Katalog zu den AirHelp Plus Services

1. EINFÜHRUNG

Der Katalog zu den AirHelp Plus Services ist unsere vollständige Liste der AirHelp Plus Service, die Ihnen als AirHelp Plus-Mitglied zur Verfügung stehen können.

Die AirHelp Plus Services unterliegen den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und allen dienstspezifischen Bedingungen und/oder den Bedingungen der von AirHelp beauftragten Drittparteien, wie unten angegeben. Es gelten unsere Gebühren. Denken Sie daran, dass die AirHelp Plus Services von von AirHelp beauftragten Drittparteien zur Verfügung gestellt werden können und dass sich deren Funktionen und Verfügbarkeit von Zeit zu Zeit ändern können.

Wenn Sie Fragen, Zweifel oder Bedenken haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected] oder lesen Sie unsere FAQ.

2. DEFINITIONEN

Der Katalog zu den AirHelp Plus Services sollte in Verbindung mit unseren Nutzungsbedingungen gelesen werden, in denen Sie alle definierten Begriffe finden, die hier verwendet werden.

3. ANSPRUCHSBERECHTIGUNG NACH ART DER MITGLIEDSCHAFT

AirHelp Plus-Mitglieder haben Anspruch auf die folgenden AirHelp Plus Services, die sich aus ihrer Mitgliedschaft ergeben.

AirHelp Plus ServiceEssential-MitgliedschaftstarifComplete-Mitgliedschaftstarif
Entschädigungsdienst
Flugstatus
Zusätzlicher Schutz AirPayout3 Reisen7 Reisen*
Zusätzlicher Schutz AirLuggageX7 Reisen*
Zugang zu Flughafen-LoungesX

* Die Begrenzung auf 7 Reisen gilt nicht für vor dem 10. Januar 2024 erworbene AirHelp Plus Complete-Mitgliedschaften.

Sie können in Ihrem AirHelp Plus-Kundenbereich oder in der Bestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen nach dem Kauf von AirHelp Plus schicken, nachsehen, welche Dienste im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft verfügbar sind.

Bitte beachten Sie, dass, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft von einem Reisebüro oder einem anderen Dritten erhalten haben, einige der Dienste, insbesondere der zusätzliche Schutz, für Sie möglicherweise nicht verfügbar sind.

4. ENTSCHÄDIGUNGSDIENST

AirHelp Plus-Mitglieder haben Anspruch auf den Entschädigungsdienst, wie in den Nutzungsbedingungen beschrieben. Die Nutzung des Entschädigungsdienstes für Jahresmitgliedschaften ist auf eine Forderung pro Monat und insgesamt zwölf (12) Forderungen pro Kalenderjahr beschränkt.

In Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen gibt AirHelp keine Garantie oder Zusicherung, dass Sie eine Flugentschädigung erhalten werden. AirHelp entscheidet nach eigenem Ermessen, wie und wann es den Entschädigungsdienst entsprechend den Nutzungsbedingungen anbietet, und ein Mitglied hat keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner Gebühr für die Mitgliedschaft, wenn AirHelp entscheidet, eine Forderung nicht weiterzuverfolgen. Sie bestätigen, dass AirHelp nach eigenem Ermessen entscheidet, ob es Forderungen im Rahmen weniger entwickelter Fluggastrechte verfolgt oder nicht, insbesondere wenn eine Forderung nicht unter die Bestimmungen von EG 261 oder UK 261 fällt.

5. FLUGSTATUS

Die Mitglieder haben freien Zugriff auf die Flugstatusinformationen, die für ihre Flüge im persönlichen Kundenbereich angezeigt und ihnen per E-Mail mitgeteilt wird.

AirHelp übernimmt keine Garantie in Bezug auf die Zuverlässigkeit, Genauigkeit oder Richtigkeit der Flugstatusinformationen. Der angezeigte Flugstatus wird direkt von einer von AirHelp beauftragten Drittpartei eingeholt und ist unverbindlich. Die Mitglieder sind weiterhin an die ursprünglich geplanten Zeiten und Anweisungen jeder Fluggesellschaft gebunden.

6. ZUSÄTZLICHER SCHUTZ

Je nach Art der AirHelp Plus-Mitgliedschaft, die Sie erworben haben, können Sie möglicherweise von einem oder mehreren unserer in diesem Abschnitt beschriebenen zusätzlichen Schutzprodukten profitieren.

Bitte beachten Sie, dass AirHelp keine Versicherungsgesellschaft ist. AirHelp arbeitet als registrierter Versicherungsvermittler gemäß den deutschen Vorschriften. AirHelp fungiert nicht selbst als Risikoträger, sondern übernimmt nur die Funktion eines Vermittlers. Wenn Sie eines unserer Zusatzschutzprodukte, welches Sie vor dem 1. April 2024 erworben haben, in Anspruch nehmen, wird das Produkt im Rahmen der Hauptversicherungspolice „Flugverspätung bei Ankunft, Umleitung und/oder Annullierung“ angeboten, die von battleface Underwriting Services SRL im Namen von Hamilton Insurance DAC an AirHelp als Hauptversicherungsnehmer ausgestellt wurde (Zertifikatsnummer: AHPLUS100010423); Wenn Sie eines unserer Zusatzschutzprodukte, welches Sie nach dem 1. April 2024 erworben haben, in Anspruch nehmen, wird das Produkt im Rahmen der Hauptversicherungspolice „Flugverspätung bei Ankunft, Umleitung und/oder Annullierung“ angeboten, die von battleface Underwriting Services SRL im Namen von Eir Försäkring AB an AirHelp als Hauptversicherungsnehmer ausgestellt wurde (Zertifikatsnummer: AHPLUS100010424).

Mit AirPayout können qualifizierte Mitglieder Geld erhalten, unabhängig davon, ob sie Beträge über den Entschädigungsdienst erhalten, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wurde, wie in der Versicherungspolice beschrieben, die Sie vom AirHelp Plus-Kundenbereich herunterladen können. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer AirPayout-Seite. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Kaufbestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen senden, wenn Sie AirHelp Plus-Mitglied werden.

Damit Sie von zusätzlichem Schutz durch AirPayout profitieren können, müssen Sie Folgendes tun:

  • Registrieren Sie jede Reise mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Flugs dieser Reise im AirHelp Plus-Kundenbereich.

  • Legen Sie auf Anfrage einen Identifikationsnachweis vor. Dies kann eine Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Ihres Personalausweises sein.

  • Stellen Sie bei Aufforderung eine gültige Buchungsnummer, PNR (Passenger Name Record) oder ein E-Ticket mit dem Namen des AirHelp Plus-Mitglieds zur Verfügung.

Wenn Sie diese Angaben nicht machen, können Sie nicht vom zusätzlichen Schutz profitieren.

Mit AirLuggage können qualifizierte Mitglieder Geld erhalten, unabhängig davon, ob sie Beträge über den Entschädigungsdienst erhalten, wenn ihr Gepäck verspätet ankommt oder verloren gegangen ist, wie in der Versicherungspolice beschrieben, die Sie vom AirHelp Plus-Kundenbereich herunterladen können. Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer AirLuggage-Seite. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Kaufbestätigungs-E-Mail, die wir Ihnen senden, wenn Sie AirHelp Plus-Mitglied werden.

Damit Sie von zusätzlichem Schutz durch AirLuggage profitieren können, müssen Sie Folgendes tun:

  • Registrieren Sie jede Reise mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit des ersten Flugs dieser Reise im AirHelp Plus-Kundenbereich.

  • Bitte legen Sie Folgendes vor:

    • Ein gültige Verlustmeldung (PIR-Formular) mit dem Namen des AirHelp Plus-Mitglieds

    • Eine Kopie Ihrer Gepäckanhänger

    • Eine gültige Buchungsnummer, PNR (Passenger Name Record) oder ein E-Ticket mit dem Namen des AirHelp Plus-Mitglieds

    • Einen Identifikationsnachweis: eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises

Wenn Sie diese Angaben nicht machen, können Sie nicht vom zusätzlichen Schutz profitieren.

Für jeden zusätzlichen Schutz behält sich AirHelp und/oder der Versicherungsanbieter das Recht vor, nach eigenem Ermessen Zahlungen an einen Kunden zurückzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Betrug vorliegt, und/oder während der Untersuchung eines möglichen Betrugs.

7. ZUGANG ZU FLUGHAFEN-LOUNGES

Der Lounge-Zugangsservice („Lounge-Zugang“), wie unten beschrieben, wird von COLLINSON SERVICE SOLUTIONS LIMITED („Collinson“), einem in England und Wales eingetragenen Unternehmen mit der Unternehmensnummer 02474708 und der eingetragenen Firmenadresse, bereitgestellt:  Cutlers Exchange, 123 Houndsditch, London, EC3A 7BU, England.

Für Ihre Nutzung des Lounge-Zugangs gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung von Collinson, die von Collinson von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

Nur AirHelp Plus-Mitglieder mit dem Complete-Tarif haben Anspruch auf den Zugang zu Flughafen-Lounges.

Beschreibung des Zugangs zu Flughafen-Lounges

AirHelp Plus Complete-Mitglieder haben Zugang zu ausgewählten Lounges wie folgt:

Mitglieder haben Anspruch auf den Zugang zu Flughafen-Lounges, wenn der Flug mindestens 7 Stunden vor dem geplanten Abflug registriert wurde.

Der Abflug des Fluges wird vom Flugtrackingsystem von Collinson überwacht. Vorbehaltlich einer erfolgreichen vorherigen Registrierung stellt Collinson den Mitgliedern einen Lounge-Pass für den Zugang zu Flughafen-Lounges per E-Mail und SMS zur Verfügung, wenn das Flugtrackingsystem von Collinson feststellt, dass sich Abflugzeit des Mitglieds um mehr als 60 Minuten am Abflugort verspätet (die „Verspätungsgrenze“), weniger als 6 Stunden vor der geplanten Abflugzeit annulliert wird oder nach der geplanten Abflugzeit annulliert wird.

Der Zugriff auf die vom Mitglied bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse oder Handynummer, und die Möglichkeit, den Lounge-Pass anzuzeigen, sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zugangs zu Flughafen-Lounges. Eine Verspätung, die die Verspätungsgrenze erreicht oder überschreitet, kann entweder als einzelner Verspätungszeitraum oder aber als Folge von mehreren kürzeren, hintereinander erfolgenden Verspätungen, deren Summe der Verspätungsgrenze entspricht, gemeldet werden.

Collinson nutzt ausschließlich sein eigenes Flugtrackingsystem, um festzustellen, ob für ein Mitglied die Berechtigung zum Zugang zur Lounge vorliegt. Die Mitglieder akzeptieren, dass Collinson keine Garantie für die Richtigkeit des Flugtrackingsystems übernimmt und die Mitgliederverwenden es nicht zum Tracken ihrer Abflugzeit. Im Falle einer qualifizierten Verspätung oder Annullierung erhalten die Mitglieder am Tag ihres Fluges einen Lounge-Pass per E-Mail und SMS.

Der Lounge-Pass ist für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Gutscheins gültig und kann innerhalb der Gültigkeitsdauer an jedem teilnehmenden Flughafen eingelöst werden. Nur die in der E-Mail-Bestätigung genannten Personen sind berechtigt, den Zugang zu Flughafen-Lounges zu nutzen. Der Zugang zu Flughafen-Lounges ist nicht übertragbar, nicht rückerstattbar und nicht veränderbar. Es werden keine Alternativleistungen in Form von Bargeld oder Kredit angeboten. Indem sie die Flughafenlounge betreten, erklären sich die Mitglieder gegebenenfalls damit einverstanden, die Regeln und Richtlinien der Lounge einzuhalten.

8. SONSTIGE MERKMALE DES SERVICE

AirHelp kann jederzeit Merkmale und Funktionen der AirHelp Plus Services hinzufügen oder entfernen.

9. ÄNDERUNGEN

AirHelp behält sich das Recht vor, jederzeit einen AirHelp Plus Service hinzuzufügen oder zu entfernen und wird den Katalog zu den AirHelp Plus Services umgehend aktualisieren, sollte ein Dienst hinzugefügt oder entfernt werden.

Die englische Version des Katalogs zu den AirHelp Services ist maßgebend im Falle von Nichtübereinstimmungen in einer anderen Sprache.

Aktualisiert: 1. April 2024.
Version: AHP1.24

AirHelp ist bekannt aus:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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