Flugzeitenänderung: Ihre Rechte auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung EG 261

Ein Albtraum für jeden Reisenden: Die Airline ändert die Flugzeiten – ob per E-Mail vorab oder, noch schlimmer, erst am Flughafen. Viele Passagiere wählen bewusst passende Flugzeiten und zahlen dafür oft mehr. Doch keine Sorge: Wenn Ihre Flugzeiten geändert werden, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. AirHelp klärt Sie über Ihre Rechte auf und hilft Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Ihre Rechte bei Flugzeitenänderungen auf einen Blick:

  • Entschädigungsanspruch: Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen (weniger als 14 Tage vor Abflug) haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 €.

  • Fristen: Informiert die Airline Sie 7–14 Tage vor Abflug und die Änderung führt zu einer Ankunftsverspätung von über 4 Stunden oder einem Abflug mehr als 2 Stunden früher, besteht ein Anspruch.

  • Ausnahmen: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie extremen Wetterbedingungen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

  • Rückerstattung: Bei erheblichen Änderungen haben Sie das Recht, den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu verlangen.

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Wovon hängt mein Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung ab?

Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung auf der Rechtsgrundlage von der EU-Verordnung EG 261 beruht. Die Verordnung sichert Flugreisenden bestimmte Rechte zu und schützt sie bei Verspätungen, Annullierungen und anderen Flugstörungen.

Ob Sie bei einer Flugzeitenänderung von der Fluggesellschaft Entschädigung einfordern können, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie von der Airline über die Änderung informiert wurden. Auch die Anzahl der Stunden, um die der Flug nach vorne oder nach hinten verlegt wird, muss berücksichtigt werden. Außerdem spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Flug verschoben wird.

Entschädigungsansprüche basierend auf der Benachrichtigungsfrist und der Flugzeitenänderung

BenachrichtigungsfristAbflugänderungAnkunftsänderungEntschädigungsanspruch
Weniger als 7 Tage Mehr als 1 Stunde früher Mehr als 2 Stunden später Ja
7–14 Tage Mehr als 2 Stunden früher Mehr als 4 Stunden später Ja
Mehr als 14 Tage BeliebigBeliebigNein

Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden

Wenn Sie bis zu sieben Tage vor Abflug von der Flugzeitenänderung informiert wurden und der Flug mehr als eine Stunde früher startet oder mehr als zwei Stunden später am Zielort landet, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigungszahlung. Diese hängt von der Flugdistanz ab.

Hat die Airline Ihnen acht bis vierzehn Tage im Voraus mitgeteilt, dass Ihr Flug verschoben wird und der Flug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später am Ziel ankommt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Jedoch steht Ihnen in diesem Fall nur 50% der Entschädigungssumme zu.

Hat die Fluggesellschaft Sie allerdings bereits mehr als 14 Tage im Voraus über die Änderung Ihrer Flugzeiten informiert, besteht kein Anspruch auf Flugzeitenänderung Entschädigung.


Hat die Fluggesellschaft die Flugzeitenänderung deutlich mitgeteilt?

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen deutlich mitzuteilen, dass Ihr Flug verschoben wird. Das bedeutet, dass Sie entweder schriftlich per E-Mail oder SMS in Kenntnis gesetzt werden müssen oder die Fluggesellschaft Sie anrufen muss. Es reicht nicht, Ihnen zum Beispiel eine Benachrichtigung über eine App zu senden, die sofort wieder verschwindet.

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Flugzeitenänderung oder Flugverspätung?

Sicher ist es ärgerlich, im Vorhinein per E-Mail zu erfahren, dass der eigene Flug verschoben wird. Aber noch viel nervenaufreibender ist es, wenn einem die Flugzeitenänderung erst am Flughafen auf dem Bildschirm angezeigt wird. Sie fragen sich vielleicht:

„Woher soll ich wissen, ob es sich überhaupt um eine Flugzeitenänderung handelt und nicht um eine Verspätung?“

Gute Frage. Es ist nicht immer leicht zu unterscheiden, aber es gibt einige Anhaltspunkte. Wird der Flug zum Beispiel kurzfristig vorverlegt oder die Flugnummer geändert, kann man meist von einer Änderung der Flugzeiten ausgehen. Ändert sich die Flugnummer allerdings nicht, und der Flug wird kurzfristig auf eine spätere Abflugzeit verlegt, handelt es sich wohl eher um eine Verspätung. Es kann vorkommen, dass die Airline versucht, eine Flugzeitenänderung als Verspätung zu tarnen, um etwa bei einer Verspätung von weniger als drei Stunden keine Entschädigung zahlen zu müssen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sollten Sie deshalb mit AirHelp prüfen, ob Sie eine Flug verschoben Entschädigung verlangen können.


Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Sind außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Ursache für die Flugzeitenänderung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie keine Flug verschoben Entschädigung fordern können.

Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, politische Unruhen und Terroranschläge.


So hilft AirHelp Ihnen bei einer Flugzeitenänderung

Sie haben vielleicht den Eindruck, dass es kompliziert ist, für eine Änderung der Flugzeiten Entschädigung zu verlangen. Das ist es auch, wenn Sie versuchen, Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern. Denn die hat selbstverständlich kein großes Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen und so kann es vorkommen, dass Ihre Forderung abgelehnt oder einfach ignoriert wird. Mit AirHelp hingegen können Sie die Kommunikation mit der Airline einfach uns überlassen. Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, fordern wir Ihre Flug verschoben Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ):

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung?

Wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Änderung informiert und die neuen Zeiten erheblich von den ursprünglichen abweichen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugzeitenänderungen?

Je nach Flugstrecke beträgt die Entschädigung zwischen 250 € und 600 €.

Was sind außergewöhnliche Umstände bei Flugzeitenänderungen?

Dazu zählen extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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