Montrealer Abkommen bei Flugverspätung und Gepäckproblemen im Überblick

Das Montrealer Abkommen wurde im Jahr 1999 unterzeichnet und stellt ein internationales Abkommen dar, welches die Rechte von Passagieren im internationalen Luftverkehr schützt. Es ist inzwischen von über 130 Staaten akzeptiert worden und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929. Das Montrealer Übereinkommen modernisiert auch die Regelungen zum Luftverkehrsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung von Fluggesellschaften.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Hier sind die wichtigsten Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens:

  1. Flugverspätungen: Gemäß dem Montrealer Abkommen gibt es bei Flugverspätungen Haftungsbeschränkungen. Die Fluggesellschaft haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie und ihre Mitarbeiter alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu verhindern oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

  2. Gepäckverlust, -verspätung und -beschädigung: Im Falle von Gepäckschäden oder -verlust ist die Fluggesellschaft haftbar, es sei denn, sie kann nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um den Schaden zu vermeiden.

  3. Flugannullierungen: Die Rechte der Passagiere bei Flugannullierungen sind ähnlich wie bei Verspätungen. Passagiere haben Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls auf finanzielle Entschädigung.

  4. Personenschäden: Das Abkommen legt fest, dass die Fluggesellschaft für Schäden an Passagieren haftbar ist, die durch Tod oder Körperverletzung während des internationalen Flugbetriebs entstehen.

  5. Geltungsbereich: Das Übereinkommen von Montreal gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird.

  6. Festgelegte Obergrenzen: Das Abkommen legt bestimmte Haftungsobergrenzen für Fluggesellschaften fest. Diese können sich je nach Art des Schadens unterscheiden.

Flug gestrichen: was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Das Montrealer Abkommen kurz dargestellt

Das Übereinkommen von Montreal ist ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften bei der Beförderung von Gütern und Personen per Luftfracht regelt. Es trat 2004 in Kraft und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929 und das Warschauer Abkommen von 1955 in Bezug auf die Haftung im internationalen Luftfrachtverkehr.

Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für die Haftung von Luftfrachtgesellschaften zu schaffen und die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu klären. Es trägt dazu bei, Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bezug auf Schadensersatzansprüche im internationalen Luftfrachtverkehr zu minimieren.


Geltungsbereich des Montrealer Abkommens

Das Montrealer Übereinkommen von 1999 gilt für die internationale Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern auf dem Luftweg. Es hat damit für alle Flüge Gültigkeit, die zwischen Vertragsstaaten durchgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst:

  • Die Beförderung von Personen und damit die Haftung von Luftfahrtunternehmen für Schäden, die während der internationalen Beförderung von Passagieren auftreten

  • Die Haftung für Schäden an oder den Verlust von Gepäck während der internationalen Beförderung

  • Ansprüche aus dem internationalen Transport von Gütern per Luftfracht

Die Anwendung des Übereinkommens setzt voraus, dass sowohl das Land, in dem die Beförderung beginnt als auch der Bestimmungsstaat das Land, in das die Beförderung erfolgt, Vertragsstaaten sind.


Flug annulliert, was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Länder ohne Montrealer Übereinkommen

Einige Länder haben das Montrealer Abkommen nicht unterzeichnet, weswegen für sie in der Regel noch das Warschauer Abkommen von 1929 greift. Zu diesen Länder gehören beliebte Urlaubsdestinationen wie die Türkei, Bahamas, Mauritius, Thailand, Costa Rica und einige mehr.


Montrealer Abkommen bei Flugverspätung

Es ist wichtig zu beachten, dass das Montrealer Übereinkommen in erster Linie auf Personenschäden, Gepäckschäden und Frachtanliegen ausgerichtet ist. In Bezug auf Flugverspätungen sind die Regelungen nicht so ausführlich wie bei anderen Arten von Schäden.

Um für eine Entschädigung in Frage zu kommen, ist es erforderlich, dass ein klar definierbarer Schaden aufgrund der Flugverspätung entstanden ist. Dies bedeutet, dass der Schaden präzise beziffert werden muss. Dies ist besonders dann möglich, wenn vereinbarte Anschlusstermine nicht einzuhalten waren. Beispiele hierfür sind verpasste Anschlussflüge. Auch Überstunden für Mitarbeiter, die aufgrund der Verspätung angefallen sind, lassen sich konkret beziffern und als Schadenersatz geltend machen.

Es ist wichtig, dass der entstandene Schaden nachvollziehbar und quantifizierbar ist, um Ansprüche erfolgreich anzumelden. Trägt die Fluggesellschaft keine Verantwortung für die Verspätung, haftet sie auch nicht. Lässt sich ihr jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen, sind Schadensersatzansprüche über der Höchstgrenze möglich.


Montrealer Abkommen und Gepäck: Ihre Ansprüche bei Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust

Im Falle einer Gepäckverspätung legt das Montrealer Abkommen fest, dass die Luftfahrtunternehmen für entstandene Schäden verantwortlich sind. Die Haftung ist jedoch begrenzt, und es existieren festgelegte Höchstgrenzen für den Schadenersatz. Diese Haftung endet, sobald das Gepäck dem Passagier zur Verfügung gestellt wird.

Hinsichtlich der Gepäckbeschädigung regelt das Übereinkommen die Verantwortlichkeit der Luftfahrtunternehmen für Schäden am Gepäck während der Beförderung. Auch hier gibt es begrenzte Haftung und festgelegte Höchstgrenzen für den Schadenersatz. Es ist ratsam, Schäden am Gepäck unverzüglich bei der Fluggesellschaft vor Ort am Flughafen zu melden.

Im Falle von Gepäckverlust sieht das Übereinkommen vor, dass die Luftfahrtunternehmen für den vollständigen oder teilweisen Verlust des Gepäcks haftbar sind. Auch hier gibt es begrenzte Haftung und festgelegte Höchstgrenzen für den Schadenersatz. Es ist wichtig, den Verlust des Gepäcks sofort bei der Fluggesellschaft zu melden.

In allen drei Fällen ist eine zeitnahe Benachrichtigung und Einhaltung der festgelegten Verfahren von entscheidender Bedeutung, um Ansprüche gemäß dem Montrealer Übereinkommen geltend zu machen. Derzeit liegt die Höchstgrenze für Haftungsansprüche bei rund 1.675 € pro Person. Befinden sich in Ihrem Gepäck teurere Dinge, ist es sinnvoll, diese gesondert zu versichern.

Flug annulliert- was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Übereinkommen von Montreal: Wie gehe ich bei Gepäckschaden vor?

Fällt der Gepäckschäden während einer Flugreise aus, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Sofortige Benachrichtigung: Der Gepäckschaden sollte umgehend am Flughafen bei der Gepäckermittlungsstelle oder am Schalter der Fluggesellschaft gemeldet werden. "Unverzüglich" bedeutet hierbei, den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Feststellung zu melden.

  • Erstellung eines Schadensberichts: Es ist erforderlich, einen Schadensbericht oder eine Gepäckanzeige auszufüllen, den die Fluggesellschaft normalerweise bereitstellt. Beschreiben Sie den Schaden detailliert und dokumentieren Sie diesen mit Fotos als Beweismittel.

  • Erhalt einer Kopie des Berichts: Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie des Schadensberichts erhalten, der als Nachweis für Ihre Schadenersatzansprüche dient.

  • Aufbewahrung von Belegen: Bewahren Sie sämtliche relevanten Belege – wie beispielsweise Flugtickets, Gepäckanhänger, Quittungen für erforderliche Einkäufe und Reparaturen – auf. Diese Belege sind notwendig, um Ansprüche geltend zu machen.

  • Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft: Nehmen Sie Kontakt mit der Fluggesellschaft auf, um den Vorfall zu melden und die Einzelheiten Ihres Schadens sowie den Schadensbericht mitzuteilen.

  • Antrag auf Schadensersatz stellen: Beantragen Sie formell Schadensersatz bei der Fluggesellschaft und geben Sie dabei an, welche Kosten Sie geltend machen. Fügen Sie die erforderlichen Belege bei.Verfolgung des Antrags: Behalten Sie die Kommunikation mit der Fluggesellschaft im Auge und verfolgen Sie den Status Ihres Schadensersatzantrags.

Sollten Ihre Ansprüche nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, besteht die Möglichkeit, sich an die nationale Luftfahrtbehörde Ihres Landes zu wenden.


Wie hilft mir AirHelp weiter?

AirHelp ist die größte Organisation weltweit, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat und Passagiere unterstützt, eine Entschädigung bei beschädigtem Gepäck sowie Personenschäden und verspäteten, stornierten oder überbuchten Flüge zu erhalten.

Der Prozess für die Geltendmachung von Forderungen ist unkompliziert. Experten widmen sich Ihrem Anliegen und stehen Ihnen kompetent zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass AirHelp ausschließlich im Erfolgsfall eine Gebühr erhebt.

Falls der Anspruch nicht erfolgreich durchzusetzten ist, entstehen für den Kunden keine Kosten. Auf diese Weise können Sie Ihre Entschädigungsansprüche risikofrei überprüfen lassen.


FAQ zum Montrealer Übereinkommen

Welche Ansprüche habe ich nach dem Montreal Abkommen bei Personenschäden?

Der Luftfrachtführer haftet bei Personenschäden bis zu einer Obergrenze von 128.821 Sonderziehungsrechten (SZR), die derzeit etwa 166.813 € entsprechen. Sonderziehungsrechte sind eine internationale Währungseinheit, die regelmäßig dynamisch an die aktuellen Wechselkurse angepasst wird. Sollte der Schaden diese Grenze überschreiten, greift eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers – sofern davon auszugehen ist, dass der Luftfrachtführer fahrlässig gehandelt hat. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die Fluggesellschaft ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat.


Was sind Sonderziehungsrechte (SZR)?

Sonderziehungsrechte sind einfach erklärt: Dabei handelt es sich um eine internationale Währungseinheit, die der Internationalen Währungsfonds (IWF) entwickelte. Sie dienen als Reservewährung für Mitgliedsländer und basieren auf einem Korb von wichtigen Weltwährungen. SZR erleichtern den internationalen Handel und Finanztransaktionen, da sie als zusätzliche Liquiditätsquelle dienen.

Der Wert der SZR wird täglich auf Basis der Wechselkurse der im Korb enthaltenen Währungen berechnet. Diese Währungseinheit bietet den IWF-Mitgliedern eine stabile Reserve, um Zahlungsbilanzprobleme zu bewältigen und die Stabilität des internationalen Währungssystems zu fördern.


Wie sind die Fristen beim Montrealer Übereinkommen bei Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Gepäckbeschädigung?


Das Montrealer Übereinkommen legt bestimmte Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bei Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Gepäckbeschädigung fest. Um Ansprüche wegen Gepäckverlust geltend zu machen, muss der Verlust dem Luftfrachtführer unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden.

Als offiziell verloren gilt Gepäck allerdings erst nach 21 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt verbleiben 2 Jahre, um bei der Fluggesellschaft schriftlich eine Entschädigung einzufordern. Bei Gepäckbeschädigung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks der Schaden schriftlich gemeldet werden.

Fordern Sie Ihre Entschädigung wegen Flugausfalls ein!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

Copyright © 2024 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften