Reisen zu Corona-Zeiten: Reisebeschränkungen, Flugverspätungen und -annullierungen und Ihre Fluggastrechte
In vielen Ländern gelten derzeit Reisebeschränkungen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, das die Atemwegserkrankung COVID-19 verursacht. Dies hat zu Massenannullierungen von Flügen weltweit geführt, um Übertragung des Virus zu bekämpfen. Obwohl Sie nicht berechtigt sind, eine Entschädigung für diese annullierten Flüge zu fordern, haben Sie als Fluggast dennoch Rechte. Nachstehend finden Sie weitere Informationen. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde? Hier können Sie Ihren Flug prüfen.
Nichtbeförderung aufgrund von Flugbeschränkungen wegen des Coronavirus – welche Rechte haben Sie?
Zusätzliche Vorschriften für den Flugverkehr aufgrund des Coronavirus machen sowohl nationale als auch internationale Flugreisen schwieriger für die Fluggäste. Es liegt jedoch in der Verantwortung der Fluggäste, sich über die Corona- Reise- und Flugbeschränkungen zu informieren und diese auch zu beachten.
Fluggesellschaften halten sich streng an die Vorschriften, um einerseits die Sicherheit der Fluggäste an Bord gewährleisten zu können und andererseits sicherzustellen, dass sie keine Fluggäste befördern, die die Anforderungen des Zielflughafens nicht erfüllen. Wenn Sie die Corona-Vorschriften für den Flugverkehr nicht einhalten, z.B. indem Sie keinen negativen Corona-Test oder eine Impfbestätigung vorweisen können oder sich nach Aufforderung weigern, eine Maske zu tragen, wird Ihnen wahrscheinlich die Beförderung verweigert.
Die anhaltenden Einschränkungen für Reisende aufgrund der Corona-Pandemie, wie beispielsweise Reisebeschränkungen, Lockdowns und Quarantäneregelungen, werden fluggastrechtlich als außergewöhnliche Umstände eingestuft. Die Corona-Reisebeschränkungen, die von öffentlichen Behörden auferlegt werden, sollen das Reisen für Fluggäste und Bürger so sicher wie möglich machen. Folglich haben Sie, falls Sie sich nicht an die Vorschriften halten, keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung für Ihren verpassten Flug. Einige Länder haben sogar Geldbußen für Fluggäste angekündigt, die sich bei Ankunft nicht an die Vorschriften halten.
Was passiert, wenn ein Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde?
Wenn Ihr Flug aufgrund des Coronavirus annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf:
die vollständige Rückerstattung Ihres Tickets
oder
einen Ersatzflug (sobald Flüge neu geplant werden).
Da die Coronavirus-Situation als ein außergewöhnlicher Umstand eingestuft wird, liegt sie außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften, und sie sind somit nicht verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten. Dazu gehören Flüge zu und von allen Gebieten, die von einer Reisewarnung oder einem Reiseverbot betroffen sind. Fluggesellschaften müssen sich an Reisebeschränkungen halten und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Fluggäste und Besatzung schützen.
Was passiert, wenn ich am Flughafen festsitze?
Wenn Sie aufgrund einer Annullierung am Flughafen festsitzen, haben Sie Anspruch auf Betreuung seitens Ihrer Fluggesellschaft, einschließlich:
Essen und Getränke,
Zugang zu Kommunikationsmitteln,
Unterkunft in Hotels, sofern notwendig.
Diese Rechte sind in der Europäischen Verordnung EG 261 geregelt und gelten für Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen. Außerhalb der EU können diese Rechte jedoch abweichen.
Wie kann ich nach Hause zurückkehren, wenn ich in einem anderen Land festsitze?
Wenn Ihr Flug wegen des Coronavirus annulliert wurde, während Sie in einer fremden Stadt oder einem anderen Land waren, dürfen Sie dennoch um einen Ersatzflug bitten, auch wenn Reiseverbote gelten. Da jedoch die Verfügbarkeit von Ersatzflügen beeinträchtigt sein kann, sollten Sie eventuell auch alternative Transportmöglichkeiten in Betracht ziehen. Die meisten Länder erlauben ihren Einwohnern die Rückkehr. Es kann jedoch sein, dass Sie sich einigen Gesundheitsüberprüfungen unterziehen müssen oder in Quarantäne kommen, um sicherzustellen, dass Sie gesund sind.
Woher bekomme ich ein neues Ticket, wenn die Fluggesellschaft oder das Reisebüro nicht reagiert? Woher bekomme ich ein neues Ticket, wenn die Fluggesellschaft oder das Reisebüro nicht reagiert?
Bitte haben Sie Geduld, da viele Fluggesellschaften und Reiseunternehmen derzeit mit Anfragen überhäuft werden und einige Zeit benötigen, bis sie sich um Ihre Anfrage kümmern können. Wenn Sie keine Rückmeldung von Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro erhalten, prüfen Sie bitte, ob weitere Informationen auf deren Website stehen. Viele Fluggesellschaften bieten Ihnen die Möglichkeit,Ticketänderungen selbst online über die App oder auf der Website vorzunehmen. Sie können auch prüfen, ob Ihre Fragen bereits in den FAQs der Fluggesellschaft oder auf deren Social-Media-Seiten beantwortet wurden.
Wann habe ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung für annullierte Flüge?
Flüge, die wegen der aktuellen Reisebeschränkungen aufgrund des Coronavirus annulliert wurden, sind nicht anspruchsberechtigt, da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Das bedeutet, dass diese Situation außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegt. Aber Flüge, die aus anderen Gründen annulliert wurden, z. B. aufgrund technischer oder betrieblicher Probleme, sind immer noch anspruchsberechtigt, so wie es normalerweise der Fall wäre. AirHelp wird Forderungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, von Fall zu Fall prüfen. Falls Sie also glauben, dass Ihr Flug anspruchsberechtigt ist, können Sie hier prüfen, wie viel Ihnen zustehen könnte.
Was ist, wenn ich nicht mehr fliegen möchte?
Viele Fluggesellschaften haben besondere Maßnahmen bekannt gegeben, die es den Fluggästen ermöglichen, ihre Flüge auf deren Websites umzubuchen. Wenn Sie aufgrund des Coronavirus nicht reisen möchten, sollten Sie sich mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um herauszufinden, wie deren Erstattungsrichtlinien aussehen oder ob sie spezielle Richtlinien für den Ausbruch haben.
Wie kann ich mich auf Flügen vor dem Coronavirus schützen?
Es wird empfohlen, keine unnötigen Flugreisen vorzunehmen. Wenn Sie dennoch fliegen müssen, achten Sie auf ausreichende Hygiene, indem Sie sich häufig die Hände waschen, und halten Sie die allgemeinen Gesundheitsvorschriften ein, um eine Ansteckung zu vermeiden. Auf der Website der WHO (Weltgesundheitsorganisation) können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich schützen können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Müssen Sie einen Gutschein der Fluggesellschaft für eine Flugannullierung aufgrund des Coronavirus akzeptieren?
Sie sind nicht verpflichtet, einen Gutschein für eine Flugannullierung aufgrund des Coronavirus zu akzeptieren. Sie können den Gutschein ablehnen und um volle Rückerstattung Ihres Flugtickets bitten. Wenn Sie den Gutschein akzeptieren, lesen Sie das Kleingedruckte, um u. a. zu prüfen, wie lange er einlösbar ist und ob er zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine Rückerstattung eingetauscht werden kann.
Flugannullierung aufgrund von Grenzschließungen wegen des Coronavirus: Welche Rechte habe ich?
Wenn es einen Coronavirus-Ausbruch gibt und Länder entscheiden, Grenzbeschränkungen einzuführen, kann es passieren, dass Ihr Flug annulliert wird. Wenn Sie in einer fremden Stadt oder einem fremden Land sind, wenn der Flug annulliert wird, können Sie in den meisten Fällen mit einem Ersatzflug nach Hause zurückzukehren. Sie sollten sich jedoch darauf einstellen, möglicherweise ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen. Je nach den Voraussetzungen kann es auch sein, dass Sie sich Untersuchungen unterziehen, einen aktuellen negativen Covid-Test vorweisen oder in Quarantäne gehen müssen.
AirHelp unterstützt Fluggäste, auch in Krisenzeiten. Seien Sie versichert, dass wir Ihre Rechte weiterhin schützen. Lassen Sie uns weiterhin als Gemeinschaft zusammenarbeiten, damit wir alle sicher und gesund bleiben.
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