Iberia Streik: das sind die Fluggastrechte

Flugreisen verlaufen oft ohne nennenswerte Zwischenfälle. Doch wenn Iberia einen Streik in Spanien verkündet, ist dies sehr ärgerlich. Auf den ersten Schock folgen zahlreiche Fragen nach einem Alternativflug oder einer Entschädigung. Wann es diese tatsächlich gibt, was es zu beachten gibt und inwiefern AirHelp hilft, steht hier.

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Wann besteht ein Anrecht auf eine Entschädigung, wenn Iberia einen Streik bekannt gibt?

Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, wenn der Streik direkt bei der Fluggesellschaft auftritt. Das bedeutet, dass das Personal der Airline, wie Piloten oder Kabinenbesatzung, die Arbeit niederlegt. In solchen Fällen muss die Fluggesellschaft beweisen, dass sie keine Möglichkeit hatte, den Streik zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.

Bedingungen für den Entschädigungsanspruch

Die Entschädigung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Vermeidbarkeit des Streiks: Die Fluggesellschaft hätte Maßnahmen ergreifen können, um den Streik zu verhindern. Das betrifft Situationen, in denen der Streik als Reaktion auf schlechte Arbeitsbedingungen oder ungelöste interne Konflikte entsteht.

  • Vorhersehbarkeit: Die Fluggesellschaft wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Streik droht, und hatte Zeit, Pläne zur Minderung der Auswirkungen zu entwickeln.

  • Informationspflicht: Die Airline muss die Passagiere so früh wie möglich über den Streik und dessen mögliche Auswirkungen informieren.

Zusätzliche Rechte

Wenn ein Anspruch auf Entschädigung wegen eines Streiks besteht, haben Passagiere nicht nur das Recht auf finanzielle Entschädigung, sondern auch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Dies schließt die Versorgung mit Getränken und Mahlzeiten ein. Gleiches zählt für eine Unterbringung, sofern die Wartezeit aufgrund des Streiks besonders lang wird. 

Ansonsten müssen Fluggesellschaften auch für eine alternative Beförderung sorgen. Falls keine direkte Ersatzbeförderung möglich ist, sind sie verpflichtet, die Kosten für die Umbuchung auf einen anderen Flug zu übernehmen. Diese Rechte stellen sicher, dass Passagiere sich trotz der Unannehmlichkeiten aufgehoben fühlen und ihre Reisepläne mit minimalen zusätzlichen Kosten fortsetzen können.


Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung von Iberia?

Sollte der Grund für den Streik bei Iberia das Bodenpersonal sein, besteht in der Regel kein Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Recht. Dies liegt daran, dass Streiks des Bodenpersonals als „außergewöhnliche Umstände“ gelten. Sie liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. 

Die Fluggesellschaft muss allerdings nachweisen, dass der Streik unvermeidbar war und sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu minimieren.

Da das Bodenpersonal nicht direkt bei der Fluggesellschaft angestellt ist, sondern oft von externen Dienstleistern kommt, wird die Fluggesellschaft in solchen Fällen von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit. Dennoch sind die Fluggesellschaften verpflichtet, die Passagiere über die Situation zu informieren und Unterstützung anzubieten. Dazu zählen Umbuchungen oder alternative Reisemöglichkeiten. Obwohl keine finanzielle Entschädigung fällig ist, bleibt die Pflicht zur Betreuung der Passagiere bestehen.

Kam es bei Iberia Flügen zum Streik aufgrund politischer Unruhen, entfällt die Entschädigung ebenfalls. Auch solche Streiks liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften und führen in der Regel dazu, dass keine Entschädigungsansprüche nach EU-Recht bestehen.

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Ist es möglich, den Flug wegen eines Iberia Streiks umzubuchen?

Bei einem Streik von Iberia kann es zu erheblichen Flugverzögerungen kommen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob eine Umbuchung sinnvoll wäre. Dies ist durchaus möglich. Ein Flug, der annulliert wird oder mehr als fünf Stunden Verspätung hat, berechtigt zu einer vollständigen Erstattung des Flugpreises. Passagiere dürfen den Flug auch nicht antreten. Stattdessen können sie einen Alternativflug wählen, den die Fluggesellschaft anbietet.


Ein Iberia Streik: Was ist zu tun, wenn dies erst am Flughafen bekannt wird?

Ist der Iberia Streik heute und Sie haben erst am Flughafen davon erfahren, kommt rasch Stress auf. Jetzt ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und Folgendes zu beachten: 

  • Informationen einholen: Aktuelle Informationen sind direkt bei der Fluggesellschaft einzuholen. Dazu zählen Updates zum Flugstatus und zur Streiksituation. 

  • Rechte prüfen: Es ist wichtig, sich über die durch die EU-Fluggastrechteverordnung festgelegten Rechte zu informieren, die Ansprüche auf Betreuungsleistungen bei erheblichen Verspätungen einschließen.

  • Betreuungsleistungen erfragen: Bei langen Wartezeiten sollten Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Unterkunft bei der Fluggesellschaft erfragt werden.

  • Alternative Reiseoptionen erkunden: Möglichkeiten der Umbuchung oder Stornierung ohne zusätzliche Kosten sollten mit der Fluggesellschaft besprochen werden.

  • Belege aufbewahren: Alle relevanten Belege und Dokumente, die im Kontext des Streiks und der dadurch entstandenen Kosten stehen, müssen sorgfältig aufbewahrt werden.

  • Kundenservice kontaktieren: Bei ungelösten Problemen am Flughafen sollte der Kundenservice der Fluggesellschaft kontaktiert werden.

  • Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten über die eigenen Rechte oder bei Nichtanerkennung der Ansprüche durch die Fluggesellschaft kann rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Diese Schritte helfen, die Situation effektiv zu managen und seine Rechte als Passagier zu wahren.


Wie hoch ist eine Iberia Entschädigung bei Streik?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der EU-Verordnung 261/2004 und hängt von der Flugdistanz ab:

Weniger als 2 Stunden2 - 3 Stunden3 - 4 StundenMehr als 4 StundenNie angekommenEntfernung
125 €250 €250 €250 €250 €Alle Flüge 1.500 km oder weniger
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
200 €200 €400 €400 €400 €Flüge teilweise außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km
300 €300 €300 €600 €600 €Flüge teilweise außerhalb der EU mehr als 3.500 km

Die Sätze von 250 bis 600 € gelten auch, wenn Sie das Ziel nicht erreichen. Dann erhalten Sie die Kompensation zusätzlich zur Rückerstattung des Flugpreises. Lassen Sie Ihre Ansprüche von AirHelp prüfen.


Wie hilft bei einem Iberia Streik in Barcelona AirHelp weiter?

Ganz gleich, ob der Iberia Streik Madrid, Barcelona oder eine andere spanische Stadt betrifft: Nutzen Sie den Online-Anspruchsprüfer von AirHelp, um zu ermitteln, ob Sie bei einem Streik der Fluggesellschaft eine Entschädigung beanspruchen können! 

Sind Sie unsicher, ob Ihr Flug unter die Regelungen für Entschädigungen fällt? Aufgrund der komplexen Gesetzeslage und möglicher Ausnahmen empfehlen wir, unsere Website zu besuchen und dort die persönlichen Reisedaten einzutragen. Im Anspruch informiert AirHelp darüber, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Außerdem bieten wir Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Anspruchs.

Finden Sie jetzt heraus, ob Ihre Flugbeeinträchtigung bei Iberia für eine Entschädigung in Frage kommt.

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Iberia Streik FAQs

Welche Rechte bestehen, wenn sich der Flug wegen Streik verspätet oder ausfällt?

Zunächst muss die Fluggesellschaft die Passagiere über die Verspätung oder Annullierung sowie ihre Rechte aufklären. Bei längeren Wartezeiten sind zudem Betreuungsleistungen vorgesehen, welche Mahlzeiten, Erfrischungen und Zugang zu Kommunikationsmitteln einschließen. Sollte eine Übernachtung notwendig sein, ist auch für eine Unterkunft sowie den Transport zwischen Flughafen und Hotel zu sorgen. Passagiere haben darüber hinaus die Wahl, sich den vollen Ticketpreis erstatten zu lassen oder sich auf einen alternativen Flug umbuchen zu lassen, der sie zum Ziel bringt. In bestimmten Situationen besteht auch ein Recht auf finanzielle Entschädigung, dies hängt jedoch davon ab, ob die Fluggesellschaft den Streik hätte verhindern können. Ist der Streik durch eigenes Personal verursacht und stellte er sich als vermeidbar heraus, so ist eine Entschädigung oft gerechtfertigt.

Gibt es noch im Nachhinein ein Recht auf Entschädigung?

Ja, es ist nicht notwendig, dass der Iberia Streik aktuell stattfindet. Noch im Nachhinein besteht ein Recht auf Entschädigung. Passagiere können rückwirkend für Flüge, die bis zu drei Jahre zurückliegen und von Streiks betroffen waren, Entschädigungsansprüche geltend machen. Dies gilt, wenn die Streiks direkt von der Fluggesellschaft ausgegangen sind und sich nicht in außergewöhnlichen Umständen begründen.

Wieso ist es ratsam, bei Streik von der Fluggesellschaft Iberia AirHelp zu kontaktieren?

Bei einem Streik von der Fluggesellschaft Iberia ist es ratsam, uns bei AirHelp zu kontaktieren, da wir auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert sind. Wir verfügen über die nötige Expertise, um Entschädigungsansprüche schnell und effizient zu bewerten und durchzusetzen. Mit modernster Technologie und fundiertem Wissen über die Fluggastrechte sorgen wir dafür, dass Passagiere die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht.

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