Fluggesellschaft verweigert Boarding? Ihr Recht auf Entschädigung bei Nichtbeförderung auf einem Flug

Wenn Passagiere ihr gebuchtes Ziel wegen einer Verspätung oder eines Flugausfalls nicht erreichen, sieht die Europäische Verordnung zu Fluggastrechten EG Nr. 261/2004 entsprechende Entschädigungen vor. Doch was gilt bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung?

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Eine Person kann nicht mitfliegen, wenn nicht genügend Sitzplätze vorhanden sind. Damit die Flugzeuge auch bei Nichterscheinen einzelner Passagiere ausgelastet sind, nutzen viele Airlines die Praxis der Überbuchung.

Es werden also mehr Tickets verkauft, als Plätze vorhanden sind. Erscheinen jedoch alle Fluggäste am Gate, wird einzelnen Passagieren eventuell das Boarding verweigert. Zunächst begründet ein nicht angetretener Flug eine Erstattung des bezahlten Tickets, sofern keine Ersatzverbindung angeboten wird.

Was viele Fluggäste aber nicht wissen: Wird der Reiseantritt verweigert, kann eine Entschädigung gemäß EG 261 in Höhe von bis zu 600 € von der Airline gefordert werden. Ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, können Sie schnell und völlig kostenlos von AirHelp prüfen lassen. Eine Gebühr fällt nur im Erfolgsfall an, wenn die Airline wirklich zahlen muss.

Sind Sie von einer Nichtbeförderung auf einem Flug betroffen?

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Ihre Rechte bei Nichtbeförderung auf einen Blick

Wenn Ihnen das Boarding zu Ihrem gebuchten Flug unfreiwillig verweigert wird, stehen Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004 mehrere Rechte und Ansprüche zu:

  1. Anspruch auf Entschädigung: Sie haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke.

    • 250 € bei Flügen bis zu 1.500 km.

    • 400 € bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km.

    • 600 € bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU.

  2. Recht auf Erstattung oder alternative Beförderung: Sie können wählen zwischen.

    • Erstattung des vollständigen Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.

    • Alternativer Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen.

    • Umbuchung auf einen späteren, für Sie passenden Zeitpunkt nach Verfügbarkeit.

  3. Recht auf Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit muss die Airline Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

    • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit.

    • Hotelunterkunft und Transfers zwischen Flughafen und Hotel, falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich ist.

    • Kommunikationsmöglichkeiten, wie zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.


Was bedeutet Nichtbeförderung bei einem Flug?

Nichtbeförderung, auch als Denied Boarding bekannt, tritt auf, wenn Passagieren trotz einer bestätigten Buchung der Zugang zum Flugzeug verweigert wird. Dies kann unfreiwillig geschehen, meist aufgrund von Überbuchungen durch die Fluggesellschaften. Es gibt zwei Hauptarten der Nichtbeförderung bei einem Flug:

  1. Freiwillige Nichtbeförderung: Die Fluggesellschaft sucht zunächst nach Passagieren, die bereit sind, freiwillig auf ihren Flug zu verzichten. Im Gegenzug erhalten diese Passagiere Vergünstigungen wie Gutscheine, Upgrades oder andere Anreize. In diesem Fall steht den Passagieren jedoch keine zusätzliche Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 zu​.

  2. Unfreiwillige Nichtbeförderung: Wenn nicht genügend Freiwillige gefunden werden, wählt die Fluggesellschaft Passagiere aus, die den Flug nicht antreten dürfen. In diesem Fall haben die betroffenen Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, die je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro beträgt. Zudem stehen ihnen Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Hotelübernachtungen und alternative Beförderungen zu​.

Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft für die Nichtbeförderung verantwortlich ist, damit ein Entschädigungsanspruch besteht. Die Entschädigungssumme richtet sich nach der Flugstrecke und kann bis zu 600 Euro betragen:

  • Kurzstrecken (bis 1500 km): 250 Euro

  • Mittelstrecken (1500 km bis 3500 km): 400 Euro

  • Langstrecken (über 3500 km): 600 Euro​​.

Passagiere sollten darauf achten, alle relevanten Belege aufzubewahren und sich den Grund der Nichtbeförderung schriftlich bestätigen zu lassen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können.


Das sollten Sie tun, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde

Die meisten Passagiere sind zunächst verunsichert, wenn Ihnen die Beförderung verweigert wurde und fühlen sich ziemlich hilflos. Dabei gibt es einiges, was Sie tun können, wenn Sie aufgrund von Nichtbeförderung am Flughafen festsitzen. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens vorbereitet, sollte Ihnen die Beförderung verweigert werden.

  • Geben Sie Ihren Sitzplatz nicht freiwillig gegen Gutscheine oder Ähnliches auf.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte oder Ihr E-Ticket auf.

  • Lassen Sie sich den Grund für die Nichtbeförderung schriftlich vom Bodenpersonal bestätigen.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug an Ihr Ziel.

  • Heben Sie Belege auf, falls Sie infolge der Nichtbeförderung zusätzlich Geld ausgeben müssen, um es sich von der Airline erstatten zu lassen.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Bei einer freiwilligen Nichtbeförderung erklären sich einzelne Passagiere damit einverstanden, auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder sogar komplett auf den Reiseantritt zu verzichten. Dafür erhalten sie meist Vergünstigungen oder Gutscheine für einen künftigen Flug oder ein Upgrade auf die Erste Klasse. Das klingt oft nach einem guten Deal, doch angesichts einer möglichen Entschädigung wegen Nichtbeförderung von bis zu 600 € pro Person sollten sich Kunden gut überlegen, ob sich der freiwillige Verzicht lohnt. Denn die Entschädigungszahlung gilt unabhängig vom Ticketpreis, also auch für Billigflüge. 

Mit dem freiwilligen Verzicht geht der Anspruch auf Entschädigungszahlungen gemäß EG 261 verloren und kann auch nicht nachträglich geltend gemacht werden. Bei unfreiwilligem Verzicht ist dies hingegen bis zu drei Jahre nach Reisedatum möglich (Frist gilt für Deutschland, in anderen Ländern können zum Teil längere oder kürzere Fristen gelten).

Findet sich niemand, der freiwillig auf seinen Sitzplatz verzichtet, kann die Fluggesellschaft selbst bestimmen, welche Passagiere nicht befördert werden. 

Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung wegen Überbuchung steht betroffenen Fluggästen eine Ausgleichsleistung gemäß EG 261 zu. Unabhängig von diesem möglichen Anspruch haben Passagiere weitere Rechte, auf die sie bestehen sollten:

  • Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke; eventuell auch Übernachtung samt Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen, falls ein Ersatzflug erst am nächsten Tag angetreten werden kann.

  • Verweigert die Airline Betreuungsleistungen, können Passagiere gegen Vorlage entsprechender Belege die Rückerstattung zusätzlicher Kosten verlangen. Diese müssen sich allerdings in einem angemessenen Rahmen bewegen.

  • Passagiere haben Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Termin mit einem alternativen Transportmittel. Findet der Flug überhaupt nicht statt, muss die Airline den Ticketpreis ganz oder teilweise zurückerstatten. Sollten Sie beim Umsteigen auf einem Drittflughafen festsitzen, muss die Airline Ihnen auch den Rückflug zum ursprünglichen Abflugort ermöglichen. 


Wichtig: Machen Sie dem Airline-Personal deutlich, dass Sie nicht freiwillig auf Ihren Platz verzichten möchten und auch keine Gutscheine oder andere Vergünstigungen annehmen. Bestehen Sie nach Möglichkeit auf einer schriftlichen Bestätigung und machen Sie die Airline darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Betreuungsleistungen einfordern. Außerdem sollten Passagiere eine Prüfung möglicher Ansprüche über AirHelp veranlassen.


Wann gibt es eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung auf dem Flug?

Wird das Boarding verweigert wird, ist eine Entschädigung bei Nichtbeförderung für die Passagiere nur dann zu zahlen, wenn die Voraussetzungen gemäß EG 261 erfüllt sind. Es dürfen außerdem keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dazu zählen insbesondere schlechtes Wetter, eine Flughafenschließung, Streiks durch das Flughafenpersonal, Sicherheitsvorfälle und andere Ereignisse, die für die Airline weder vorhersehbar noch vermeidbar sind. Nicht darunter fallen allerdings Streiks durch das Airlinepersonal (z. B. Flugbegleiter oder Piloten) oder technische Defekte am Flugzeug.

Die Höhe einer möglichen Entschädigung wegen Nichtbeförderung auf einem Flug hängt insbesondere von Dauer der Verspätung (bzw. Nichterreichen des Ziels) und der Flugstrecke ab. Außerdem ist eine Entschädigung nur dann möglich, wenn:

  • Der Flug unter die EU Fluggastrechteverordnung fällt und

  • Entweder in der EU gestartet oder in der EU landen soll. Flüge, die außerhalb der EU starten, fallen nur dann unter die Schadensersatzregelung, wenn die Airline ihren Sitz in einem EU-Land hat.

Eine Person kann nicht mitfliegen: Darf eine Airline das Boarding verweigern?

Wenn einer Person das Boarding verweigert wird und es somit zu einer Nichtbeförderung auf einem Flug kommt, kann das verschieden Gründe haben. Aber darf die Airline einfach das Boarding verweigern?

Die Antwort lautet: Ja, die Airline darf das Boarding unter bestimmten Umständen verweigern. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen oder wenn Passagiere die notwendigen Reisedokumente nicht vorlegen können. Hier sind die häufigsten Gründe:

  1. Fehlende Reisedokumente: Wenn ein Passagier nicht die erforderlichen Dokumente wie Reisepass, Visum oder andere notwendige Unterlagen vorlegen kann, darf die Airline das Boarding verweigern​​.

  2. Verspätetes Erscheinen: Passagiere müssen rechtzeitig zum Check-in und zum Gate erscheinen. Bei Verspätung kann die Airline den Zugang zum Flugzeug verweigern​.

  3. Sicherheitsbedenken: Wenn ein Passagier ein Sicherheitsrisiko darstellt, zum Beispiel aufgrund stark alkoholisierten Zustands oder aggressiven Verhaltens, darf die Airline das Boarding verweigern​.

  4. Gesundheitsprobleme: Sollte der Gesundheitszustand eines Passagiers Bedenken für die Sicherheit und das Wohlbefinden an Bord hervorrufen, kann die Airline ebenfalls die Beförderung ablehnen.

In Fällen, in denen die Airline das Boarding aus Gründen wie Überbuchung (Flug durch Airline überbucht) verweigert, haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004. Dazu gehören Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelunterkünfte bei Übernachtungen und alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises​.

Wichtig: Die Verspätung muss mindestens drei Stunden am endgültigen Zielort der Reise betragen. Die Verzögerung am Abflugort ist nicht entscheidend, wenn beispielsweise durch günstigen Rückenwind verlorene Zeit wieder aufgeholt wird. Auch Verspätungen beim Umsteigen sind nicht relevant, wenn das Ziel mit weniger als drei Stunden Verspätung erreicht wird.


Nichtbeförderung bei Flug während Pauschalreise

Auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise eine Nichtbeförderung erleben, haben Sie bestimmte Rechte und Ansprüche, die sowohl gegenüber der Fluggesellschaft als auch dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden können. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt auch für Pauschalreisende und sieht folgende Rechte vor:

  • Entschädigung: Bei einer unfreiwilligen Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke​.

  • Betreuungsleistungen: Sie haben Anspruch auf Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft, wenn die Wartezeit über Nacht geht​​.

  • Alternative Beförderung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten. Falls dies nicht möglich ist, können Sie auch den vollen Ticketpreis zurückfordern​.

  • Reisepreisminderung: Wenn die Nichtbeförderung zu erheblichen Beeinträchtigungen Ihrer Reise führt, können Sie zusätzlich eine Minderung des Reisepreises vom Reiseveranstalter verlangen​​.

AirHelp empfiehlt, alle Belege und schriftlichen Bestätigungen der Gründe für die Nichtbeförderung aufzubewahren, um Ihre Ansprüche effektiv geltend machen zu können. Wenden Sie sich sowohl an die Fluggesellschaft als auch an den Reiseveranstalter, um Ihre Rechte durchzusetzen.


Nichtbeförderung wegen überbuchtem Flug

Die häufigste Ursache für Nichtbeförderung ist, dass die Fluggesellschaft den Flug überbucht hat und kein Sitzplatz mehr für Sie frei ist, obwohl Sie ein Ticket haben. Wieso? Nun, es kommt häufig vor, dass Passagiere kurzfristig entscheiden ihren Flug nicht anzutreten. Da die Fluggesellschaften aber Ihre Flieger vollbesetzen möchten, verkaufen sie meistens einfach bei jedem Flug einige Tickets mehr. So wollen Sie sichergehen, dass die Flieger vollständig ausgelastet sind.

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Wie AirHelp Ihnen bei Nichtbeförderung hilft

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ziemlich nervenaufreibender sein kann, eine Entschädigung bei Nichtbeförderung Flug von der Fluggesellschaft einzufordern. Leider stimmt das, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein und lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

AirHelp…

  • Ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen

  • Verwendet innovative Technologie für jede Forderung.

  • Kämpft sich für Sie durch den Bürokratiedschungel

  • Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.


FAQ zum Thema Nichtbeförderung

Was bedeutet Beförderung im Kontext der Fluggastrechteverordnung der EU?

Als Beförderung gilt der sichere Transport von Passagieren vom Ausgangspunkt zum Zielort. Die Fluggesellschaft ist dazu verpflichtet, Flugstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder ihr Auftreten zu kompensieren, sofern sie dafür verantwortlich ist. Das bedeutet, dass für Flugverspätungen und Flugausfälle sowie für Nichtbeförderung wegen Überbuchung eine Entschädigung von bis zu 600€ zu zahlen ist, wenn die Voraussetzungen gemäß EG 261 erfüllt sind.

Was bedeutet Boarding?

Das Boarding ist der eigentliche Antritt der Flugreise. Dabei werden die Fluggäste an Bord des Flugzeugs gelassen, um ihre Plätze einzunehmen. Eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung tritt in der Regel erst jetzt ein, weil die Fluggesellschaft wartet, ob alle Passagiere auch tatsächlich zum Boarding erscheinen.

Wie kann AirHelp bei der Durchsetzung von Forderungen helfen?

Das Durchsetzen von Entschädigungsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung der EU ist für Kunden nicht ganz einfach. Die Prüfung durch die Airline fällt oft nicht so aus, wie der Kunde es erwartet oder dauert einfach sehr lange. Hinzu kommen eine Menge Papierkram und die oft nervenaufreibende Kommunikation mit Hotlines. Auch eine gerichtliche Auseinandersetzung kann drohen, wenn die Airline die Ansprüche nicht anerkennt. Dies ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das viele Verbraucher scheuen. AirHelp hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer möglichen Ansprüche. Die Prüfung durch AirHelp ist kostenlos, denn eine Gebühr fällt erst dann an, wenn die Fluggesellschaft tatsächlich eine Entschädigung zahlt.

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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