Flugstreik - Ihre Rechte auf Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft
Streiks von Flugpersonal oder Besatzungen führen häufig zu erheblichen Flugbeeinträchtigungen. Dies ist für Fluggäste sehr unangenehm, da die Verwirrung im Falle von Flugannullierungen groß ist. Wenn Sie auf einer Reise in die oder aus der EU Verspätungen aufgrund von Streiks der Fluggesellschaften erlebt haben, könnten Sie möglicherweise Anspruch von bis zu 600 € auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft haben.
Hatten Sie in den letzten 3 Jahren einen Flugausfall oder eine Verspätung auf Grund eines Streiks der Fluggesellschaft?
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Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft?
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?
Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft?
Sie könnten Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Flugausfalls wegen streik haben, wenn:
Ihr Flug durch einen Streik des Personals der Fluggesellschaft beeinträchtigt wurde.
Ihr Flug entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde.
Ihr Flug ist in der EU gestartet oder auf einem Flughafen in der EU gelandet.
Sie hatten eine bestätigte Flugreservierung.
Die Beeinträchtigung innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat.
Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges abwich.
Streiks von Flugpersonal sind Streiks des Personals der Fluggesellschaft, dazu gehören: Piloten, das Kabinenpersonal, Flugingenieure und sonstiges Personal, das unmittelbar für die Fluggesellschaft beschäftigt ist. Wenn Sie einen Flug buchen, der wegen eines Streiks der Fluggesellschaft verspätet ist oder annulliert wird, ist es möglich, dass Ihnen eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft gezahlt werden muss, um die Unannehmlichkeiten zu kompensieren.
Gemäß dem EU-Recht EG 261 haben Fluggesellschaften die Pflicht zur Entschädigung von Fluggästen im Falle einer von ihnen verschuldeten Flugbeeinträchtigung. Das schließt auch Flugbeeinträchtigungen aufgrund von Personalstreiks der Fluggesellschaft ein. Falls Ihr Flug also wegen eines Streiks annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung nach den Bestimmungen von EG 261.
Die Rechtslage bezüglich dieser speziellen Situation wurde erst vor kurzem geklärt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte, dass Beeinträchtigungen, die durch Streiks von Mitarbeitern der Fluggesellschaften verursacht wurden, entschädigungspflichtig sind, da die Fluggesellschaft für das Verhalten ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich ist.
Die Entscheidung bestätigt, was wir bei AirHelp seit Jahren vertreten: Flugbeeinträchtigungen, die durch das Personal der Fluggesellschaft verursacht werden, müssen entschädigt werden, da die Fluggesellschaft für die Handlungen ihres Personals verantwortlich gemacht werden muss.
Wir sind der Meinung, dass Fluggastrechte immer im Vordergrund stehen sollten – wenn der Streik der Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, dass Ihr Flug Verspätung hatte, annulliert wurde oder Ihnen sogar das Boarding verweigert wurde, können Sie eine Entschädigung fordern.
Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks, wenn: Es sich um einen Streik handelt, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Zum Beispiel:
Streik des Flughafensicherheitspersonals
Streik der Gepäckabfertiger
Streik des Luftverkehrsmanagements
Streik durch politische Unruhen
Während Streiks des Flugpersonals im Verantwortungsbereich von Fluggesellschaften liegen, werden alle anderen Streiks als außergewöhnliche Umstände angesehen. Als außergewöhnliche Umstände werden alle Ereignisse oder Situationen bezeichnet, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und die von der Fluggesellschaft nicht verhindert werden können, auch wenn vorsorgliche Maßnahmen getroffen wurden, um diese zu vermeiden. In diesen Fällen liegt die Schuld nicht bei der Fluggesellschaft.
Prüfen Sie mit AirHelp Ihren Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft!
Sind Sie nicht sicher, ob Sie für Ihren Flug Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks haben? Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen und Ausnahmen, deshalb ist der einfachste Weg, den Online-Anspruchsprüfer auf unserer Webseite zu verwenden und die Angaben zu Ihrer Reise dort einzugeben. Wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und in welcher Höhe. Wir können auch den Forderungsprozess für Sie abwickeln.
Wie viel Entschädigung für Flugstreiks steht mir zu?
Die Höhe der Ihnen zustehenden Entschädigung für Streiks von Flügen hängt von Ihrer Situation ab. Wenn Ihr Flug aufgrund einer von der Fluggesellschaft verursachten Beeinträchtigung entschädigungsberechtigt ist, stehen Ihnen, je nach Fall, bis zu 600 € zu.
Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft bei Flugannullierung
Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft
Entschädigung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft bei Flugannullierung
Manchmal können Personalstreiks von Fluggesellschaften dazu führen, dass Ihr Flug komplett ausfällt. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung! Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug Ihres Fluges informiert hat und Ihnen kein Alternativflug angeboten werden konnte, der zu einem vergleichbaren Zeitpunkt angekommen wäre.
Weniger als 2 Stunden | 2 – 3 Stunden | 3 – 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung |
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125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge mit 1.500 km oder weniger |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3.500 km |
Mehr Informationen zu Entschädigungen bei Flugausfällen und Ihren Rechten finden Sie hier.
Entschädigung bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft
Streiks von Fluggesellschaften können manchmal zu starken Verspätungen führen und Ihre Ankunft am Zielflughafen beeinträchtigen. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden Verspätung hat.
Wie hoch ist die Ihnen zustehende Entschädigung, wenn Ihr Flug Verspätung hat?
Weniger als 3 Stunden | 3 – 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung |
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– € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge mit 1.500 km oder weniger |
– € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
– € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
– € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3.500 km |
Mehr über Flugverspätungs-Entschädigung erfahren Sie hier.
Entschädigung bei Nichtbeförderung
Während einer Flugverspätung kann es zu Situationen kommen, in denen Ihnen das Boarding verweigert wird, da der Flug überbucht wurde. Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Weitere Informationen zur Entschädigungen bei Nichtbeförderung können Sie hier finden.
Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft: Kennen Sie Ihre Rechte
Worauf werde ich Anspruch haben?
Anspruch auf Wenn Ihr Flug wegen eines Streiks der Fluggesellschaft beeinträchtigt ist, haben Sie das „Anspruch auf Betreuungsleistungen“. Je nach Dauer der Verspätung, muss Sie die Fluggesellschaft mit einigen grundlegenden Dingen versorgen, wie:
Essen und Getränke während der Verspätung
Zugang zu Kommunikationsmitteln, einschließlich zwei Telefonaten, Fax-Nachrichten und E-Mails.
Übernachtungsmöglichkeit, einschließlich Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück, falls nötig.
Kann ich meinen Flug umbuchen?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde oder mehr als 5 Stunden Verspätung hat, haben Sie das Recht, den Flug nicht anzutreten und eine vollständige Erstattung des Flugpreises zu erhalten. Sie können auch den von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nehmen, der Sie zum Zielflughafen bringt. Weitere Informationen zu Umbuchungen und Rückerstattungen finden Sie hier.
Was ist mit vergangenen Streiks?
Die Entscheidung, dass Streiks von Fluggesellschaften keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, ist rückwirkend. Das bedeutet, dass für Flüge, die von vergangenen Streiks vor 3 Jahren betroffen waren, jetzt ein Entschädigungsanspruch besteht.
Flugstreik bei Pauschalreisen: Was Sie wissen müssen
Ein Flugstreik kann besonders bei Pauschalreisen erhebliche Auswirkungen haben, da der Flug ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtpakets ist. Wenn Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise aufgrund eines Streiks ausfällt oder stark verspätet ist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu.
In vielen Fällen ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine alternative Beförderung anzubieten oder den Reisepreis anteilig zu erstatten, wenn eine solche Alternative nicht bereitgestellt werden kann. Zudem können Sie unter bestimmten Umständen eine Entschädigung für den Flugausfall oder die Verspätung geltend machen. Dabei hängt die Höhe der Entschädigung von der Länge der Flugstrecke ab.
Es ist wichtig, dass Sie den Streik und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten unverzüglich beim Reiseveranstalter melden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Bei weiteren Fragen sollten Sie den Entschädigungsrechner auf unserer Website nutzen, um zu prüfen, ob Sie bis zu 600 € Entschädigung für den ausgefallenen oder verspäteten Flug erhalten können.
Flugstreik in Deutschland: Ihre Rechte und Möglichkeiten
Flugstreiks sind in Deutschland keine Seltenheit und können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Reisepläne haben. Besonders betroffen sind Fluggäste, deren Flug von einem Streik des Boden- oder Flugpersonals beeinträchtigt wird.
Wenn Sie einen Flug innerhalb Deutschlands gebucht haben oder von einem deutschen Flughafen abfliegen, sind Ihre Rechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung klar geregelt. Bei einem Flugstreik in Deutschland haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf alternative Beförderung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises, falls der Flug storniert wird.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, wie Sie im Falle eines Flugstreiks in Deutschland vorgehen sollten, um den maximalen Anspruch durchzusetzen.
Verschiedene Arten von Streiks und Ihre Entschädigungsmöglichkeiten
Nicht jeder Streik führt automatisch zu einer Entschädigung für betroffene Fluggäste. Es ist wichtig zu verstehen, welche Streikarten als "außergewöhnliche Umstände" gelten und damit von der Entschädigungspflicht befreit sind, und welche nicht.
Streiks, die zu einer Entschädigung führen können:
Streik des Flugpersonals: Wenn Piloten oder Flugbegleiter streiken, ist dies in der Regel kein "außergewöhnlicher Umstand", da die Airline in der Lage ist, mit diesen Arbeitskonflikten umzugehen. In diesen Fällen haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung.
Streik des Bodenpersonals: Auch ein Streik des Bodenpersonals, wie zum Beispiel des Check-in-Personals oder der Gepäckabfertigung, kann zu einer Entschädigung führen, da dies ebenfalls im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegt.
Streiks, die in der Regel nicht zu einer Entschädigung führen:
Streik der Fluglotsen: Ein Streik der Fluglotsen wird meist als "außergewöhnlicher Umstand" eingestuft, da er außerhalb des direkten Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt. In solchen Fällen entfällt die Entschädigungspflicht.
Streik von Sicherheitskräften: Ähnlich wie bei Fluglotsenstreiks werden auch Streiks von Sicherheitspersonal am Flughafen oft als außergewöhnlich betrachtet, was bedeutet, dass keine Entschädigung zu erwarten ist.
Es ist daher wichtig, bei einem Streik den spezifischen Hintergrund zu prüfen, um festzustellen, ob eine Entschädigung möglich ist. Nutzen Sie dazu auch unseren Entschädigungsrechner auf der Website, um herauszufinden, ob Ihr spezifischer Fall für eine Entschädigung in Frage kommt.
Häufige Fragen zu Entschädigungen be Flugstreiks
Was tun bei streikbedingten Flugbeeinträchtigungen?
Zunächst müssen Sie bei der Fluggesellschaft einen Alternativflug oder die Rückerstattung des Flugpreises verlangen, wenn der Alternativflug nicht mehr Ihren Reiseplänen entspricht. Die Fluggesellschaft ist dafür verantwortlich, sich um Sie als Fluggast zu kümmern.
Dies trifft zu, wenn Ihr Flug wegen eines Streiks des Flugpersonals oder der Flugbesatzung annulliert wird. Sie sollten unbedingt prüfen, ob Ihnen in diesen Fällen eine Entschädigung zusteht. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie forderungsberechtigt sind, ist hoch, sofern der Flug auch die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Fluggastrechteverordnung erfüllt. Wird der Streik jedoch vom Flughafenpersonal oder einer anderen Partei geführt, so gilt dies als außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegender Umstand, für den keine Entschädigung gezahlt wird.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik?
Ja, unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab. Wichtig ist, dass der Streik nicht als "außergewöhnlicher Umstand" eingestuft wird, für den die Fluggesellschaft keine Verantwortung trägt.
Was passiert, wenn mein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird?
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird, haben Sie das Recht auf eine alternative Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Zudem können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den ausgefallenen Flug verlangen.
Wie erfahre ich, ob ich bei einem Flugstreik in Deutschland Anspruch auf Entschädigung habe?
Um herauszufinden, ob Sie bei einem Flugstreik in Deutschland Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie unseren Entschädigungsrechner von AirHelp nutzen. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten ein, und wir prüfen kostenlos, ob und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
Warum AirHelp?
AirHelp…
Ist das weltweit größte Unternehmen für Flugentschädigungen.
Arbeitet mit Rechtsanwälten in mehr als 30 Ländern.
Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.
Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess.
Unser Motto lautet: „Keine Entschädigung, keine Gebühr“.
Kämpft für Fluggastrechte.
Flugbeeinträchtigungen wegen Streiks bei Fluggesellschaften kommen vor und es ist Ihr gutes Recht, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie davon betroffen sind. AirHelp sorgt für einen einfachen und stressfreien Forderungsprozess. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie!
AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Fluggastentschädigung und verfügt über ein Netzwerk von Rechtsanwälten in über 30 Ländern, die Kunden in 17 Sprachen unterstützen. Wir setzen innovative Technologien für die Auswertung und Bearbeitung von Forderungen ein, sodass wir Ihnen schnell und effizient helfen können.
Außerdem erheben wir keine Gebühren, wenn wir Ihren Fall nicht gewinnen. Die Nutzung unseres Services ist für Sie also völlig risikofrei. Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, eine Streik-Entschädigung einzufordern, füllen Sie am besten jetzt unser Online-Formular aus.
Wir helfen immer gern.
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