Fluggastrechte bei Verspätung und EU-Fluggastrechteverordnung

Fluggastrechte bei Verspätung: Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Flugverspätung oder eine Flugannullierung erlebt? In der EU regelt die EU-Fluggastrechteverordnung die Entschädigungen, die den Flugpassagieren bei Flugverspätungen oder Annullierungen zustehen. Die wenigsten Flugreisenden wissen, dass es diese speziellen EU-Fluggastrechte gibt, die sie auf ihren Flugreisen absichern. Erfahren Sie, welche Flugrechte und Bestimmungen Sie kennen sollten und welchen Einfluss die Bemühungen von AirHelp bereits auf die nationale und internationale Rechtsprechung für Fluggastrechte hatten.

Anspruch auf Entschädigung nach Fluggastrecht prüfen

Über Die EU-Fluggastrechte-Verordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) wurde im Jahr 2004 eingeführt und bietet europäischen Fluggästen besonderen Schutz. Diese Verordnung legt fest, dass Fluggesellschaften Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen für die entstandenen Unannehmlichkeiten mit bis zu 600 Euro entschädigen müssen. 

Passagiere haben bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen nach dieser EU-Verordnung Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.

Die wichtigsten Punkte der EU-Fluggastrechte-Verordnung zusammengefasst

  • Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden.

  • Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen richtet sich nach der Flugstrecke.

  • Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung und, falls erforderlich, auf Unterkunft und Transport zum Hotel.

  • Bei langen Verspätungen oder Annullierungen können Passagiere eine Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.

  • Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.

  • Bei Problemen wird die Unterstützung durch Flightright empfohlen.


Fluggastrechte allgemein: Welche Rechte habe ich als Fluggast?

Fluggastrechte sichern Flugreisende ab und sprechen ihnen eine Flugentschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft eine Reiseunterbrechung verschuldet.

Ihr Recht als Fluggast ist in den Fluggastrechteverordnungen festgeschrieben. Der Rahmen dieser Verordnungen variiert zwar von Land zu Land, dennoch sind sie im nationalen und internationalen Recht (in den USA, Europa und darüber hinaus) fest verankert. Das bedeutet: Reisen Sie per Flugzeug, haben Sie bestimmte Rechte. Bei einem annullierten Flug, wenn Ihr Flug zu spät war oder bei einem überbuchten Flug steht Ihnen eine Fluggastrechte-Entschädigung zu.

Ein großes Problem ist jedoch, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass die Rechtsprechung auf ihrer Seite ist.

Fluggäste kennen oft ihre Rechte nicht

Laut einer aktuellen AirHelp-Studie sind 85 % der EU-Passagiere und 92 % der US-Passagiere nicht über ihre Fluggastrechte informiert.


Fluggastrechte bei Flugverspätungen: AirHelp hilft!

Wir von AirHelp haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären und sie über wichtige und aktuelle Änderungen bezüglich der EU-Fluggastrechte zu informieren. Unsere Mission ist es, Wenigfliegern wie auch Vielfliegern gleichermaßen dabei zu helfen, entscheidende rechtliche Details zu verstehen und ihre Rechte als Fluggast einzufordern falls ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wurde.

Dabei bemühen wir uns, relevante EU-Fluggastregelungen vereinfacht und verständlich darzustellen. So sind Sie immer gut darüber informiert, welche Regelungen die Flugrecht-Verordnungen beinhalten, und können diese Informationen effektiv dazu nutzen, um auf Ihr Recht als Fluggast zu bestehen. So sind Sie als Betroffene von Störungen im Flugbetrieb gut gerüstet, um Ihnen eventuell zustehende Entschädigungen erfolgreich einzufordern.

Lassen Sie AirHelp die Arbeit übernehmen: Wir beraten Sie eingehend über Ihre Rechte als Fluggast und übernehmen die zeitintensive Kommunikation mit der Fluggesellschaft.

In folgenden Fällen helfen wir Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen:

Fluggastrechte bei Verspätung und weitere Fälle:

  • Flugverspätung: Sitzen Sie aufgrund einer Verspätung ihres Fluges am Flughafen fest?

  • Flugausfall: Durchkreuzt ein annullierter Flug Ihre Reisepläne?

  • Nichtbeförderung: Werden Sie von der Passagierliste gestrichen oder nicht an Bord gelassen?

  • Gepäckprobleme: Ist Ihr Gepäck verloren gegangen oder wurde es beschädigt?

  • Verpasste Anschlussflüge: Verpassen Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschluss?

Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Flugstörung erlebt? Fordern Sie Ihre Fluggastrechte ein

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Keine Entschädigung, keine Gebühr

Bereits Millionen von Reisenden konnten wir helfen, gewiss auch Ihnen. Dafür stellen wir Ihnen auch entsprechende technische Instrumente zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, eine Fluggastkompensation zu erhalten. So konnte AirHelp die Anwendung der Verordnungen fundamental verändern, indem Fluggesellschaften konsequent in die Verantwortung genommen wurden. Unser Angebot für Sie: „Gerechtigkeit als Service“.


Fluggastrechte und Bestimmungen, die Sie kennen sollten

Wichtige Fluggastrechte und Bestimmungen sind unter anderem:

  • die EU-Verordnung EG261

  • US-amerikanische Verordnungen

  • das Montrealer Übereinkommen


Gesetzliche Bestimmungen

Einige Gesetzesbestimmungen sind weitreichender oder zweckmäßiger als andere. Es ist immer zu berücksichtigen, dass auch Störungen im Flugablauf sehr unterschiedliche Ursachen haben können. Aus diesem Grund ist es hilfreich zu wissen, auf welche Rechte Sie sich während Ihrer Reise berufen können.

Wichtig: Auf welche Gesetze und Bestimmungen können Sie sich berufen? Für Flüge, die von einem US-Flughafen starten oder dort landen, gelten die der Vereinigten Staaten. Für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, gilt automatisch die EU-Verordnung EG 261. Hat die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, greift die Verordnung auch bei Flugverbindungen zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union. Wo der Startflughafen liegt, ist in diesem Fall unerheblich.

US-Gesetze

Bedauerlicherweise sind die Rechte der Vereinigten Staaten von Amerika nicht so umfassend wie internationale, insbesondere die EU-Rechte. Für verspätete Inlandsflüge innerhalb der USA besteht beispielsweise in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Dafür unterstützen die US-Gesetze Reisende insbesondere bei Nichtbeförderung oder Problemen mit der Beförderung des Gepäcks.

Europäische EG 261

EG 261/2004 ist eine im EU-Recht verankerte Verordnung zugunsten von Passagieren. Sie zieht Fluggesellschaften finanziell zur Verantwortung, wenn es bei der Beförderung zu unerwarteten Störungen kommt, die sie verschuldet haben. Im Vergleich zu anderen Bestimmungen, die Fluggastrechte betreffen, ist die Verordnung EG 261 eine der umfassendsten. Das spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte von Flugreisenden und Passagieren durchzusetzen.

Warum Sie die EG261 kennen sollten

Oft wissen Reisende nicht, dass in vielen Fällen die Fluggesellschaften nach geltendem Recht für Störungen im Flugablauf finanziell haften müssen, etwa bei Verspätungen von EU-Flügen. Flugreisende sind in dem Fall von speziellen Fluggastrechten im Falle einer Verspätung geschützt. Eine Entschädigung kommt in diesem Fall allerdings nur in Betracht, wenn der Flug:

  • Von einem europäischen Flughafen gestartet ist

  • Auf einem europäischen Flughafen gelandet ist und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde

  • Am endgültigen Ziel mehr als drei Stunden Verspätung hat

Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie nach den EU-Fluggastrechten auch dann, wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Anschlussflug verpassen. Das gilt auch, wenn der erste Flug weniger als 3 Stunden zu spät landet. Grund dafür: Der Anspruch auf Entschädigung begründet sich gemäß den Rechten auf der Verspätung am endgültigen Ziel.

Je nach Flug, Umständen und endgültiger Destination können Ihnen bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung zustehen, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen. AirHelp hat ein Team von rechtlichen Experten, welche die feinen Details und die juristische Fachsprache für jeden verständlich machen. Machen Sie Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft geltend, berechnet AirHelp dafür keinerlei Kosten.


Übereinkommen von Montreal - Fluggastrechte bei internationalen Flügen

Das Übereinkommen von Montreal sichert Passagiere mit Fluggastrechten auf internationalen Flügen ab. In den beteiligten Ländern werden Passagieren Rechte gewährt, auf deren Grundlage sich gegebenenfalls Ansprüche auf Kompensation bei Störungen im Flugbetrieb ergeben.

Warum Sie das Montrealer Übereinkommen kennen sollten

120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.

Wichtig: Steht Ihnen eine Entschädigung nach internationalem Fluggastrecht zu? Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenfrei und unverbindlich über unser Webformular. Nach nur 3 Minuten erhalten Sie eine Rückmeldung.


Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?

Nicht alle Störungen im Flugbetrieb sind von den Klauseln abgedeckt. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Als außergewöhnliche Umstände gelten Situationen, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn im Vorfeld alle notwendigen Vorkehrungen getroffen worden wären.

Welche Situationen bleiben von den Gesetzen unberührt?

Fluggastrechte greifen nicht bei "außergewöhnlichen Umständen"

  • Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung

  • Politische Unruhen

  • Unwetter

  • Sicherheitsrisiken

  • Medizinische Notfälle

Übrigens: Streiks des Personals der Fluggesellschaft zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Streikt das Airline-Personal, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Fluggastrechte!


Neue Hoffnung: Auswirkungen der Fluggastrechte

Reisende zu ihren Rechten als Fluggast zu schulen, Passagiere zu beraten, die von Flugunterbrechungen betroffen waren, und Fluggesellschaften immer wieder an die bereits geltenden Gesetze und Fluggastrechte zu erinnern – all dies trägt zu einem reibungsloseren Reiseverkehr bei und stärkt die Rechte in der EU und darüber hinaus.

Haftung und Verantwortung

Seit der Gründung im Jahr 2013 ist die Rechtsabteilung von AirHelp erfolgreich gegen Fluggesellschaften vorgegangen, die mit wenig überzeugenden Argumenten versucht haben, sich ihrer Verantwortung zu entziehen und geltendes Fluggastrecht zu ignorieren.

Beispielfälle


Natürliche Ursachen

Auf einer der griechischen Inseln begründete eine Fluggesellschaft ihre Verspätung damit, dass die Sonne das Flugzeug erst noch auf natürliche Weise enteisen musste.

Mysteriöser Passagier

In Deutschland behauptete eine Fluglinie, dass ein Passagier, der Ersatzansprüche geltend machte, gar nicht existiert.

Betrunkene Passagiere und beschädigte Fenster

In Finnland gewann AirHelp einen Fall, in dem eine Verspätung durch das Absetzen von zwei betrunkenen Passagieren sowie dadurch verursacht wurde, dass die Besatzung ein kaputtes Fenster reparieren musste. Das Gericht entschied, dass keine dieser Verspätungsursachen unter „außergewöhnliche Umstände“ fielen.

Sie sehen, selbst wenn Sie als Passagier Fluggastrechte haben, müssen Sie diese erst erfolgreich geltend machen und sich häufig mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen. AirHelp hilft Ihnen dabei.


Unsere Erfolge für Ihre EU-Fluggastrechte bei Verspätungen

Polen

Störungen auf Mehrstreckenflügen: AirHelp gewann einen Fall, in dem ein Passagier eine Entschädigung für seinen unterbrochenen Mehrstreckenflug mit einer Flugverspätung auf der zweiten Etappe verlangt hatte. Die Fluggesellschaft zahlte ursprünglich nur für die zweite Etappe eine Kompensation, nicht für die gesamte Strecke. Das zuständige Gericht entschied, dass es unerheblich sei, welche der Etappen konkret betroffen war; die Entschädigung sei für den gesamten Mehrstreckenflug fällig. Dieser Entscheidung dürften weitere Gerichtsurteile zur Stärkung der rechte folgen.

Schweden

Verweigerte Flugumleitung: Akzeptieren Fluggäste nach der Annullierung ihres Fluges den von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nicht und entscheiden sich, überhaupt nicht zu fliegen, haben sie laut geltender EU-Fluggastrechteverordnung trotzdem Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn der Fluggast das Flugticket bereits erstattet bekommen hat.


AirHelps Bemühungen beeinflussen die Gesetzeslage

Einige der Fälle, die AirHelp gewonnen hat, haben weltweit zu Gesetzesänderungen bei Fluggastrechten geführt. Dazu gehören auch diese bemerkenswerten Szenarien:

Kompensation für verpasste Anschlussflüge in Deutschland wegen Flugverspätung

Bevor AirHelp mit der Bearbeitung von Ansprüchen wegen Verspätungen durch verpasste Anschlussflüge begann, mussten Passagiere nachweisen, dass der einzige Grund für das Verpassen ihres Fluges die Verspätung ihres vorigen Fluges gewesen ist. Nachdem mehrere dieser Fälle gewonnen wurden, hat sich die Rechtsprechung geändert: Führt eine Verspätung des ersten Fluges heute dazu, dass der Fluggast nicht die minimale Umsteigezeit hat, die er bei einem Zwischenstopp benötigt, wird die Schuld automatisch der Fluggesellschaft zugesprochen.

Anspruch auf Entschädigung für Kinder in Dänemark

Dank AirHelp haben Kleinkinder jetzt auch einen Anspruch auf Entschädigung. Das gilt ebenfalls, wenn die Eltern nur einen Aufpreis für die Mitnahme des Babys im Flugzeug bezahlt haben.

Wir von AirHelp wollen dazu beitragen, den Flugverkehr für Fluggäste zu optimieren und Ihnen als Flugpassagiere zu Ihren Rechten als Fluggast verhelfen.


Fluggastrechte bei diversen Flugszenarien

Wir haben uns aktuellen, relevanten und nützlichen Informationen verschrieben. Bei AirHelp beschäftigen wir uns ständig mit den folgenden Flugszenarien und den entsprechenden Fluggastrechten für die EU, Fluggastrechten für die USA und Rechte für internationale Sammelflüge:

  • Annullierte Flüge

  • Verspätete Flüge

  • Nichtbeförderung

  • Gepäckprobleme

  • Verpasste Anschlussflüge


Häufig gestellte Fragen zu Fluggastrechten bei Verspätungen (FAQ)

Kann ich eine Forderung auf mein Fluggastrecht einreichen, wenn die Fluggesellschaft, mit der ich geflogen bin, bankrott ist?

Sollte die Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind, pleitegegangen sein und nicht mehr existieren, dann stehen die Chancen auf eine Entschädigung leider sehr schlecht, obwohl Sie an sich Fluggastrechte haben. Der Grund dafür ist, dass Fluggäste in solchen Fällen normalerweise am Ende einer sehr langen Liste von Gläubigern stehen, denen die Fluggesellschaft nach ihrer Insolvenz noch Geld schuldet. Daher sind Sie zwar als Fluggast im Recht, aber Sie können z.B. keine finanzielle Entschädigung mehr erhalten. Sollte Ihr Flug aber von einem anderen Unternehmen durchgeführt worden sein, können Sie vielleicht dort eine Forderung einreichen und Ihr Fluggastrecht geltend machen.

Was passiert, wenn eine Fluggesellschaft meinen Flug verlegt?

Bei verspäteten und annullierten Flügen verlegt die Fluggesellschaft den Flug eventuell auf eine andere Uhrzeit oder ein anderes Datum als ursprünglich von Ihnen gebucht. Als Fluggast haben Sie das Recht, den neuen Flugplan entweder anzunehmen oder stattdessen eine Rückerstattung zu fordern. Falls Sie erst in letzter Minute (z. B. weniger als 14 Tage vor Abflugdatum in der EU) über die Flugplanänderung in Kenntnis gesetzt wurden, könnten Sie neben der Rückerstattung zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir prüfen Ihren Anspruch gemäß der geltenden Fluggastrechte.

In welchen Fällen hilft codeshare?

Sie können eine Entschädigung erhalten, sofern Ihr beeinträchtigter Flug die Kriterien erfüllt. Normalerweise ist bei Codeshare-Flügen die ausführende Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Verspätung oder Annullierung für die Auszahlung verantwortlich. Sie können eine Entschädigung fordern, wenn die Anschlussflüge zur selben Buchung gehören und der Abflughafen in der EU liegt, oder wenn es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt. Die Beeinträchtigung sollte die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen.

Wie kann ich meinen zukünftigen Flug absichern?

Sie können Ihre zukünftigen Flüge mit einer Reiseversicherung schützen und somit Ihre Fluggastrechte im Schadensfall besser durchsetzen. Wenn Sie Unterstützung bei Entschädigung, verloren gegangenem Gepäck oder Rückerstattungen benötigen, können Sie darüber hinaus auch AirHelp+-Mitglied werden (derzeit nur auf Englisch verfügbar). AirHelp+ bietet Unterstützung bei vielen Flugproblemen. Sie erhalten Zugang zu einem speziellen Live-Chat, bei dem Sie auch in Echtzeit Beratung vor, während und nach einer Flugverspätung oder -annullierung bekommen.

Die Fluggesellschaft verweigert die Entschädigung: Was können Sie tun?

Sind Sie der Meinung, dass Sie im Einklang mit geltendem Fluggastrecht einen Anspruch auf Entschädigung haben? Auch wenn sich die Fluggesellschaft weigert, Ihren Forderungen nachzukommen, müssen Sie nicht aufgeben. Reichen Sie Ihre Forderung bei uns ein, wir werden versuchen, Ihr Recht als Fluggast für Sie durchzusetzen – wenn nötig auch gerichtlich. Die dafür anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten übernimmt AirHelp – unabhängig davon, ob wir in der Gerichtsverhandlung erfolgreich sind oder nicht. Nur wenn Ihnen eine Entschädigung zugesprochen wird, fällt eine Gebühr für Sie an.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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