Geschäftsreise: Fordern Sie bei Flugverspätungen auf Dienstreise eine Entschädigung

Eine Flugverspätung und ein Flugausfall auf Dienstreisen gehören zu den unangenehmen Ereignissen im beruflichen Alltag. Durch diese Umstände lassen sich die häufig eng getakteten Termine nicht einhalten. Einige Treffen müssen möglicherweise verschoben oder gar abgesagt werden. 

Überstunden und Zusatzkosten für Übernachtungen sowie die Verpflegung sind weitere Begleiterscheinungen. Zudem entsteht durch die Folgen eines verspäteten Fluges ein erhöhter Kommunikationsaufwand. 

Dienstreisende sind diesem Umstand nicht schutzlos ausgeliefert. Die Spezialisten von AirHelp erklären Ihnen die Rechtslage und wann Sie einen Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung auf Dienstreisen geltend machen können.

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Steht die Entschädigung bei Geschäftsreisen dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu?

Bei einer geschäftlichen Reise stellt sich die Frage, wer den Schadensersatz für eine Flugverspätung erhält. Dies ist in der EU-Verordnung EG 261 eindeutig geregelt. Demnach steht die Ausgleichszahlung nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Reisenden zu. Wer das Flugticket gebucht und bezahlt hat, spielt dabei keine Rolle. Wer viel für die Firma reist, kann über das Jahr eine stattliche Summe an Ansprüchen aus Flugverspätungen ansammeln. Bei Verzögerungen von mehr als drei Stunden stehen Ihnen Erstattungen von bis zu 600 Euro zu. Nutzen Sie Ihr Recht und fordern Sie mithilfe der Experten von AirHelp die Ihnen zustehende Wiedergutmachung einfach und schnell ein. 

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass Sie Ihre Erstattung für Flugverspätungen an das Unternehmen abtreten müssen. Prüfen Sie deshalb Ihren Dienstreiseauftrag und den Arbeitsvertrag, welche Regelung sie enthalten. Solche Abtretungsvereinbarungen sind rechtlich zulässig, weil eine Dienstreise zur Arbeitszeit gehört. Besteht keine dienstliche Regelung, fällt der Anspruch auf die Dienstreisenden.

Auch bei einer Flugverspätung auf einer Geschäftsreise kann Ihnen als Fluggast eine Entschädigung zustehen, es sei denn, Sie haben in einer Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber Ihre Entschädigungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten.


Steht Ihnen Entschädigung bei einer Flugverspätung für Geschäftsreisen zu?

Es gibt einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie eine Flug Entschädigung bei einer Dienstreise fordern können. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob Ihnen Entschädigung zusteht.

  • Sie sind an Ihrem Ziel mehr als 3 Stunden später als geplant angekommen.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).

  • Die Flugstörung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Verantwortung für die Flugverspätung der Dienstreise liegt bei der Fluggesellschaft.

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).

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Der Arbeitgeber kann ebenfalls bei einer Verspätung des Fluges eine Entschädigung verlangen

Auch wenn das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern keine Regelung über die Abtretung von Ansprüchen traf, kann es für eine Flugverspätung und einen Flugausfall auf Geschäftsreisen Erstattungen verlangen. Schließlich geht durch die Verzögerung während der Dienstreise Arbeitszeit verloren. In diese hätte der Geschäftsreisende weitere betriebliche Aufgaben wahrnehmen können. Der kann nicht nur die Kosten der verlorenen Arbeitszeit, sondern auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge fordern.

Für mögliche Zuschläge für Überstunden und andere dem Arbeitnehmer zu stehende Boni, Vertragsstrafen wegen der Nichteinhaltung von Terminen und aus der Verzögerung entstandene Umsatzeinbußen muss die Fluggesellschaft ebenfalls eine Entschädigung nach einer Flugverspätung zahlen.

Diese ist jedoch nicht durch die Verordnung für Fluggastrechte, sondern durch das Montrealer Abkommen geregelt. Arbeitgeber erhalten demnach keine Pauschalen, sondern den tatsächlichen Schaden ersetzt. Der maximale Schadenersatz beträgt 5.900 Euro pro Passagier.


Wie hoch ist der Anspruch bei Flugverspätungen?

Laut EU-Verordnung EG 261 hängt bei Flugverspätungen die Erstattung davon ab, wie viele Stunden später Sie am Ziel ankommen. Zudem spielt die Entfernung eine wichtige Rolle für die Höhe des Schadensersatzes. Ein weiteres Kriterium ist, ob der Flug innerhalb der EU stattfand oder außerhalb der Staatengemeinschaft startete oder landete. Zusätzlich stehen Passagieren Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Getränke, kostenlose Telefonate und gegebenenfalls eine Übernachtung zu.

Flugverspätung und Kostenerstattung bei allen Flügen bis 1.500 Kilometer

Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder wenn der Flug das Ziel nie erreicht, stehen den Passagieren 250 Euro zu. 

Entschädigung bei einem Flug innerhalb der EU mit einer Strecke von mehr als 1.500 Kilometern

Kommt der Passagier mehr als drei Stunden später am Ziel an, hat er einen Anspruch auf die Zahlung von 400 Euro. Diese Summe dürfen Sie auch geltend machen, wenn Sie Ihr Reiseziel nie erreichen.

Erstattungen bei Flugverspätungen für Strecken über 1.500 bis 3.000 Kilometer nach oder von außerhalb der EU

In diesem Fall greift ebenfalls bei einer Flugverspätung eine Entschädigung ab 3 Stunden und wenn Sie das Ziel nicht erreichen. Der Schadensersatz beträgt 400 Euro.

Flüge von oder nach außerhalb der EU bei einer Strecke von mehr als 3.500 Kilometern

Bei mehr als drei Stunden Verspätung: 600 €

Kommt der Flug durch Verschulden der Airline nicht zustande, beträgt die Erstattung bei Flugverspätungen ebenfalls 600 Euro.


Wann sind Ansprüche für Flugverspätungen ausgeschlossen?

Für die Entschädigung einer Flugverspätung für Geschäftsreisende gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Schieben Sie ihre Forderungen nicht auf die lange Bank! AirHelp prüft Ihren Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen einfach und unkompliziert. Keinen Schadensersatz wegen Flugverspätung erhalten Passagiere, die mit einem Gratisticket reisen. 

Ein Beispiel sind Reisebegleiter einer Gruppenreise, denen Airlines häufig Freiplätze gewähren. Geschäftsreisende mit exklusiv angebotenen reduzierten Tarifen, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen, dürfen die Fluggastrechte nicht geltend zu machen.

Keinen Anspruch haben Passagiere, deren Reise außerhalb der Europäischen Union startet und endet. Ferner sind Flüge ausgeschlossen, die außerhalb der EU beginnen, und von einer in der Gemeinschaft nicht ansässigen Airline durchgeführt werden.

Höhere Gewalt

Beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände ist die Airline zu keinen Erstattungsleistungen verpflichtet. Dies betrifft:

  • schlechtem Wetter

  • politische Unruhen

  • Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen.


Bei Personalstreiks der Fluggesellschaft, liegt dagegen keine höhere Gewalt vor. In diesem Fall ist die Airline zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt auch für technische Defekte.

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Sind alle geschäftlichen Flüge von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt?

Wenn Ihre Geschäftsreise innerhalb Europas stattfindet, ist sie von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Zusätzlich zum Luftraum der Europäischen Union deckt die EU-Verordnung auch Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ ab.

Aber selbst wenn Sie Ihre Dienstreise von einem Flughafen in der EU aus beginnen, sind Sie von der Verordnung geschützt, unabhängig vom Zielflughafen. Gute Nachrichten also, falls Sie regelmäßig geschäftlich nach Nordamerika oder Asien fliegen. 

Und es wird noch besser: Selbst wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet, aber mit einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird, ist er von der EU-Verordnung abgedeckt. Das bedeutet, Ihnen könnte bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Flug Entschädigung bei Dienstreisen zustehen.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

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FAQs zum Thema Entschädigung für Flugverspätungen bei Dienstreisen

Haben nur EU-Bürger einen Anspruch auf einen Schadensersatz?

Nein, die Regelungen der EU-Verordnung EG 261 gelten für alle Passagiere, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft

Wann entsteht ein Anspruch auf eine Erstattung?

Dies ist der Fall, wenn der Flug:

  • mindestens drei Stunden verspätet ist

  • die Beförderung aus vom Passagier nicht verantworteten Gründen verweigert wird

  • kurzfristig annulliert wird

Wie kann ich meine Forderungen durchsetzen?

Sie können sich an die Airline wenden, was eine kostspielige Angelegenheit werden kann. Dabei ist der Erfolg nicht sicher. AirHelp prüft Ihre Ansprüche kostenlos und setzt sie durch. Kosten in Form einer Provision entstehen Ihnen nur, wenn die Bemühungen Erfolg hatten.

AirHelp ist bekannt aus:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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