp werden, den Flugsteig rechtzeitig zu erreichen. Dies ist vor allem an sehr großen Flughäfen ein Problem, an denen im Transitbereich weite Distanzen zurückzulegen sind.

Selbst wenn der erste Flug pünktlich ist und Sie zu den ersten Passagieren gehören, die aussteigen, kommt es hier schnell zu zeitlichen Engpässen. Landet Ihr Flug rechtzeitig und Sie kommen trotzdem zu spät zum Boarding der Umsteigeverbindung, erhalten Sie keine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug.

Anders ist es allerdings, wenn Ihr Flug zu spät am Flughafen eintrifft. Hat sich durch die Verspätung eine zu kurze Umsteigezeit ergeben, sodass Sie wegen dieser Flugverspätung den Anschlussflug verpasst haben, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu. In diesem Fall hätte die Fluggesellschaft nämlich alles tun müssen, um Ihnen den Umstieg noch rechtzeitig zu ermöglichen. Beispielsweise hätte dies durch den Einsatz eines Shuttles geschehen können.

Unser Tipp:

Wählen Sie nach Möglichkeit keine Flugverbindung mit einem sehr kurzen Zwischenaufenthalt! Nehmen Sie lieber eine Wartezeit in Kauf, die Sie am Flughafen mit einer Rast in einem Café oder einem Spaziergang durch die Hallen verbringen. Viele Flughäfen sind schön gestaltet und es gibt Skulpturen, kunstvolle Wandbilder oder sogar Museen zu entdecken. Eine Verweildauer am Flughafen birgt weniger Stresspotenzial als ein verpasster weiterführender Flug!


Wann erhalten Sie eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug?

Ihr Flug ist zu spät am Flughafen eingetroffen, weshalb Sie Ihren Anschlussflug nicht erreicht haben. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten möchten Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug erhalten. Bei Flugverbindungen mit einem oder mehreren Zwischenstopps müssen einige grundlegende Voraussetzungen zutreffen, damit Sie eine Entschädigung einfordern können:

  • Der Flug zum endgültigen Reiseziel muss mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden angekommen sein. Hat ein vorausgehender Flug zu einem Transitflughafen eine derartige Verspätung, führt dies alleine nicht zu einem Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie wegen Verspätung den Anschlussflug verpasst haben.

  • Alle Flüge einer Verbindung mit einem oder mehreren Zwischenstopps müssen zu einer Buchung gehören. Dabei spielt es keine Rolle, ob die einzelnen Flüge von derselben oder, wie oft üblich, von unterschiedlichen Fluggesellschaften durchgeführt wurden.

  • Haben Sie Flüge einer Anschlussverbindung einzeln gebucht, dann haben Sie bei einer erheblichen Verspätung am Zielflughafen keinen Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Flugstrecke. Eine Entschädigung kann Ihnen aber bei einer Verspätung des letzten einzeln gebuchten Fluges zustehen, wenn dieser mindestens drei Stunden zu spät eintrifft. Nur nach dieser Flugdistanz bemisst sich dann die Höhe der Ausgleichsleistung.

  • Sehr problematisch ist bei einzeln gebuchten Flügen, dass Sie dann keine Ersatzbeförderung verlangen können. Das geht nur dann, wenn Sie bei einer Fluggesellschaft alle Flüge zusammen gebucht haben.

Unser Tipp:

Billigfluganbieter locken oft mit besonders günstigen Schnäppchen. Dabei erfolgen jedoch nicht selten separate Buchungen der einzelnen Flugstrecken vom Ausgangsort bis ans Ziel. Beim Transfer müssen Sie das Gepäck abholen und wieder neu aufgegeben. Wählen Sie lieber zusammen gebuchte Flüge.

Das vereinfacht den Reiseablauf erheblich und stärkt Ihre Position, sofern Ihnen eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug zusteht. Zudem ist dann auch klar, dass die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, sowohl für den Ausgleich des Schadens als auch für die Beschaffung eines Ersatztransports verantwortlich ist.


Anschlussflug verpasst wegen einer Verspätung? Wie hoch ist die Entschädigung

Gerichtliche Entscheidungen haben die Verbraucherrechte gestärkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) urteilten, dass Reisende bei großen Verspätungen von mehrteiligen Flügen eine Entschädigung erhalten können. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel, nicht die eines Teilfluges (Az. X ZR 127/11).

  • Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer erhalten Sie bis zu 250 € Entschädigung. Beispiel: Berlin – Frankfurt

  • Bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern, stehen Ihnen bis zu 400 € zu. Beispiel: Berlin – Athen

  • Auf Langstrecken über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung bis zu 600 € betragen. Beispiel: Berlin – New York City

Anspruch auf Entschädigung besteht bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Zielort.


Anschlussflug verpasst? Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Vielfach berufen sich Airlines auf "außergewöhnliche Umstände", um der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu entgehen, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben. Doch was genau fällt wirklich unter höhere Gewalt, die Fluggesellschaften nicht zu verantworten haben?

Diese Liste gibt einen, nicht abschließenden, beispielhaften Überblick:

  • Widrige Wetterverhältnisse, die einen rechtzeitigen Start des Flugzeugs unmöglich machen

  • Eintritt eines akuten medizinischen Notfalls an Bord, der ärztlicher Versorgung von außen bedarf

  • Streik der Fluglotsen oder des Bodenpersonals

Nicht unter außergewöhnliche Umstände fallen hingegen ein Streik des Personals der eigenen Airline und technische Defekte am Flugzeug. Diese hat die Fluggesellschaft sehr wohl zu vertreten.

AirHelp prüft für Sie , ob und in welchem Umfang Sie eine Entschädigung geltend machen können, wenn Sie wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst haben.

Prüfen Sie, ob Ihnen für Ihren verpassten Anschlussflug eine Entschädigung zusteht

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Anschlusszug wegen Flugverspätung nicht erreicht

Haben Sie am Zielflughafen zur Weiterreise bereits eine Zugfahrkarte gekauft, wird diese nutzlos, wenn Sie den Anschlusszug nicht erreichen. Sie fragen sich berechtigterweise, ob die Fluggesellschaft auch für den Schaden aufkommen muss, der Ihnen entsteht, sofern Sie das Zugticket nicht kostenfrei umtauschen können. Allerdings ist hier die Airline nicht in der Pflicht, Ihnen einen Ersatz zu leisten. Ihre vertraglichen Leistungen beschränken sich auf die gebuchte Beförderung zum Zielflughafen.


Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: So unterstützt Sie AirHelp bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Sie haben wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst und möchten dafür eine Entschädigung von der Airline erhalten. Oft ist es für Verbraucher nicht so einfach zu durchschauen, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese am besten durchsetzen.

Mit AirHelp haben Sie einen starken Partner an der Seite, der Ihre Rechte prüft und aufgrund langjähriger Erfahrung weiß, wie er sie geltend macht. Haben Sie gute Dokumentationen über die Verspätung erstellt, die dazu führte, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassten, erleichtert dies das Einfordern einer Entschädigung.

Füllen Sie einfach auf der Webseite von AirHelp das Formular aus und geben Sie darin an, dass Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug erhalten möchten. AirHelp prüft Ihren Anspruch kostenlos. Erst dann, wenn Sie die Entschädigung tatsächlich erhalten, entsteht darauf eine Servicegebühr von rund 35 %.

Erhalten Sie Ihre Anschlussflug verpasst Entschädigung!

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FAQs zu verpassten Anschlussflügen

Steht mir eine Entschädigung zu, wenn ich wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst habe?

Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab, die in der Fluggastrechteverordnung EU 261 geregelt sind. AirHelp prüft für Sie, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wenn ja, in welcher Höhe.

Gibt es eine Entschädigung für einen verpassten Anschlusszug?

Die Fluggesellschaft ist nur für die Beförderung bis zum gebuchten Flugziel verantwortlich. Wie Sie danach weiterreisen, hat mit der Flugreise nicht mehr unmittelbar etwas zu tun. Selbst wenn Sie den Anschlusszug deswegen verpassen, weil der Flug den Zielflughafen mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichte, haftet die Airline dafür nicht.

Wie setzt AirHelp meine Entschädigung durch?

AirHelp verfügt über eine weitreichende Erfahrung bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und über ein Netzwerk aus Spezialisten für schwierige Rechtsfragen. Somit fällt es dem Dienstleister zur Wahrung der Fluggastrechte bedeutend leichter als dem einzelnen Fluggast, Ansprüche zu prüfen und sie durchzusetzen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag, wenn Sie Flugunregelmäßigkeiten gut dokumentieren und als Beweise vorlegen. Damit gelingt es AirHelp leichter, Ihre Rechte geltend zu machen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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