Ansprüche bei Flugverspätung von mehr als 2 Stunden

Wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden verspätet ist, haben Sie gegenüber der Airline Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen, wie Verpflegung oder bei längerer Verzögerung eine Hotelübernachtung. Ab einer Verspätung von über 3 Stunden können Sie sogar eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten.

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  • Sobald ein Flug mehr als 2 Stunden Verspätung hat, haben Sie gegenüber der Airline Anspruch auf Betreuungsleistungen.

  • Je nach Situation ist die Airline ab einer Flugverspätung von 2 Stunden zur Bereitstellung von Verpflegung verpflichtet. Auch eine Hotelübernachtung samt Transferkosten zum Flughafen kommt in Betracht, wenn die Verzögerung über Nacht dauert.

  • Hat der Flug mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort, kommt unter Umständen ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hinzu.

  • Abhängig von der Flugdistanz und anderen Voraussetzungen können Sie bis zu 600 € Entschädigung von der Airline erhalten.

  • Überprüfen Sie jetzt kostenlos bei AirHelp, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung bei mehr als 2 Stunden Verspätung gegenüber der Airline haben.


Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung von 2 Stunden

Häufig verzögert sich der Urlaubsantritt durch Flugausfälle und Verspätungen, was die Frage nach einer finanziellen Entschädigung bei Flugverspätung aufwirft. Damit Betroffene bei solchen Vorkommnissen angemessen betreut und gegebenenfalls entschädigt werden, hat die Europäische Union die Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 erlassen. Allerdings gibt es gewisse Voraussetzungen, damit Reisende eine Kompensation geltend machen können:

So gilt beispielsweise eine Mindestdauer für die Verzögerung der Ankunft am eigentlichen Zielort von drei Stunden. Bei einer Flugverspätung von 2 Stunden sieht die Verordnung hingegen keine grundsätzliche Entschädigungsleistung durch die Airline vor. Es können jedoch andere Ansprüche bestehen, die Sie mit AirHelp geltend machen können.

Der Zeitraum für eine Flugverspätung Entschädigung von 2 Stunden reicht laut EU-Verordnung nicht aus. Das ist umso ärgerlicher, weil sich natürlich auch diese kürzere Verzögerung auf die Passagiere auswirkt und dazu führen kann, dass sie wichtige Termine am Zielort verpassen. Obwohl die Fluggastrechte keine Entschädigung in finanzieller Form für eine Verspätung von 2 Stunden vorsehen, hat die Airline ihren Passagieren gegenüber eine Verantwortung.

So muss die Fluggesellschaft angemessene Verpflegungsleistungen bereitstellen, wie etwa Wasser und Snacks. Häufig kommen Fluggesellschaften dieser Pflicht mit Gutscheinen nach, die in Restaurants am Flughafen einlösbar sind. Sollte die Airline dies versäumen, können Sie auch auf eigene Rechnung angemessene Speisen und Getränke kaufen und die Zahlungsbelege später mit Ihrer Entschädigungsforderung einreichen.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Welche Rechte gibt es bei einer Flugverspätung von mehr als 2 Stunden?

Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung? Sie bekommen bei einer 2 Stunden Verspätung keine Erstattung für den Flug und können auch keine Entschädigung geltend machen. Versorgungsleistungen sind hingegen ab einer Wartezeit von 2 Stunden von der Airline bereitzustellen. In der Praxis verzichten viele Fluggäste aber schon aus Zeitgründen auf solche Leistungen.

Möchten Sie beispielsweise von Frankfurt nach Paris fliegen und der Flug verzögert sich um 2 Stunden und 10 Minuten, haben Sie theoretisch Anspruch auf eine Mahlzeit und Getränke. Bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden können Sie hingegen nicht nur Versorgungsleistungen während der Wartezeit verlangen, sondern auch für die Verspätung eine Entschädigung bekommen.


Flug hat 2 Stunden Verspätung – Welche Maßnahmen kann ich am Flughafen ergreifen?

Durch eine Flugverspätung von 2 Stunden entstehen Ihnen Nachteile. Neben der eigentlichen Verspätung kommt die langweilige Wartezeit hinzu. Besonders für Familien mit Kindern ist ein Flug mit 2 Stunden Verspätung eine echte Herausforderung. Es gibt jedoch einiges, was Sie in diesem Fall tun können.

Es gibt zwar nach einer Verspätung keine Entschädigung bei 2 Stunden Wartezeit, doch diese lässt sich durchaus sinnvoll überbrücken. Zunächst sollten Sie bei der Airline auf Betreuungsleistungen pochen, die bei einer 2 Stunden Flugverspätung zu erbringen sind. Das gilt natürlich nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Familie und insbesondere Kinder. Damit stillen Sie nicht nur Hunger und Durst, sondern schaffen gleichzeitig einen Zeitvertreib.

Ist die Fluggesellschaft darauf nicht vorbereitet, erhalten Sie in der Regel Gutscheine, die Sie an Imbissständen oder in Restaurants am Flughafen einlösen können. Bleibt auch das aus, können Sie sich die Kosten für Ihre selbst bezahlte Verpflegung in angemessenem Rahmen von der Airline erstatten lassen. Hierfür sollten Sie aber auf jeden Fall die Quittungen aufheben.

Die Beweissicherung ist also bereits bei einer Flugverspätung von 2 Stunden sinnvoll, um die Kostenansprüche gegen die Airline reibungslos durchsetzen zu können. Gehen Sie so vor:

  • Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln und Monitoren, auf denen die Flugverspätung von 2 Stunden deutlich hervorgeht.

  • Machen Sie Screenshots von Apps bzw. der elektronischen Bordkarte, auf denen die Verspätung zu sehen ist.

  • Bitten Sie das Airline-Personal, Ihnen eine schriftliche Bestätigung mit Dauer und Grund der Verspätung auszustellen.

  • Ob und welche Beweise später wirklich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche können Sie unkompliziert über AirHelp veranlassen.

Welche Entschädigung steht mir bei mehr als 3 Stunden Verspätung zu?

Dauert die Flugverspätung mehr als 3 Stunden, können Sie einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline haben.

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person


Dies gilt auch, wenn der Flug nie am Zielort angekommen ist oder ersatzlos gestrichen wurde. Voraussetzung für jede Entschädigung ist, dass:

  • Die Fluggesellschaft nach der Fluggastrechteverordnung EG 261 für die Störung im Flugbetrieb verantwortlich ist und

  • Der Flug von einem EU-Flughafen gestartet ist

Oder:

  • Der Flug auf einem EU-Flughafen gelandet ist und von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt wurde.

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Welche Entschädigung steht mir bei 1 Stunde Flugverspätung zu?

Beträgt die Flugverspätung weniger als 2 Stunden, stehen Ihnen weder Entschädigung noch Versorgungsleistungen durch die Airline zu. Hier trägt der Gesetzgeber der Tatsache Rechnung, dass ein gewisses Maß an Verspätungen im Flugverkehr unvermeidbar und den Kunden somit zumutbar ist.


Was gilt als Verspätung im Sinne der Fluggastrechteverordnung?

Maßgeblich für die Beurteilung der Verspätung ist der Zeitpunkt, zu dem ein Passagier den Zielflughafen erreicht. Hebt zum Beispiel der Flug mit 2 Stunden Verspätung ab, kommt aber mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen an, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Umgekehrt kann es beispielsweise passieren, dass Sie zwar mit mehr als 3 Stunden Verspätung starten, aber aufgrund günstiger Rückenwinde mit nur 2 Stunden und 40 Minuten Verzögerung am Ziel ankommen. Dann würde Ihnen kein Entschädigungsanspruch zustehen.

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Wie lange darf ein Flug maximal verspätet sein?

Bei einer Flugverspätung ab 2 Stunden stehen Ihnen Versorgungsleistungen zu. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Kurzstreckenflug oder einen Langstreckenflug gebucht haben. Bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden hängt die Höhe der möglichen Entschädigung hingegen auch von der Flugstrecke ab.


Flug verspätet – Wann Geld zurückfordern?

Einen Anspruch auf Erstattung bei Flugverspätung müssen Sie gegenüber der Airline nicht sofort geltend machen. Je nachdem, in welchem Land die Verspätung auftritt, können Sie Ansprüche noch bis zu 3 Jahre später geltend machen.


In welchen Fällen steht mir keine Entschädigung zu?

Wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen, sehen die Flugrechte keine Flugentschädigung vor. Derartige Umstände liegen immer dann vor, wenn die Airline die Verzögerung nicht durch sinnvolle Vorkehrungen hätte vermeiden können. Dazu zählen beispielsweise folgende Situationen:

  • Streiks durch Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen

  • Politische Unruhen oder Kriegsereignisse

  • Unwetter, Erdbeben, Vulkanausbrüche etc.

  • Sicherheitsrisiken (zum Beispiel durch Sabotage oder Terrorismus)

  • Medizinische Notfälle

Eine Ausnahme stellen Streiks des Airline-Personals dar, also zum Beispiel durch Flugbegleiter, Bodenpersonal oder Piloten, die direkt bei der betreffenden Fluggesellschaft beschäftigt sind. In diesem Fall steht Ihnen gegebenenfalls eine Entschädigung bei Flugverspätung zu. Auch bei technischen Störungen am Flugzeug ist eine Flugentschädigung vorgesehen.

Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Fluggesellschaft ausreichend Zeit hatte, sich auf vorhersehbare Wetterstörungen vorzubereiten, diese jedoch nicht durch entsprechende Maßnahmen minimieren konnte. Beispielsweise, wenn ein Wetterereignis, wie ein starker Schneefall, bereits Tage im Voraus angekündigt wurde und die Airline genug Zeit gehabt hätte, alternative Pläne wie Flugumleitungen oder zusätzliche Ressourcen zur Enteisung zu organisieren. In solchen Fällen könnte die Airline für eine Entschädigung verantwortlich sein, da die Verzögerung durch rechtzeitige Vorkehrungen hätte vermieden werden können.


Informationen, wie AirHelp bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugverspätungen weiterhilft

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen aufgrund einer Flugverspätung eine Entschädigung durch die Airline zusteht, können Sie Ihren Anspruch kostenlos und unkompliziert von AirHelp prüfen lassen. Sollten Ansprüche bestehen, hilft AirHelp Ihnen auch gleich bei der Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft. Sämtliche Kosten werden dabei von AirHelp getragen. Eine Gebühr wird für AirHelp nur dann fällig, wenn Ihre Flugentschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde.

AirHelp übernimmt unter anderem:

  • Die Prüfung einer möglichen Entschädigung bei Flugverspätung

  • Die Kommunikation mit der Fluggesellschaft

  • Die Erledigung der Formalitäten

  • Das gesamte Kostenrisiko

  • Die Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes bei der Airline

Außerdem gibt es mit AirHelp Plus eine clevere Absicherung, aus der Sie völlig unabhängig von einer Erstattung bei verspäteten Flügen durch die Airline zusätzliche Leistungen erhalten. Dies gilt nicht nur für Verspätungen und Flugausfälle, sondern auch für mögliche Probleme mit dem Gepäck.

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