Außergewöhnliche Umstände und Flugverspätung: wichtige Infos
Wenn die Fluggesellschaft angibt, dass außergewöhnliche Umstände für eine Verspätung verantwortlich sind, sind die meisten Flugreisenden erstmal verwirrt. Was versteht man darunter überhaupt? Kann man trotzdem Entschädigung verlangen? AirHelp erklärt den etwas sperrigen Begriff der außergewöhnlichen Umstände und prüft, ob Sie trotzdem Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € haben könnten.
Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen?
Zunächst sollten Sie wissen, dass die EU-Fluggastrechteverordnung 261 besagt, dass bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einer Annullierung die betroffenen Fluggäste bei der Fluggesellschaft Entschädigung von bis zu 600 € einfordern können.
Wurde die Flugstörung jedoch von außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt verursacht, haftet die Fluggesellschaft nicht. Das besagt Artikel 5 Absatz III der Verordnung. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft.
Welche Situationen gelten als außergewöhnliche Umstände?
Es gibt viele verschiedene Situationen, die zu den außergewöhnlichen Umständen zählen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir einige aufgelistet.
Situationen, die als außergewöhnliche Umstände gelten |
---|
❌ Blitzeinschläge |
❌ Medizinische Notfälle |
❌ Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen |
❌ Extrem widrige Wetterverhältnisse |
❌ Einschränkungen bei der Flugsicherung |
❌ Sabotageakte |
❌ Politische Unruhen |
❌ Terroranschläge |
Technische Defekte zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen
Ein technischer Defekt zählt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft die Möglichkeit hat, solchen Defekten vorzubeugen und somit Flugverspätungen zu verhindern. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Defekt unerwartet auftritt und nicht auf fehlende Wartung zurückzuführen ist. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt. Wenn Sie mehr über das Urteil des EuGH erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen diesen Artikel.
Personalstreiks der Fluggesellschaft: Kein außergewöhnlicher Umstand
Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Fluglotsen gelten als außergewöhnliche Umstände, da die Fluggesellschaft darauf keinen Einfluss hat. Streiken allerdings die Mitarbeiter der Fluggesellschaft, z.B. die Flugbegleiter oder Piloten, sieht das anders aus. Meist werden Streiks als Druckmittel in Tarifverhandlungen mit der Fluggesellschaft eingesetzt. Daher befinden sich Personalstreiks im Einflussbereich der Fluggesellschaft und gelten nicht als außergewöhnliche Umstände. Somit sind vom Streik betroffene Passagiere zu einer Entschädigung berechtigt. Selbst bei tarifrechtlich unerlaubten Arbeitsniederlegungen ist die Fluggesellschaft nicht prinzipiell von Entschädigungszahlungen befreit. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.
Zählt schlechtes Wetter als höhere Gewalt?
Grundsätzlich gelten extrem widrige Wetterverhältnisse als außergewöhnliche Umstände. Jedoch hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren die Messlatte für das Annehmen von außergewöhnlichen Umständen sehr hoch angesetzt. Grundsätzlich kommt es darauf an, ob die Fluggesellschaft alles in Ihrer Macht Stehende getan hat, um einen reibungslosen Flugverkehr aufrechtzuerhalten.
Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Ausrede verwenden, um sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen zu können und so keine Entschädigung zahlen zu müssen. Mit AirHelp können Sie prüfen, ob schlechtes Wetter als Ausrede vorgeschoben wurde.
Ihre Rechte bei höherer Gewalt
Zwar haben Sie im Falle von außergewöhnlichen Umständen keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen, aber trotzdem haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung und die Erstattung Ihres Ticketpreises. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft Ihnen den schnellstmöglichen Transport zum Zielflughafen anbieten muss – im Zweifel auch mit Bus, Mietwagen oder Bahn. Außerdem muss die Airline Sie mit Verpflegung versorgen und Ihnen die Möglichkeit zur Kommunikation geben.
AirHelp prüft, ob Ihr Flug wirklich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist
Es kann ziemlich kompliziert sein herauszufinden, ob der eigene Flug wirklich aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet ist. Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir brauchen nur einige Minuten, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben oder nicht. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob Ihre Verspätung tatsächlich von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurde oder nicht. So stellt AirHelp Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
Wenn Sie für Ihre außergewöhnliche Umstände Flugverspätung entschädigungsberechtigt sind, fordern wir Ihre Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.
AirHelp…
AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.
Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.
Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.
Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.
AirHelp ist bekannt aus: